Hallo zusammen,
habe gerade folgenden Fall:
Ein Kunde hat 7 Paletten mit UN 3480 nach SV 188 angekündigt und möchte hierfür ein Beförderungspapier haben
- Es ist ja hier grundsätzlich kein Beförderungspapier vorgeschrieben, die einzelnen Packstücke haben jeweils ca. 140 kg - also mehr als die erlaubten 30 kg Bruttomasse.
Meine Frage nun: Wenn ich richtig gelesen habe ist hier die SV 188 nicht mehr anzuwenden, da über 30 kg. Gehe davon aus dass in UN-geprüfte Kartons verpackt werden muss, ist das korrekt?
Dann ist auch wieder ein Beförderungspapier notwendig...
Danke für eure Antworten im Voraus. Habe ADR nur ab und an mal, bin eher auf dem Sektor LF zu Hause.
Vielen Dank + lieben Gruß
Hallo Namensvetterin,
die Frage wäre noch: sind die Packstücke wirklich die Versandstücke oder vielleicht Overpacks, in denen wiederum kleinere Kartons zu je max. 30 kg drin sind?
Und ist es wirklich UN3480 oder vielleicht UN3481 und das recht hohe Gewicht kommt von der Ausrüstung statt von den Geräten?
Sind es überhaupt SV188-Batterien, d.h. Batterien max. 100 Wh/ Zellen max. 20 Wh? Weil: das wären dann ganz schön viele Batterien bei dem Gewicht und warum hat man die dann nicht in 30kg-Portionen aufgeteilt?
Gibt es wohl eine UN38.3-Prüfzusammenfassung?
Alle Anforderungen der SV188 müssen eingehalten sein. Wenn eine davon nicht erfüllt ist, ist man raus und muss als "normales" Gefahrgut alles einhalten.
P903 Verpackungsanweisung (ja, UN-geprüfte Kartons), Gefahrzettel 9A, UN3480 auf jedes Versandstück, Beförderungspapier (UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, 9, (E) + weitere Angaben), Punkteberechnung.
7 Paletten sind dann bestimmt >333 kg Batteriegewicht, d.h. >1000 Punkte, kennzeichnungspflichtiger Transport! Dann braucht man einen Gefahrgutbeauftragten, sofern man den nicht eh schon hat...
Das könnte man sich alles sparen, wenn man die Batterien, sofern der Rest eingehalten ist, in kleinere Portionen zu je 30 kg verpackt.