Das muss gar nicht im ADR stehen - und deutsch muss schon gar nicht, denn in ADR-Land werden viele Sprachen gesprochen (die offiziellen Amtsprachen und noch mehr).
Es ist doch logisch, dass man jemanden nur schulen/ unterweisen (Wortklauberei) kann, wenn der auch versteht, was gesagt wird, sonst kommt doch die Information gar nicht in den Kopf. Ein gehörloser Mensch würde ja auch anders geschult als ein hörender.
Als GB muss man a) nicht selbst schulen und b) sicher nicht in verschiedenen Sprachen (wie soll man das auch können). Der Unternehmer ist verantwortlich, dass die MA geschult sind in dem von ihnen benötigten Umfang (Tätigkeiten/ Verantwortlichkeiten). Das betrifft ja nicht nur GG sondern auch diverse andere Rechtsbereiche (z. B. Arbeitsschutz) und am Ende sogar Aushänge/ Beschilderung.
Wenn nun der GB zufällig kein Polnisch kann, man aber MA hat, die nur polnisch können, muss der Unternehmer/ Arbeitgeber sich was einfallen lassen - professioneller Übersetzer wäre ne Idee (und halt nicht der eine Kollege, der nur gebrochen polnisch kann und falsch übersetzt).
Man kann im GG-Recht auch E-Learnings andenken, die es vermutlich in verschiedenen Sprachen übersetzt gibt. Dieses Format ist für diese internen Schulungen absolut legitim. Sowas kann man auch an Tablets machen lassen oder man richtet dafür PC-Lernplätze ein.
Mir stellt sich dann die typisch deutsche Frage, wie weise ich denn nach, dass er das so erklärt wie es an der Wand steht?
Nö, gar nicht typisch deutsch. Deswegen professionelle Übersetzer, die haben Zertifikate, dass sie wirklich korrekt übersetzen. Und ein Wissenstest dürfte auch hilfreich sein um zu schauen, ob es verstanden wurde + Beobachtung in der Praxis - tun die Leute das richtige?