wann wird ein Tank zum Tank ?
#3551
09.01.2006 22:22
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hugo12
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Angenommen jemand montiert sich fest auf seinen Klein-Lkw ein 200 Liter-Faß Stahlfaß mit einer Entnahmeeinrichtung und transportiert damit Heizöl, handelt es sich dabei um einen Tank i.S. ADR Tank (selbsverständlich total unbeprüft und nicht zugelassen) oder ist es ein Versandstück auch wenn es fest montiert ist ? Wie ist das mit der Definition aus 1.2 ADR ...festverbunde Tanks ab 1000 liter ? Oder spielt das keine Rolle ob das Behältnis fest monitiet ist auf dem Fahrzeug ? Besten Dank im voraus!
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
[Re: hugo12]
#3552
10.01.2006 02:08
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Markus Ungethüm
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Ein Stahlfaß (1A1 oder 1A2), oder auch ein IBC mit bis zu 3000 Litern, ist lt. Definition ein Versandstück und kein Tank - Basta!
Unter der Voraussetzung, daß dieses Versandstück allen Versandstück-bezogenen Vorschriften entspricht, sehe ich (gefahrGUTrechtlich !) keine Probleme.
Zumindest kann ich auch nach ausgiebiger Suche im ADR keine Bestimmung finden, die es mir verbietet, ein Versandstück durch z.B. Verschrauben als Ladung zu sichern ("übertriebene" Ladungssicherung ist ja noch nicht strafbar ...), oder die Befüllung und Entleerung desselben auf dem Fahrzeug vorzunehmen.
Das heißt aber auch:
Die "Entnahmeeinrichtung" und die Befestigungsmethode dürfen das Faß baulich nicht verändern oder beeinträchtigen!
Grüßle,
Markus
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
[Re: hugo12]
#3553
11.01.2006 13:30
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M.Brück
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Hallo Hugo,
allein durch die feste Montage des Fasses im oder auf dem Fahrzeug wird dadurch noch kein Tank, es bleibt also ein Versandstück und als solches sind auch die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Gegen die feste Montage als eine Form der Ladungssicherung spricht auch nichts, dies ist zulässig, wobei dabei allerdings beachtet werden sollte, wie und wo die Montage erfolgt, da sonst u.U. die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen könnte wenn zum Beispiel hierfür Löcher in tragende Teile gebohrt werden müssten.
Ein weiteres Problem sehe ich dann auch noch in der Entnahmeeinrichtung. Fässer für den Gefahrguttransport müssen eine Baumusterzulassung haben. Baut man nun an ein Baumusterzugelassenes Fass nachträglich eine Entnahmeeinrichung in Form einer Pumpe oder ähnliches an, dann liegt hier keine Übereinstimmung mehr mit dem Baumuster vor und das widerspricht dann wieder den Vorschriften.
Mein Empfehlung dahingehend wäre die Anschaffung einer sogenannten Mobiltankanlage mit IBC-Zulassung. Diese haben inkl. Ihrer Entnahmeeinrichtungen eine entsprechende Zulassung und können, sofern die Menge von 1000 Litern nicht überschritten wird, unter 1.1.3.6 ADR befördert werden. Vorsicht ist allerdings bei der Anschaffung geboten da es diese Mobiltankanlagen auch mit einer Tankcontainerzulassung gibt, denn dann wären die vollen Gefahrgutvorschriften zu beachten.
Also, Augen auf beim Kauf von Gefahrgutverpackungen.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
[Re: Markus Ungethüm]
#3554
14.01.2006 13:32
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hugo12
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Besten Dank für die kompetenten Antworten !
mit freundlichen Grüssen Hugo
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
[Re: Markus Ungethüm]
#3555
03.02.2006 12:26
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Anonym
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Hallo, Es gibt eine Ausnahme.Es gibt gravierende Ähnlichkeiten bei Tanks und IBC. Sie können sowohl als auch sein. Zum Punkt Ladungssicherung: Kopflasching und Formschluß nach Vorne bei geeigneten Zurrösen !! dann hast du kein Problem. Faustregel 100% nach Vorne 50% zur Seite und 50% nach Hinten. Dann legt man Antirutschmatten und kann davon ausgehen das die Sicherung ausreicht. Wenn Du eine feste Verbindung herstellst, gehört der Tank(Fass, IBC, Was auch immer) zum Fahrzeug. Dann benötigst du eine Abnahme vom Baurat, denn du hast jetzt dein Fahrzeug verändert. MfG Daffi22
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
#3556
03.02.2006 12:39
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Udo Leithold
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Hallo Daffi22,
es gibt nur eine Möglichkeit, entweder Tank (TC) oder IBC. Beides geht nicht. Es gibt zwar TC, die später zu einem IBC umgeschrieben werden, die sind danach aber keine TC mehr, sondern ein IBC.
Gruß Udo Leithold
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
[Re: Udo Leithold]
#3557
03.02.2006 12:53
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Anonym
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Anonym
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Sorry, Ich meinte das auch so. Da kann man mal sehen wie man (frau) aufpassen muß. Wir hatten über diesen Fall in der Schulung gesprochen. Aber leider ist mir die genaue Definition entfallen. Wäre schön wenn du mir helfen könntest. MfG Daffi22
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Re: wann wird ein Tank zum Tank ?
#3558
03.02.2006 14:08
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Udo Leithold
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Hallo Daffi22,
äußerliche Unterschiede zwischen TC und IBC müssen nicht vorhanden sein. Es ist hauptsächlich eine Frage der Zulassung. Mit der Zulassung wird der Einsatzbereich eingegrenzt. Ein TC ist ein Tank und ein IBC ein Versandstück. Ein TC kann nicht unter den Freistellungen nach 1.1.3 ADR befördert werden (ein paar Möglichkeiten ausgenommen). Was was ist kann an Hand der Zulassungsnummer auf dem Tankschild erkannt werden. Meist steht auch: zugelassen als ... . Ein umgeschriebener TC hat demzufolge auch eine IBC-Zulassung auf dem Tankschild. Der TC hat am Ende der Zulassungsnummer die Abkürzung TC stehen, ein IBC beginnt mit 2 Ziffern und einem Buchstaben, z.B. 31A/... . Ich hoffe der Schnelldurchlauf war ausreichend.
Gruß Udo Leithold
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