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Selbstfahrende Arbeitmaschinen #3570 11.01.2006 23:03
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A.Fischböck Offline OP
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Sehr geehrte Gefahrgutkollegen,
hiermit lade ich zur Diskussion ein. Die Ursache ist eine typisch österreichische Lösung, nähmlich die "Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen". Unter diese Kategorie fallen auch ein Großteil der bis vor 2 Jahren zugelassenen Saug-Drucktanklastwagen für Abfälle. Gem. der Definition kann man Gefahrgut laden was man will, man unterliegt nicht dem ADR (weder Kennzeichnung, Beförderungspapiere, ADR Lenkerausweis.....) Es gibt zwar vom österreichischen Ministerium einen Vollzugserlass, der besagt, dass auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen dem ADR unterliegen, leider sind sich aber Juristen nicht einig, ob dieser Erlass von der Polizei exekutiert werden kann und somit Rechtsgültigkeit erlangt hat. Als externer Gefahrgutbeauftragter werden meine Sorgenfalten immer tiefer, wenn Gefahrgüter aus meinen Betrieben mit solchen Fahrzeugen transportiert wird. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung ?

Re: Selbstfahrende Arbeitmaschinen [Re: A.Fischböck] #3571 21.01.2006 15:19
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Zeibig Offline
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Es sind sich keineswegs "Juristen" nicht einig: Ein Jurist hat hier seinerzeit einen falschen Standpunkt vertreten: Bei den "Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen" handelt es sich um einen Begriff des KFG 1967 (§2Abs 1 Z 21)und nicht des GGBG (ADR). Es sind dies Kraftfahrzeuge die sehr wohl auch der Beförderung von Gütern dienen. Es sind dies keineswegs "Arbeitsmaschinen" i.S. des ADR obwohl diese Worte sehr ähnlich klingen.(sh die Anmerkungen in Zeibig E ,Das Österreichische Kraftfahrrecht Band GGBG,ADR,Teil 1,Teil 2, Eigenverlag Prof Dr Zeibig Wien S. ADR1 ff)Das BMfV hat sich nicht nur im Erlass bereits dazu geäussert. Es ist dies gesichertes Rechtsgut.

Re: Selbstfahrende Arbeitmaschinen [Re: Zeibig] #3572 30.01.2006 20:53
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A.Fischböck Offline OP
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Sehr geehrter Herr Zeibig,
danke für diese eindeutige Antwort.
mfg
Alfred Fischböck


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