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ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) #35189 12.06.2023 12:17
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Michael1895 Offline OP
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Hallo und guten Tag zusammen,

meine Name ist Michael und ich habe mich heute ganz neu hier angemeldet.
Bislang habe ich nur mitgelesen, doch nun erhoffe ich mir von der Community eine Hilfestellung.

Als kleines Kurierunternehmen fahren wir schon seit vielen Jahren Gefahrgüter (Kl. 2-6).
Doch mit der Klasse "1" hatten wir bislang keine Berührung.

Nun steht allerdings eine Anfrage ins Haus und wir sind uns nicht wirklich einig, wie wir uns dazu aufstellen/verhalten sollen/müssen.
Daher hoffe ich, dass mir jemand funfdiert helfen kann:

- Relation: BRD nach IRL
- MUNITION für Handfeuerwaffen
- ADR Kl. 1.4s (UN0012) -> Angaben lt. Versender!
- insg. 957kg!
- Fähre: F-Cherbourg direkt nach IRL-Rosslare (ist mit Reederei geklärt; darf auf das Schiff ;-)). - >IMO ist vorhanden!


Nun meine Fragen dazu:

- was benötigen wir konkret, um diese Sendung mit einem Transporter bis 3,5to ZGg (bzw. mit eine LKW) auf der Strasse zu transportieren?
- bezieht sich das auch auf den Strassenransport in IRLAND, oder gibt es dort nationale Abweichungen?

Aktuell "streiten" sich diverse Geister darum, ob ADR 1.4s IMMER Beförderungskategorie 4 bedeutet, und somit KEIN ADR-Schein Kl. 1 notwendig wäre (wie auch EX-geschütztes Fahrzeug, usw.).
Oder ob dies bei dieser Ware sehr wohl der Fall wäre.

Wir möchten hier natürlich keinesfalls etwas falsch machen und dahrer hoffe ich auf fachkundige Hilfe hier im Experten-Forum :-).
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten und Infos...

VG, Michael.


Viele Grüße aus NRW,
Michael
Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Michael1895] #35190 12.06.2023 12:34
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Hallo und Willkommen.
Soweit ich sehe greift die 1.1.3.6.3 hier; eine Ausnahme davon für 0012 ist mir nicht bekannt. Über die Vorschriften in IRL können Sie hier einen ersten Überblick bekommen; eine Anleitung steht hier. Für inerte Munition gibt es vielleicht Erleichterungen.
Was die waffenrechtlichen Bestimmungen (u.A. EU-Verbringung) angeht haben wir hier einen Experten, der sich vielleicht meldet.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Michael1895] #35191 12.06.2023 12:38
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Gerald Offline
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Hallo Michael,
Antwort auf
was benötigen wir konkret, um diese Sendung mit einem Transporter bis 3,5to ZGg (bzw. mit eine LKW) auf der Strasse zu transportieren?


Du kannst den Transport nach Unterabschnitt 1.1.3.6 durchführen, was Du dabei beachten musst steht in der Datei, welche ich angehangen habe. Du brauchst nur noch die NEM für das Beförderungspapier, welches Du bei diesem Transport schon mitgeben solltest.

Antwort auf
Aktuell "streiten" sich diverse Geister darum, ob ADR 1.4s IMMER Beförderungskategorie 4 bedeutet,


Im Allgemeinen ja, aber Du brauchst ja nur in das Kapitel 3.2 (ADR) unter der entsprechenden UN-Nummer sehen, da steht in Spalte 15 die Beförderungskategorie!

Antwort auf
bezieht sich das auch auf den Strassenransport in IRLAND, oder gibt es dort nationale Abweichungen?


Dafür sende ich Dir eine PM.

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Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: M.A.T.] #35192 12.06.2023 12:41
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Michael1895 Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo und Willkommen.
Soweit ich sehe greift die 1.1.3.6.3 hier; eine Ausnahme davon für 0012 ist mir nicht bekannt. Über die Vorschriften in IRL können Sie hier einen ersten Überblick bekommen.
Was die waffenrechtlichen Bestimmungen (u.A. EU-Verbringung) angeht haben wir hier einen Experten, der sich vielleicht meldet.
Viel Erfolg.
M.A.T.


