Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
#36102
04.12.2023 20:12
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baba
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Hi.
Ich suche nach einem 38.3 Zertifikat für einen Akku (Einzelzellen) des Herstellers Samsung SDI. Man benötigt dieses Zertifikat wohl zum Transport dieser Akkuzellen, deshalb hat es mich hierher verschlagen.
z.b. von Mercedes Benz gibt es die Möglichkeit, das Zertifikat für alle von Mercedes Benz verbauten Li Akkus von der Homepage herunterzuladen. Kennt jemand diese Möglichkeit bei Samsung SDI? Ich finde nichts... Oder gibt es irgendwo eine zentrale Stelle, oder einen Dienstleister, von dem ich das Zertifikat bekommen könnte? Oder ist der Hersteller verpflichtet, es mir zur Verfügung zu stellen? Bin ich als Endverbraucher teil der Lieferkette?
Gruß Bastian
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: baba]
#36103
04.12.2023 20:17
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M.A.T.
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Hallo, das ist die sog. Prüfzusammenfassung (Test Summary), sie muß vom Hersteller spätestens auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Samsung-Homepage des Verkaufslandes sollte es zum Runterladen anbieten. Auf den richtigen Stand - letzte Ausgabe der UN-Empfehlungen - sollte man achten. Ein Muster finden Sie hier. Gruß M.A.T.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: M.A.T.]
#36104
04.12.2023 20:23
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baba
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Das wäre dann wohl
Samsung SDI Europe GmbH Reichenbachstr.2, 85737 Ismaning, Germany Tel. +49-89-9292-779954 Fax. +49-89-9292-7799(99)
mal schauen was die sagen...
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: M.A.T.]
#36105
04.12.2023 20:56
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Nico
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Hallo, das ist die sog. Prüfzusammenfassung (Test Summary), sie muß vom Hersteller spätestens auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Samsung-Homepage des Verkaufslandes sollte es zum Runterladen anbieten. Auf den richtigen Stand - letzte Ausgabe der UN-Empfehlungen - sollte man achten. Ein Muster finden Sie hier. Gruß M.A.T. Hallo MAT der richtige Stand ist bei der TestSummery nicht die letzte Ausgabe der UN-Empfehlungen. Nach ADR gibt es keine Vorgabe wechlem Stand die Testsummery haben muss. Lediglich der Flugverkehr akzeptiert nichts was älters ist als 3. Ausgabe des Handbuchs. Die Tests müssen nicht ständig neu gemacht werden, wenn eine neue Version des Handbuchs kommt. Das wäre dann wohl
Samsung SDI Europe GmbH Reichenbachstr.2, 85737 Ismaning, Germany Tel. +49-89-9292-779954 Fax. +49-89-9292-7799(99)
mal schauen was die sagen... Die Test Summery müsste vom Hersteller oder von dort wo bezogen wird zur Verfügung gestellt werden können. Denn jeder der Lithiumbatterien versendet muss die Prüfzusammenfassung vorweisen können also auch die Lieferanten. lg Nico
Zuletzt bearbeitet von Nico; 04.12.2023 20:59.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: Nico]
#36106
04.12.2023 21:07
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M.A.T.
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Hallo, Nico danke für die Ergänzung. Wenn das so ist: warum wird in 1.2.1 ADR dann regelmäßig die Definition "Handbuch Prüfung und Kriterien" aktualisiert (derzeit 7. Ausgabe mit 1. Änderung)? Normalerweise würde ich daraus folgern daß, wenn andernorts im ADR auf dieses Handbuch Bezug genommen wird, auch diese Version zu verwenden ist. Sonst wäre doch diese Aktualisierung überflüssig. Oder hab ich da einen Knoten in der Denke?
Ansonsten, klar, falls sich nichts in den Prüfanforderungen ändert muß auch nicht neu geprüft werden.
Schöner Gruß M.A.T.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: Nico]
#36107
04.12.2023 21:20
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baba
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Ich verstehe nicht, warum T.7 (Overcharge), also Überladen, für Einzelzellen in Deinem Muster als "nicht anwendbar" gekennzeichnet ist? Klar wird das normalerweise durch das BMS verhindert- normalerweise, ist beim UN38.3 test denn genau nicht der Normalbetrieb, sondern Unfall/Misshandlung zu testen?
