Datenschutz/ DSGVO
#35314
29.06.2023 16:18
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Claudi
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Hallo zusammen,
jemand (Unternehmensvertreter) wurde von einem Vertreter einer Aufsichtsbehörde "angepflaumt" (allerdings nur mündlich), dass der Gefahrgutbeauftragte ihm seinen Schulungsnachweis einfach so übersandt hätte und der Unternehmensvertreter diesen dann der Behörde vorgelegt hat.
Es stehen persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) drauf und jetzt könnte ja der Gefahrgutbeauftragte (also Inhaber des Schulungsnachweises) etwas dagegen haben, dass jemand diese Daten sieht bzw. er soll draufschreiben, dass er der Einsichtnahme durch Dritte zustimmt.
Habt ihr davon schon mal etwas gehört? So eine pauschale Einsichtnahme dürfte auch nicht rechtens sein, da gar nicht definiert ist: wer, wie, zu welchem Zweck etc. Seit wann darf man auf einem Schulungsnachweis irgendwelche Vermerke drauf kritzeln?
Nun hat der Unternehmensvertreter ein berechtigtes Interesse (Prüfung und Ablage des gültigen Schulungsnachweises seines GB). Der muss auch verantwortungsvoll mit den Daten umgehen, also z. B. nicht den Schulungsnachweis öffentlich aushängen oder allen zuschicken sondern auch wiederum nur Personen zuhänglich machen, die ein berechtigtes Interesse haben (z. B. Behörde). Genau so darf doch ein Verlade-MA den ADR-Schein (Name, Geburtstag) einsehen zu einem definierten Zweck.
Ich bin kein Spezi in DSGVO, aber die wird oft missverstanden und als angeblicher Grund herangezogen, was man alles angeblich nicht mehr dürfte oder machen müsste...
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 29.06.2023 16:18.
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Re: Datenschutz/ DSGVO
[Re: Claudi]
#35315
30.06.2023 08:43
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Jacob Madsen
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Nun hat der Unternehmensvertreter ein berechtigtes Interesse (Prüfung und Ablage des gültigen Schulungsnachweises seines GB). Der muss auch verantwortungsvoll mit den Daten umgehen, also z. B. nicht den Schulungsnachweis öffentlich aushängen oder allen zuschicken sondern auch wiederum nur Personen zuhänglich machen, die ein berechtigtes Interesse haben (z. B. Behörde). Genau so darf doch ein Verlade-MA den ADR-Schein (Name, Geburtstag) einsehen zu einem definierten Zweck.
Hallo Claudi, das erscheint mir wie eine "nicht maßgebliche" Einzelmeinung eines Behördenvertreters. Was will er denn eigentlich ? Will der den Schulungsnachweis des Gb sehen oder nicht? Soll der etwa persönlich bei Ihm vorbeikommen? Du hast es ja bereits in dem oben zitierten Absatz erwähnt; es besteht ein Interesse zur Einsichtnahme und Vorlage auf beiden Seiten. Ich glaube dieses "Anpflaumen" darf man nicht ernst nehmen, oder er soll es mit Rechtsgrundlagen schriftlich darlegen.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Datenschutz/ DSGVO
[Re: Jacob Madsen]
#35316
30.06.2023 09:15
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Claudi
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Er hätte gerne, dass auf dem Schulungsnachweis vom GB ein Hinweis eingetragen/ draufgeklebt/ vorangestellt ... wird, dass der Inhaber des Schulungsnachweises mit der Weitergabe/ Einsichtnahme einverstanden ist... schriftlich wird dazu wohl nichts kommen, aber er hat bei seiner Begehung (ich war nicht dabei) wohl einige solcher Bemerkungen fallen lassen, was alles falsch wäre, was das kosten könnte etc. Ich sage nicht, welche Behörde, Stadt etc. das war - auf gutem Grund. Aber diese ganze Begehung war in keinster Weise wohlwollend auf Verbesserung der Sicherheit, Unterstützung etc. ausgelegt sondern da will jemand seine Macht ausleben, die Beteiligten einschüchtern und seine persönlichen Sichtweisen durchdrücken.
Ein anderer GB aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Behördenvertreters hat das mit dem Vermerk tatsächlich gemacht. Ich persönlich werde ganz sicher außer meiner Unterschrift nichts auf meinen offiziellen IHK-Schulungsnachweis schreiben, das ist ja schließlich eine Art Urkunde.
Der gleiche Behördenvertreter hat auch beanstandet, dass im Jahresbericht nicht das Wort "Unfall" sondern "Ereignis" stand... und weil auf einem Schulungsnachweis des zuständigen GB die Unterschrift fehlte (das passiert schnell mal), reichte es ihm nicht, das einfach als Hinweis mündlich anzumerken mit der Bitte, gleich zu unterschreiben und diese Version vorzulegen - nein, dass musste natürlich ein eine gebührenpflichtige Anordnung rein.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 30.06.2023 09:17.
