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Sprachbarriere #35272 22.06.2023 13:59
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Quarterback Offline OP
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Hallo zusammen,

ich bin in letzter Zeit immer wieder auf ein Unterweisungspublikum (in der Regel FFZ-Fahrer oder Kommissionierer) getroffen, welches mich schlecht (sprachlich, hat nichts mit Diaklekt zu tun ;-) ) versteht.
Vor kurzen hatte ich 4 Personen vor mir sitzen, die mich wie Eulen-Jungen mit großen Augen angesehen haben und KEIN deutsch verstanden. Habe die Unterweisung abgebrochen, weil ich das nicht verantworten kann und will.

Wie geht Ihr damit um?
Bin ich in der Pflicht, die ADR Schulung in verschiedenen Sprachen anzubieten?
Gibt es die ADR Schulung in verschiedene Sprachen?

Das "Problem" an der Sache ist, es wird nicht besser. Der Fachkräftemangel in der Logistik schlägt voll durch.

Grüße


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Re: Sprachbarriere [Re: Quarterback] #35273 22.06.2023 14:03
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Michael Offline
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Ich hatte das mit den großen Augen vor einigen Jahren auch schon einmal. Ich habe dann gebeten, dass jeder einmal die Hand heben möge und als dies keiner tat, habe ich auch abgebrochen.

Das Unternehmen hat in diesem Fall die Schulung nochmals mit Dolmetscher angeboten.

Re: Sprachbarriere [Re: Michael] #35274 22.06.2023 14:12
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Quarterback Offline OP
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Hmm okay, dass wäre auch eine Idee.

Mir stellt sich dann die typisch deutsche Frage, wie weise ich denn nach, dass er das so erklärt wie es an der Wand steht?

Gibt es im ADR/GGVSEB einen Passus in dem steht, das die Schulung in Deutsch erfolgen muss?


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Re: Sprachbarriere [Re: Quarterback] #35275 22.06.2023 14:54
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Claudi Offline
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Das muss gar nicht im ADR stehen - und deutsch muss schon gar nicht, denn in ADR-Land werden viele Sprachen gesprochen (die offiziellen Amtsprachen und noch mehr).

Es ist doch logisch, dass man jemanden nur schulen/ unterweisen (Wortklauberei) kann, wenn der auch versteht, was gesagt wird, sonst kommt doch die Information gar nicht in den Kopf. Ein gehörloser Mensch würde ja auch anders geschult als ein hörender.

Als GB muss man a) nicht selbst schulen und b) sicher nicht in verschiedenen Sprachen (wie soll man das auch können). Der Unternehmer ist verantwortlich, dass die MA geschult sind in dem von ihnen benötigten Umfang (Tätigkeiten/ Verantwortlichkeiten). Das betrifft ja nicht nur GG sondern auch diverse andere Rechtsbereiche (z. B. Arbeitsschutz) und am Ende sogar Aushänge/ Beschilderung.

Wenn nun der GB zufällig kein Polnisch kann, man aber MA hat, die nur polnisch können, muss der Unternehmer/ Arbeitgeber sich was einfallen lassen - professioneller Übersetzer wäre ne Idee (und halt nicht der eine Kollege, der nur gebrochen polnisch kann und falsch übersetzt).
Man kann im GG-Recht auch E-Learnings andenken, die es vermutlich in verschiedenen Sprachen übersetzt gibt. Dieses Format ist für diese internen Schulungen absolut legitim. Sowas kann man auch an Tablets machen lassen oder man richtet dafür PC-Lernplätze ein.

Antwort auf
Mir stellt sich dann die typisch deutsche Frage, wie weise ich denn nach, dass er das so erklärt wie es an der Wand steht?


Nö, gar nicht typisch deutsch. Deswegen professionelle Übersetzer, die haben Zertifikate, dass sie wirklich korrekt übersetzen. Und ein Wissenstest dürfte auch hilfreich sein um zu schauen, ob es verstanden wurde + Beobachtung in der Praxis - tun die Leute das richtige?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 22.06.2023 14:57.

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