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UN 3266 in Bohrwasserabfall #36043 22.11.2023 10:29
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Alba Offline OP
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Moin,

ich darf seit 3 Monaten die Aufgaben eines GG-Beauftragten übernehmen und stehe jetzt vor meiner ersten größeren Herausforderung.
Wir haben aus der Metallverarbeitung Bohrwasserabfälle (Gefahrstoffgemische aus Kühl- und Schmiermitteln ohne UN-Klassifizierung) mit ca. 1-2 % Beimischung UN 3266 (KOH + Aminoethanol).
Unser Hauschemiker (Gefahrstoffbeauftragter) ist der Ansicht, dass das als gefährlicher Abfall durchgeht ohne das GG-Recht zu tangieren (verdünnt genug). Ich würde es auch weiterhin unter UN 3266 laufen lassen, nachdem ich mich hier im Forum durch div. Beiträge zu Gemischen, Abfall usw. gewühlt hab.

Was sagen hier die erfahrenen Leute?

Danke schon mal und viele Grüße
Jens

Re: UN 3266 in Bohrwasserabfall [Re: Alba] #36044 22.11.2023 10:44
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Hallo,
ohne jetzt durch die 2.2.8.1 zu gehen kann ich nur vermuten, daß bei dieser Zusammensetzung auch Kl.9 Baumfisch (M6) überlegt werden sollte.
Ansonsten wäre, wenn die eindeutige Ausstufung (Kl. 8 und 9!) mit Analysen teuerer als die GG-Entsorgung kommt, sicherheits- und kostentechnisch wohl die Beförderung als GG vorzuziehen. Eventuell auch noch 4.2 S3 ausschließen. Hier finden Sie eventuell auch noch Anregungen.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 3266 in Bohrwasserabfall [Re: M.A.T.] #36045 22.11.2023 10:55
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Alba Offline OP
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Hallo M.A.T.,

zumindest die Einzelkomponenten sind "nur" als ätzend (nach GHS) gekennzeichnet. Also hätte ich Baumfisch erstmal nicht in Betracht gezogen. Aber ätzend + ätzend wird meiner Meinung nach im Gemisch nicht unbedingt besser, auch wenn die GG-relevante Komponente nur in geringem Maß vorhanden ist.

Und ich glaube nicht, dass ich hier eine entsprechende Analyse durchbekomm. Das das haben wir noch nie so gemacht, haben wir auch noch nie gebraucht ist stark hier.

Viele Grüße
Jens

Re: UN 3266 in Bohrwasserabfall [Re: Alba] #36046 22.11.2023 11:01
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Hallo, ich meinte Baumfisch nicht als Hauptklasse sondern ggf. als Zusatzkennzeichung, falls durch die KSS Öko-Schäden zu besorgen wären.

Es ist ja nicht unüblich, eine plausible GG-Einstufung zu wählen wenn eine analysenbasierte Ausstufung unverhältnismäßig teuer wäre.
Vielleicht fragen Sie bei Ihrem Entsorger an, ob der Gefahrguteinstufung von Kunden für vergleichbare Gemische hat?
Gruß
M.A.T.

Nachtrag: die Möglichkeit nach 2.1.3.5.2 höchstes Gefahrenniveau zu "schätzen" besteht ja ohnehin, da sie für Kl. 8 nicht verboten ist.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 22.11.2023 17:15. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: UN 3266 in Bohrwasserabfall [Re: M.A.T.] #36057 23.11.2023 12:20
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Claudi Online
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Denkt auch dran: ätzend nach GHS/CLP muss nicht Gefahrgut-ätzend sein: sofern nach GHS/CLP nur Augenverätzungen, dann keine Relevanz für Gefahrgut zu erwarten. Gefahrgut geht bei Hautätzung und Metallkorrosivität los.

Re: UN 3266 in Bohrwasserabfall [Re: Alba] #36058 23.11.2023 12:31
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aw_ Offline
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Wenn Du Gb bist, berätst Du die Verantwortlichen, am Besten schriftlich in Erwartung einer Antwort. Das ist sehr oft das Totschlagargument für 'haben wir schon immer so gemacht', denn jetzt ist das schriftlich fixiert. Zumindest kommt dann jemand ins Grübeln ;-). Steht die Antwort aus, hast Du als Gb Deinen Job gemacht!
Zum Abfall: Wenn das eine Eintagsfliege ist, hat M.A.T. sich schon geäussert. Den Punkt mit dem Entsorger halte ich auch für sinnvoll.
Ist das Tagesgeschäft wäre eine genauere Analyse angebracht inkl. GG-Einstufung, um generell sicher zu gehen, auch ggfs. gegenüber des Entsorgers.
So würde ich das machen..
gruss..aw

Re: UN 3266 in Bohrwasserabfall [Re: Alba] #36066 24.11.2023 10:54
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Alba Offline OP
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Zwischen Job gemacht und selbst zufrieden mit dem Ergebnis liegen ggf. noch ein paar Abstufungen - auch noch etwas, das ich lernen muss.

Danke auf jeden Fall für die Antworten - ich denke, hier ist Rücksprache mit dem Entsorger tatsächlich ein Weg und notfalls muss die Analyse gemacht werden. Auch wenn das Zeug "nur" 2-3x im Jahr anfällt, dann aber halt direkt ein Tankwagen voll. Aber das sollen dann andere entscheiden - die Mails dazu haben bereits ihren eigenen Ordner.


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