Hallo M.A.T.,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Also soweit es mir vorliegt, hat der "Verkäufer/Verbringer" alle Handelsgenehmigungen (BRD -> IRL) ordentlich vorliegen.

Ich war/bin auch der Meinung, dass hier keine Ausnahme von der 1.1.3.6.3 vorliegt, wobei ich dabei etwas ratlos bin... weil:

- wenn es also kein "Limit" in der Anzahl der Versandeinheiten gibt, wieso ist das LQ auf 5kg begrenzt (bei 1.4s)?

Oder kapiere ich das irgendwas gar nicht ?!

Gruß, Michael.


Viele Grüße aus NRW,
Michael
Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Michael1895] #35193 12.06.2023 12:43
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Ursprünglich geschrieben von: Michael1895

Ich war/bin auch der Meinung, dass hier keine Ausnahme von der 1.1.3.6.3 vorliegt, wobei ich dabei etwas ratlos bin... weil:

- wenn es also kein "Limit" in der Anzahl der Versandeinheiten gibt, wieso ist das LQ auf 5kg begrenzt (bei 1.4s)?

Oder kapiere ich das irgendwas gar nicht ?!

Gruß, Michael.



Hallo, bitte mental die LQ und die 1000-Punkte getrennt halten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Michael1895] #35194 12.06.2023 12:45
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Gerald Offline
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Hallo Michael,
Antwort auf
wenn es also kein "Limit" in der Anzahl der Versandeinheiten gibt, wieso ist das LQ auf 5kg begrenzt (bei 1.4s)?


Die NEM ist auf 5kg bei UN 0012 begrenzt, damit Du das Kapitel 3.4 nutzen kannst, aber da ist der Abschnitt 3.4.1 einzuhalten, das sind zwei verschiedene Freistellungsmöglichkeiten!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Gerald] #35195 12.06.2023 12:50
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Michael1895 Offline OP
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Okay... LQ und 1000 Punkte habe ich "getrennt"... und danke für die Hinweise.


Viele Grüße aus NRW,
Michael
Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Michael1895] #35196 12.06.2023 13:32
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Michael1895 Offline OP
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Ich habe noch eine konkrete Frage zu...:

8.2.3
Unterweisung nach 8.2.3, wenn kein ADR Schein

WER unterweist WEN und WANN, wenn der Fahrer KEINEN ADR-Schein hat (welchen er ja nun hierfür auch nicht unbedingt braucht)?

Danke für eine weiter Info dazu, falls es jemandem bekannt ist.


Viele Grüße aus NRW,
Michael
Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: Michael1895] #35197 12.06.2023 13:48
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Hallo, das regelt sich formal nach § 27(5) GGVSEB; organisatorisch sehe ich die Pflicht sinnvollerweise primär beim Beförderer, ersatzweise einem anderen der "Beteiligten". Also: Wer -> Beförderer; Wen -> Fahrer; Wann -> vor Beginn der Beförderung (im Sinne des GGBefG).
Hier ist halt selbsttätiges Handeln seitens des Unterweisenden gefragt.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 1.4s von Deutschland nach IRL (Munition) [Re: M.A.T.] #35200 12.06.2023 18:32
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Michael1895 Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, das regelt sich formal nach § 27(5) GGVSEB; organisatorisch sehe ich die Pflicht sinnvollerweise primär beim Beförderer, ersatzweise einem anderen der "Beteiligten". Also: Wer -> Beförderer; Wen -> Fahrer; Wann -> vor Beginn der Beförderung (im Sinne des GGBefG).
Hier ist halt selbsttätiges Handeln seitens des Unterweisenden gefragt.
Gruß
M.A.T.


Hallo,

besten Dank... so hatte ich es mir auch schon gedacht.


Viele Grüße aus NRW,
Michael

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