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Re: Datenschutz/ DSGVO
[Re: Claudi]
#35318
30.06.2023 09:56
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Jacob Madsen
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Ja leider gibt es solche Behördenvertreter. Ich werde auf meinem Schulungsnachweis logischerweise auch keinen Vermerk dieser Art machen wollen. Der Schulungsnachweis dient meiner Auffassung nicht nur als Nachweis für mich und die IHK, sondern auch zur Vorlage beim Betrieb und der zuständigen Überwachungsbehörde. Mit einem solchen Vermerk würde der "Leserkreis" auch nicht wirklich eingeschränkt, den was heißt "Dritte" ? Wie viele Dritte sind das ? Etwas Ironie zum Schluß: "Also den Schulungsnachweis im verschlossen und versiegelten Umschlag an namentlich bekannte Berechtigte herausgeben." Es lebe die Bürokratie !
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Datenschutz/ DSGVO
[Re: Jacob Madsen]
#35319
30.06.2023 10:27
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Bergmannsheil
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Moin,
personenbezogene Daten dürfen dann verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder es rechtliche Grundlagen gibt (verkürzt dargestellt). Rechtliche Pflichten: § 3 Abs. 1 GbV regelt die Bestellung eines GB, § 3 Abs. 3 GbV regelt, dass nur jemand mit Schulungsnachweis nach § 4 bestellt werden darf. Der Schulungsnachweis selbst ist in der GbV nicht beschrieben. Sicherlich gibt es Grundlagen, die die Angaben von Geburtsdatum und -ort neben dem Namen des Geprüften erforderlich machen. Aus § 8 Abs. 6 lese ich nur, dass der GB den Schulungsnachweis nur der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen hat. Dem Unternehmer muss er also nur angeben, DASS er einen Nachweis hat (und bis wann er gilt). Eine Offenbarung seines Geburtsdatum an den Unternehmer ist daher nicht erforderlich. Hat der BG aber seinen Schulungsnachweis an den Unternehmer abgegeben, so kann man von einer Einwilligung der Verarbeitung der Daten des GB ausgehen. Die Aufsichtsbehörde macht hier wirklich viel Wind, besonders, da der GB anscheinend keine Betroffenenrechte geltend macht. Dann wäre auch der Landes-DSB die aufsichtsführende Behörde und nicht die für Gefahrgut. Eine Lösung für alle drei Beteiligten könnte sein, auf der Schulungsnachweiskopie die Daten zu Geburtsdatum und -ort zu schwärzen. Alle für das Gefahrgutrecht relevanten Daten (Name, Gültigkeitsdauer) sind notwendig und dann verarbeitbar.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 30.06.2023 11:18. Bearbeitungsgrund: Lösungsmöglichkeit
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Datenschutz/ DSGVO
[Re: Bergmannsheil]
#35320
30.06.2023 12:07
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Claudi
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Danke @Bergmannsheil - ja, die Idee mit dem Schwärzen ist auch schon gekommen - und dann wäre ich mal gespannt, ob dann eine Nachfrage käme, ob das denn überhaupt der richtige Schulungsnachweis von der bestellten Person sei...
Der betroffene GB hat sich nicht beschwert und sogar selbst freiwillig seinen Nachweis dem Unternehmen geschickt mit dem Wissen, dass dieser der Behörde vorgelegt werden soll. Der einzige, der mündlich Wind gemacht hat, ist der Behördenmensch von der Gefahrgutüberwachungsstelle.
Edit und nicht ganz ernst gemeint: das Geburtsdatum vom GB sollte ein Unternehmen kennen, um sie/ihn am Geburtstag reich zu beschenken und hochleben zu lassen!
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 30.06.2023 12:15.
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Re: Datenschutz/ DSGVO
[Re: Claudi]
#35321
30.06.2023 18:01
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GerhardA
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Kleines Bonmot: Auf meinem österreichischen IMDG-Zertifikat für die Seeschifffahrt stehen Name und Geburtsdatum, Ausstellungs- und Ablaufdatum, Auf dem IATA-Zertifikat für die Luftfahrt steht nur der Name, kein Geburtsdatum, aber eine offizielle IATA-Zertifikatsnummer, die im Internet theoretisch abrufbar ist. Auf dem ADR/RID-Zertifikat steht gar alles drauf, sogar der Geburtsort und der Geburtsstaat. Dieses Zertifikat wurde im Fürstentum Liechtenstein ausgestellt, wo jeder gleich per Du ist und auch die Behörden schnell und bürgernah arbeiten.  Wirklich wichtig ist, dass ich heute einen Hinweis zur UN 3528 in der Seeschifffahrt gefunden habe, um in einer Zweifelsfrage sicher zu sein. Danke an alle, die hier konstruktiv arbeiten und dass wir uns gegenseitig unterstützen.
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