ich habe kürzlich einen 5- Liter Kanister mit Sonderkraftstoff gesehen. Auf dem angebrachten Gefahrzettel Muster 3 war die UN-Nummer (1203) angebracht. Hat sich etwas geändert? Darf die UN-NUmmer im Gefahrzettel sein?.
Hallo, Wolfgang, ich denke mal, das regelt sich über die Fußnote "**" zu der Musterabbildung in 5.2.2.2.1.1 und 5.2.2.2.1.3 letzter Absatz. Ist aber nichts neues. Schöner Gruß und Frohes Schaffen. M.A.T.
Re: UN-Nummer im Gefahrzettel
[Re: M.A.T.]
#3589520.10.202313:39
vielen Dank für die Antwort. Aber die UN-Nummer muss doch dann trotzdem nochmal an dem Versandstück angebracht sein. Oder? Ich habe nämlich keine weitere UN-Nummer Kennzeichnung auf dem Kanister gesehen.
Hallo, Wolfgang, soweit ich weiß, ja. Die 5.2.1.1 sieht keine Ausnahme wegen der Bezettelung vor. Die RSEB sagt das auch eindeutig in der 5-7. Wenn also die UNNR auf dem Versandstück fehlt, wäre das wohl ein Fall für § 22 (1) Nr. 5. b) iVm lfd. Nr. 132 des Bußgeldkatalogs (immerhin schlappe 300 bis 500 €uronen). Frohes Schaffen M.A.T.
Re: UN-Nummer im Gefahrzettel
[Re: M.A.T.]
#3590020.10.202314:01
Zu Absatz 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5 5-7 Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben.
leider hast du keine Abbildung deines angefragten Gefahrzettels beigefügt. Es ist nach meiner Kenntnis durchaus zulässig, dass die UN-Nummer wie beigefügt auf dem gleichen "Etikett" direkt neben dem eigentlichen Gefahrzettel mit angegeben werden darf. Das sieht dann aus wie beigefügt. Die Größe der Schrift muss selbstverständlich passen. Damit spart man sich die separate Angabe auf dem Versandstück an anderer Stelle mit einem weiteren Aufkleber/Beschriftung. Diese Art der Gefahrzettel wird unter anderem von der BG SVLFG vertrieben.
also, die UN-Nummer war/ist im Gefahrzettel (in der Mitte) und nicht am Rand. Das Anbringen am Rand wäre ja auch in Ordnung. Ich habe das Versandstück auch noch einmal geprüft. Außer mittig im Gefahrzettel ist die UN-Nummer sonst nirgendwo am Versandstück angebracht. Also ein Verstoß. Nicht gerade sicherheitsrelevant. Aber die Kennzeichnung entspricht trotzdem nicht den Vorschriften. Vielen Dank für die Beiträge.