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: baba]
#36108
04.12.2023 21:25
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Hallo, zu den genauen Umständen des Musters kann ich naturgemäß nichts sagen, nur vermuten, daß eine Zelle alleine wahrscheinlich als Bestandteil einer Batterie verwendet wird, die dann an einem BMS hängt. Aber für Details dazu müßten Sie den Zuständigen für diese Musterzusammenfassung kontaktieren. Die Vorgaben für den Test finden Sie in dem entsprechenden UN-Prüfhandbuch. In 38.3.2.1 steht deutlich, daß nicht Zellen sondern nur Batterien T.7 zu unterziehen sind. Gruß M.A.T.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: Nico]
#36109
05.12.2023 13:50
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Nach ADR gibt es keine Vorgabe wechlem Stand die Testsummery haben muss. Lediglich der Flugverkehr akzeptiert nichts was älters ist als 3. Ausgabe des Handbuchs. Die Tests müssen nicht ständig neu gemacht werden, wenn eine neue Version des Handbuchs kommt.
Korrektur: Stand ADR 2023: 1.6.1.29 Sofern im ADR nichts anderes vorgesehen ist, dürfen Lithiumzellen und -batterien, die nach einem Typ hergestellt wurden, der den Vorschriften des Unterabschnitts 38.3 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien, dritte überarbeite Ausgabe, Änderung 1 oder einer zum Zeitpunkt der Typprüfung anwendbaren nachfolgenden überarbeiteten Ausgabe und Änderung entspricht, weiter befördert werden.
Lithiumzellen und -batterien, die vor dem 1. Juli 2003 hergestellt wurden und den Vorschriften der dritten überarbeiteten Ausgabe des Handbuchs Prüfungen und Kriterien entsprechen, dürfen weiter befördert werden, wenn alle übrigen anwendbaren Vorschriften erfüllt sind.Auch das ADR (und IMDG-Code) haben dazu eine Vorgabe, identisch mit dem Luftverkehr.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 05.12.2023 13:51.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: Claudi]
#36114
07.12.2023 12:12
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Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: Nico]
#36122
09.12.2023 11:12
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Also habe ich bei Samsung SDI angefragt - telefonisch, ich soll eine email schicken, was ich gemacht habe - vor circa einer Woche - man werde sie an zuständige Stelle weiterleiten. Daraufhin ist bisher nichts passiert.
Meine Frage: bin ich als "Schrotthändler / Endkunde" Teil der Lieferkette, und MUSS Samsung die UN38.3 Zusammenfassung (betreffend einer Akkuzelle, die Teil eines Geräts war), mir zur Verfügung stellen? Falls nicht, MUSS der Hersteller des Geräts, bzw der Baugruppe (Akkupack)?
Zuletzt bearbeitet von baba; 09.12.2023 11:15.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: baba]
#36123
09.12.2023 11:49
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Meine Frage: bin ich als "Schrotthändler / Endkunde" Teil der Lieferkette, und MUSS Samsung die UN38.3 Zusammenfassung (betreffend einer Akkuzelle, die Teil eines Geräts war), mir zur Verfügung stellen? Falls nicht, MUSS der Hersteller des Geräts, bzw der Baugruppe (Akkupack)? Hallo, soweit Sie als Händler den Schrott weitergeben sind Sie m.E. eindeutig in der Beförderung drin, und damit berechtigt nach 2.2.9.1.7, die Zusammenfassung zu erhalten. Das ist geltendes ADR-Recht. Allerdings sehe ich nicht, warum der Hersteller sie Ihnen verweigern sollte. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: baba]
#36124
09.12.2023 14:37
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Die Fundstelle (2.2.9.1.7 g) ADR) sagt
Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschliesslich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen.
Also, ja, die Prüfzusammenfassung muss zur Verfügung gestellt werden von Samsung.
Ob du sie brauchst, hängt von der Beförderung ab. Im Bereich der Entsorgung nach SV 376 (als beschädigte Batterie) oder SV636 (Batteriegemische) oder SV670 (batteriehaltige Altgeräte) müssen die Batterien nicht mehr 2.2.9.1.7 ADR entsprechen, d.h. man muss auch keine Prüfzusammenfassung mehr irgendwem gegenüber vorlegen bzw. sich von deren Existenz überzeugen.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: M.A.T.]
#36125
10.12.2023 13:41
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Hi,
ich kann, meinem Verständnis nach, gebrauchte Zellen aus verschrotteten Geräten nur als nicht-Schrott weitergeben, wenn ich eine Prüfzusammenfassung nach UN38.3 für die jeweiligen Zellen habe. Auch der TÜV will diese Zusammenfassung haben, wenn ich diese in meinem Elektrofahrzeug (Auto, Motorrad, Roller, ...) verwenden will.
