Hallo, Gerald,
soweit ich weiß ist dies hier nicht das Gefahrgut-Portal. Angesichts des sehr unterschiedlichen Inkrafttretens, des Umfangs dieser Verordnung und der schon jetzt absehbar massiven Auswirkungen schadet es sicher nichts, an dieser Stelle darauf hinzuweisen und ist es ganz bestimmt nicht zu spät, oder?
Interessant - also fachlich nachvollziehbar - wäre es gewesen, hätte bei dieser Verordnung die Legislative eine begriffliche Abstimmung mit dem Gefahrgutrecht angestrebt; soweit ich es sehe wurde inhaltlich lediglich das Gefahrstoffrecht einbezogen. Der dortige Verweis auf "Sammel- und Beförderungsbehälter" nach der Binnenlandrichtlinie scheint mir nicht gerade einfach nachvollziehbar, zumal er weder gefahrgutrechtliche Begriffe verwendet noch konkrete Fundstellen im ADR etc. selbst angibt. Ob dieser Mangel auf unzureichenden Kenntnissen, fehlendem Willen, unterschiedlichen Prioritäten oder etwas anderem basiert entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Gruß
M.A.T.