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IMO - Packer - Umverpackung #35248 20.06.2023 08:01
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Charlie Offline OP
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Hallo zusammen,

ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Wie ist die Situation der Haftung und der Pflicht zur Unterzeichnung einer IMO bei folgender Konstellation:

Gefahrgut, UN3480, 4x21,4 kg Net, werden in der Originalverpackung geliefert und kommen in ein Holzkiste die als Umverpackung deklariert ist.
Die Umverpackung wird mit allen notwendigen Kennzeichnungen versehen.
Die Kiste wird in einem Container fachgerecht gestaut.

Gilt dieser Vorgang jetzt als Gefahrgutverpackung und der Packer muss auf der IMO abzeichnen oder nicht?

Gruß, Charlie

Re: IMO - Packer - Umverpackung [Re: Charlie] #35251 20.06.2023 08:47
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Charlie,

das Verladen und Sichern der zuvor erstellten Umverpackung in einen Container liegt in der Verantwortung des "Verantwortlichen für das Packen einer Güterbeförderungseinheit" gem. § 18 GGVSee.
Und diese Person unterzeichnet dafür das Containerpackzertifikat gem. der Pflicht in § 18 Nr. 3 GGVSee.
Die IMO-Erklärung, als sogenannte Versendererklärung / Konformitätserklärung nach Abs. 5.4.1.6.1 IMDG-Code steht in der Pflicht des Versenders, desjenigen, der die Sendung für die Beförderung vorbereitet. Das kann nun wiederum der Verpacker sein.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: IMO - Packer - Umverpackung [Re: Jacob Madsen] #35252 20.06.2023 09:11
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M.A.T. Offline
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Hallo, sehe ich genauso wie Kollege Madsen.
Kiste -> Container = Stuffing / Packen -> Containerpackzertifikatunterschrift dessen der das verantwortet.
Gruß
M.A.T.

Re: IMO - Packer - Umverpackung [Re: M.A.T.] #35253 20.06.2023 09:40
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Charlie Offline OP
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Hallo zusammen,

ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß Charlie

Re: IMO - Packer - Umverpackung [Re: Charlie] #35543 08.08.2023 15:26
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Charlie
Hallo zusammen,

ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Wie ist die Situation der Haftung und der Pflicht zur Unterzeichnung einer IMO bei folgender Konstellation:

Gefahrgut, UN3480, 4x21,4 kg Net, werden in der Originalverpackung geliefert und kommen in ein Holzkiste die als Umverpackung deklariert ist.
Die Umverpackung wird mit allen notwendigen Kennzeichnungen versehen.
Die Kiste wird in einem Container fachgerecht gestaut.

Gilt dieser Vorgang jetzt als Gefahrgutverpackung und der Packer muss auf der IMO abzeichnen oder nicht?

Gruß, Charlie


Für die Versandstücke und die Umverpackung ist der Versender (oder sein Beauftragter) verantwortlich (§17 GGVSee). Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um "Originalgebinde" eines Herstellers handelt oder selbst verpackt/abgefüllt wird. Derjenige, der die IMO-Erklärung beim Versender unterzeichnet ist auch für korrekte Versandstücke und Umverpackungen verantwortlich. Der Seeverkehr kennt keine Verpackerpflicht. Dies ist beim Versender angesiedelt.

Die Verladung der Versandstücke oder Umverpackungen in einen Container ist die Pflicht des Verantwortlichen für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit (§18 GGVSee). Das kann gleichzeitig der Versender sein, muss es aber nicht. Es kann beispielweise auch ein Dienstleister sein bzw. der Stauschuppen bei LCL Verkehren. Die Richtigkeit der Beladung wird mit dem CTU Packzertifikat bestätigt, welches der Verantwortliche unterzeichnen muss. Dieses kann in die IMO-Erklärung integriert oder ein eigenes Dokument sein.


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