Ich könnte mir vorstellen, dass Samsung mir dieses Dokument nicht geben mag - Die wollen ja neue Zellen verkaufen... Und Zeit kostets Samsung auch ...
Ich suche nach der Begründung, die Samsung verpflichtet, es mir zur Verfügung zu stellen ;-)
2.2.9.1.7 - "Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."
ist auch wem sie die zur Verfügung stellen müssen irgendwo spezifiziert?
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: baba]
#36126
10.12.2023 13:58
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Hallo, die Quelle für die Verpflichtung haben Sie ja schon; da Sie an der Beförderung beteiligt sind gehören Sie zu den Normadressaten. Falls Sie Zellen - so verstehe ich Ihren Eintrag - praktisch "umwidmen" müssen Sie selbstverständlich alle Informationen über die Zellen haben, denn sonst können Sie nicht beurteilen, was diese Zellen technisch leisten. Übrigens könnte es empfehlenswert sein, wenn Sie in irgendeiner Form als Versender / Absender / A.d.A.auftreten, sich über Schulungen mit dem Gefahrgutrecht inkl. der GGVSEB vertraut zu machen. Die Bußgelder, wenn was nicht paßt, sind heftig, und falls defekte Zellen Brände verursachen kann es sehr teuer werden. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: M.A.T.]
#36127
10.12.2023 21:00
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baba
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Das ist doch gut, dann müssen sie.
Eine Frage hätt ich noch - da man das 38.3 Zertifikat für den Verkehr in der EU braucht, und die Kennzeichnung CE die Konformität mit den Regeln der EU bestätigt (denke ich) (für Geräte, nicht Zellen, manchmal Packs bestehend aus Zellen,BMS,Gehäuse) - welchen Stellenwert hat CE im Vergleich zu UN38.3?
Existiert für ein Gerät mit CE Kennzeichnung immer eine UN38.3 für die verbauten Zellen / Akkus?
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: baba]
#36128
10.12.2023 21:09
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M.A.T.
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Hallo, das hat nach meinem Verständnis nichts mit der EU zu tun: das ADR und die anderen VT gehen weit über die EU hinaus, und die Verträge sind deutlich prä-EU. Die Prüfzusammenfassung wird im weltweiten Geltungsbereich von ICAO und IMDG genauso benötigt (muß aber nicht unbedingt den Transport begleiten!). Mir ist nicht bekannt, daß CE-Kennzeichnung gefahrgutrelevant wäre - aber vielleicht haben andere hier dazu mehr Informationen. Eine Prüfzusammenfassung muß es für jede signifikant verschiedene Bauart einer Zelle / Batterie geben. Also auch, falls das BMS verändert wird oder geänderte Zellkonfigurationen gebaut werden. Es ist sehr ratsam, sich den Abschnitt 38.3 genau durchzulesen. Die Erfordernis ist von dem Gerät nicht abhängig, sondern vom Energieträger. Sie können also, soweit ich weiß, nicht mit einer CE-Bescheinigung wedeln und darum auf die Prüfzusammenfassung verzichten, salopp ausgedrückt. MAT
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Re: Lithium Akku 38.3 Gutachten woher bekommen
[Re: M.A.T.]
#36129
11.12.2023 10:27
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Claudi
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Stimme M.A.T. da total zu.
Die Prüfzusammenfassung ist UN-basiert, UN Handbuch Prüfungen und Kriterien und findet über unsere, teilweise weltweit gültigen, Gefahrgutvorschriften Eingang ins Gefahrgutrecht. Dabei geht es nicht um Marktzugang in die EU oder Beförderung in die EU/ innerhalb der EU sondern um weltweite Beförderungssicherheit.
Die Prüfzusammenfassung ist die Prüfzusammenfassung, deren Mindestinhalte sind im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien aufgeführt - Ende.
Keine Konformitätserklärung/CE oder Sicherheitsdatenblatt/ MSDS, Produktdatenblatt ersetzt die Prüfzusammenfassung, außer es wären zufällig alle Mindestinhalte enthalten. Siehe mein Zitat der Fundstelle ADR (die anderen Regelwerke sind da wortgleich): müssen zur Verfügung stellen.
Mir fällt kein Grund ein, die Prüfzusammenfassung zu verheimlichen. Um ggf. Produktgeheimnisse in einem gewissen Maß zu schützen, wurde ja grad neben dem Prüfbericht, der solche Details enthalten kann, die Zusammenfassung erfunden.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 11.12.2023 10:28.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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