Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
#35743
06.09.2023 09:15
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Safety_First
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Hallo zusammen, ich bin relativ neu in der Thematik Gefahrgut und hoffe, dass Ihr mir etwas helfen könnt.
Welche Gefahreneinstufung ist richtig.
Fall 1 Produkt: Gaskartusche mit Ventilvorrichtung (ähnlich Rothenberger Industrial MULTI) mit 600ml Propan/Butan/Isobutan Gemisch oder LPG (110-150 PSI) . Lieferant 1 Kennzeichnung auf dem Etikett: UN1950, GHS02 & GHS04 Lieferant 2 Kennzeichnung auf dem Etikett: UN1950, GHS02
Frage: Muss GHS04 wirklich mit aufgebracht werden? Vergleichsprodukte vom Markt haben dieses nicht. Laut der CLP 1272/2008 (unter 2.5. Gase unter Druck; 2.5.1.1. Gase unter Druck: Gase, die in einem Behältnis unter einem Druck von 200 kPa (Überdruck) oder mehr enthalten sind oder die verflüssigt oder verflüssigt und tiefgekühlt sind.) würde ich es aber so verstehen, dass GHS04 mit aufgebracht werden muss.
Fall 2 Produkt: Aerosol Verpackung (ähnlich Sprühdose) mit einer Substanz (20-350ml Verpackungen) Treibmittel: Proban CAS 57-55-6; Trans-tetrafluoropropan CAS 1645-83-6 Druck im inneren unbekannt. Lieferant 1 Kennzeichnung auf dem Etikett: UN1950, GHS02, GHS04, GHS07 Lieferant 2 Kennzeichnung auf dem Etikett: UN1950, GHS02, GHS07
Frage: Fragestellung wie bei Fall 1
MfG
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Re: Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
[Re: Safety_First]
#35744
06.09.2023 10:22
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Claudi
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Hallo @Safety_First - ich mag dein Profilbild!!!
Aerosole sind keine "Gase unter Druck" sondern etwas eigenes.
"2.3.2.1 Hinweis 2: Aerosole fallen nicht zusätzlich in den Anwendungsbereich der Kapitel 2.2 (Entzündbare Gase), 2.5 (Gase unter Druck), 2.6 (Entzündbare Flüssigkeiten) und 2.7 (Entzündbare Feststoffe). Je nach Inhalt können Aerosole jedoch in den Anwendungsbereich anderer Gefahrenklassen einschließlich ihrer Kennzeichnungselemente fallen."
Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 487/2013 DER KOMMISSION vom 8. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
In 2.3.1 (a) der CLP-Verordnung ist ein Ablaufschema drin, welches maximal zu GHS02 führen kann. GHS04 kommt bei Aerosolen nicht zur Anwendung.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.09.2023 10:22.
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Re: Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
[Re: Claudi]
#35745
06.09.2023 12:44
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Safety_First
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Hallo Claudi, vielen Dank für deine Antwort. Ja das Profilbild war so eine Blitzidee :-) Kann dir auch gerne eines basteln bei Bedarf.
Ok, die neue Verordnung 487/2013 zu Änderung der 1272/2008 hatte ich so nicht auf den Schirm. Vermutlich weil das WWW immer nur die 1272/2008 ausspuckt wenn man etwas in verbindung mit CLP Verordnung sucht.
Gut, dann wäre für mich der Fall 2 vorerst erledigt.
Kannst du mir eventuell noch bei meinen ersten Fall behilflich sein? Würde dort das GHS04 bleiben oder eher wegfallen. Dann haben wir noch einen besonderen Umstand. Eine Variante von Fall 1 beinhaltet einen Stoff <1% . Wäre es dann umgehend als Aerosol einzustufen?
LG
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Re: Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
[Re: Safety_First]
#35746
06.09.2023 12:56
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M.A.T.
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Ok, die neue Verordnung 487/2013 zu Änderung der 1272/2008 hatte ich so nicht auf den Schirm. Vermutlich weil das WWW immer nur die 1272/2008 ausspuckt wenn man etwas in verbindung mit CLP Verordnung sucht.
Hallo, es empfiehlt sich, bei Recherchen in Vorschriften die offiziellen Quellen statt irgendwelcher Fundstellen von Suchmaschinen zu nutzen. Für das EU-Recht ist die verbindliche und aktuelle Textfassung dieser Vorschrift hier jederzeit abrufbar. Übrigens ist der Änderungsstand Juli 2023, mit mehr als 2 Dutzend weiteren Änderungen, Erläuterungen etc. seit der 487/2013! Zusätzlich sind die Nachschlagewerke renommierter Fachverlage hilfreich, in denen solche Vorschriften mit Erläuterungen und Verweisen veredelt sind. Gruß M.A.T.
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Re: Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
[Re: Safety_First]
#35747
06.09.2023 13:04
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Claudi
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Fall 1 ist doch auch eine Aerosolpackung.
Definition in der CLP-Verordnung: 2.3.1
Aerosole, d. h. Aerosolpackungen: alle nicht nachfüllbaren Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, einschließlich des darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gases mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, die mit einer Entnahmevorrichtung versehen sind, die es ermöglicht, ihren Inhalt in Form von in Gas suspendierten festen oder flüssigen Partikeln als Schaum, Paste, Pulver oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand austreten zu lassen.
Das verstehe ich so, dass es nicht zwingend ein Gemisch aus Treibgas und einer anderen Substanz sein muss.
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Re: Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
[Re: Claudi]
#35748
06.09.2023 13:32
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Noch einmal vielen Dank an euch für die Hinweise ;-)
Nach dem ich die neuste Fassung (CELEX 02008R1272-20230731 DE TXT) gelesen habe, hat folgender Hinweis alles geregelt: Tabelle 2.5.2 Hinweis: Das Piktogramm GHS04 ist für Gase unter Druck nicht vorgeschrieben, sofern das Piktogramm GHS02 oder das Piktogramm GHS06 abgebildet ist.
Ende gut, alles gut :-)
MfG
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