Sehr geehrte Gefahrgutkollegen,
hiermit lade ich zur Diskussion ein. Die Ursache ist eine typisch österreichische Lösung, nähmlich die "Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen". Unter diese Kategorie fallen auch ein Großteil der bis vor 2 Jahren zugelassenen Saug-Drucktanklastwagen für Abfälle. Gem. der Definition kann man Gefahrgut laden was man will, man unterliegt nicht dem ADR (weder Kennzeichnung, Beförderungspapiere, ADR Lenkerausweis.....) Es gibt zwar vom österreichischen Ministerium einen Vollzugserlass, der besagt, dass auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen dem ADR unterliegen, leider sind sich aber Juristen nicht einig, ob dieser Erlass von der Polizei exekutiert werden kann und somit Rechtsgültigkeit erlangt hat. Als externer Gefahrgutbeauftragter werden meine Sorgenfalten immer tiefer, wenn Gefahrgüter aus meinen Betrieben mit solchen Fahrzeugen transportiert wird. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung ?