Kontrolle externe Dienstleister
#35438
21.07.2023 08:43
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Dom
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Hallo zusammen,
Ist es irgendwo gesetzlich vorgeschrieben die externen Dienstleister zu kontrollieren die bei uns aufs Gelände fahren , ob die sich an die Vorschriften halten (ADR Schein, Ausrüstung,etc)?
Gruß Dom
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: Dom]
#35439
21.07.2023 09:24
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Michael
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Hallo,
die Frage muss glaube ich etwas mit den Umständen und Gegebenheiten präzisiert werden.
Wenn Ihr ein Rastplatz seid, sehe ich da keine Pflichten, wenn Ihr etwas auf diese Fahrzeuge verladet sicherlich.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: Dom]
#35440
21.07.2023 09:46
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Claudi
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Hallo zusammen,
Ist es irgendwo gesetzlich vorgeschrieben die externen Dienstleister zu kontrollieren die bei uns aufs Gelände fahren , ob die sich an die Vorschriften halten (ADR Schein, Ausrüstung,etc)?
Gruß Dom Kommt drauf an, ob ihr Pflichten nach GGVSEB (Absender, Auftraggeber, Verlader, Entlader,...) an möglichen Schnittstellen zum Dienstleister habt. Wenn ihr aber z. B. nur eine Logistikfläche vermietet und darauf betreibt ein Externer Geschäfte, dann müsst ihr den gefahrgutrechtl. nicht kontrollieren. Bei anderen Vorschriften kann das anders aussehen, z. B. wenn der etwas lagert (sollte vertragl. geregelt sein, was zulässig ist)/ wenn Gefährdungen auf eure Anlagen/ Mitarbeitenden übertreten können. Und wenn etwas augenscheinlich gefährlichen stattfindet (z. B. Material tropft von der Ladefläche/ Gefahr im Verzug), sollte man aktiv werden, was sagen, ggf. Behörden informieren.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: Michael]
#35441
21.07.2023 09:46
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M.A.T.
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Hallo, ganz mit Michael, mehr Info über die Umstände wäre hilfreich. Für Kontrollen btreffend GG ist, denke ich, das Vorliegen einer GG-Beförderung mit Beteiligung (Empfänger, Verlader, Absender, ...) des Kontrollierenden Voraussetzung. Monteure, die eine Anlage montieren, gehören da wohl nicht zu. Abfallentsorger für vom Kontrollierenden erzeugte Abfälle dagegen schon. Gruß M.A.T.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: M.A.T.]
#35442
21.07.2023 09:53
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Dom
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Wir sind Auftraggeber des Absenders…es wird z.B. Stickstoff angeliefert (auf unser Betriebsgelände) und vom Lieferanten die Tanks befühlt…muss dieser auf die Einhaltung GG von uns kontrolliert werden?
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: Dom]
#35443
21.07.2023 10:20
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M.A.T.
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Hallo, sind Sie denn nicht auch Empfänger und haupsächlich Entlader? Das wären dann die §§ 20 und 23a GGVSEB. Unabhängig vom Minimum der Vorschriften hielte ich in solchem Fall es für sachdienlich, die üblichen Einfahrtschecks wie Papiere, Identität, ADR-Card und offensichtlicher Fahrzeugzustand anzuschauen. Schon alleine weil Sie keine Probleme auf dem Gelände wollen, und je nach Stoff auch sicherungstechnisch offene Augen haben sollten. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 21.07.2023 10:26.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: M.A.T.]
#35444
21.07.2023 10:36
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Dom
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Entlader wären wir in dem Fall nicht. Den Check habe ich der Geschäftsführung auch mit Ihren Argumenten empfohlen. Diese fragt natürlich nach den üblichen: „In welchem § steht das?“.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: Dom]
#35446
21.07.2023 11:05
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Hallo, unabhängig davon, wie wirksam eine eventuelle vertragliche Übertragung von Entladerpflichten hier ist, so sollte dennoch 1.4.3.7.2 ADR bedacht werden.Ich habe dabei dessen Auslegung durch Geschädigte oder Behörden im Kopf, falls etwas schiefging. Die sicherungsrelevanten Pflichten gelten rollenspezifisch für alle Beteiligten. Gruß M.A.T.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: M.A.T.]
#35447
21.07.2023 11:24
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Das ist vermutlich die übliche Belieferung eines Gastanks der Gasfirma durch die Gasfirma.
Man ist da ggf. nicht mal Auftraggeber des Absenders, da mitunter der Gaslieferant selbst den "Startschuss" gibt, eine neue Lieferung auszulösen. Nur weil man Ware bestellt, ist man nicht automatisch AdA. Auch Empfänger der Ware ist mWn die Gasfirma, da diese ihren Tank beliefert (der sich auf Kundengelände befindet). Der Kunde zapft erst an der Entnahmestelle Gas aus dem Tank, vorher ist alles in den Händen der Gasfirma. Der Entlader ist hier das anliefernde Unternehmen bzw. der Fahrer (der eingewiesen sein muss von der Gasfirma).
Als Kunde/ Nutzer des Gases ist man gar nicht an der Beförderung beteiligt.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 21.07.2023 11:25.
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Re: Kontrolle externe Dienstleister
[Re: Claudi]
#35524
07.08.2023 19:17
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Entlader sollte beim Gas-Beförderungsunternehmen liegen, da dies in Anlage 2 der GGVSEB so explizit formuliert ist "Das Beförderungsunternehmen, das als Entlader tätig wird...". Ob der Empfänger wirklich auch das Gasunternehmen ist, wage ich nicht zu prognostizieren. Im Lieferschein steht als Empfänger sicher der Kunde. Aber das ist eine Baustelle in der Praxis, die wir auch noch nicht lösen konnten. Bei manchen Anlieferungen besitzt der Fahrer einen Schlüssel, kommt in der Nacht und meldet sich nicht an. Da ist vom Empfänger keiner da...
Allerdings betreffen den Empfänger in §§ 20, 27 und 29 nicht so viele Pflichten. Und die Ausrüstung muss der Empfänger nicht kontrollieren.
Die Frage ist aber, ob der Empfänger nicht auch für den leeren (oder halbvollen oder was weiß ich) Tank verantwortlich sein könnte, der dann wieder raus geht. Beispielsweise kennt der §26 die eine oder andere Pflicht. Aber wann wird nun ein ungereinigter leerer Tank übergeben und wann versendet (ein Begriff, den es früher mal in der GGVS gab, der aber eigentlich sonst gar nicht mehr auftaucht). Fragen über Fragen...
Noch eine Ergänzung von mir: Versenden taucht bei der Absenderdefinition in §2 der GGVSEB auf.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 08.08.2023 16:29. Bearbeitungsgrund: Ergänzung
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