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Onlinehandel und Einzelhandel #36258 11.01.2024 21:25
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dia Offline OP
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Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und habe ein paar Fragen zum Verkauf von Gefahrgut.

Ich habe die Idee Sicherheitszündhölzer(UN1944) in Deutschland zu verkaufen und habe bis jetzt noch keine Erfahrung im Verkauf von Gefahrgut.

Muss ich Händler ein SDS zur Verfügung stellen oder was muss ich beim Verkauf an Händler und Endkunden beachten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand seine Erfahrung aus diesem Bereich mit mir teilen könnte.

Schon einmal vielen Dank im Voraus.
__________________________________________________

VG

Re: Onlinehandel und Einzelhandel [Re: dia] #36259 12.01.2024 09:05
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Claudi Offline
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Hallo,

für Privatpersonen musst du kein SDB übergeben, erstellen musst du das als Händler nicht außer du importierst diese von außerhalb der EU. Gewerbl. Käufern musst du in SDB übermitteln, entweder das deines Lieferanten (wenn der in der EU ist) oder dein eigenes wenn du Importeur bist (sog. Inverkehrbringer).

Für den stationären Handel im Laden gibt es noch das Thema der Lagerung aber für den Verkauf wüsste ich da nix.

Beim Versand (online-Handel) per Straße (nach ADR) kann man bei Mengen bis 5 kg je Innenverpackung (z. B. Streichholzschachtel) in zusammengesetzten Verpackungen (max. brutto jeweils 30 kg) als "Begrenzte Menge"/ Limited Quantities mit erleichterten Gefahrgutvorschriften versenden.

Das ist nur eine grobe Weisung in die richtige Richtung und nicht allumfassend!

Re: Onlinehandel und Einzelhandel [Re: Claudi] #36290 16.01.2024 12:33
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dia Offline OP
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Hallo Claudi,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe noch eine kleine Frage. Mein Hersteller kommt aus China und kann mir kein SDB auf Deutsch zur Verfügung stellen, sondern nur auf Englisch. Nun habe ich bei einigen Firmen angefragt, dass diese mir ein SDB erstellen. Anscheinend brauche ich eine Notrufnummer für das SDB. Reicht unsere normale geschäftliche Telefonnummer? Allerdings ist die nur begrenzt erreichbar. Außerdem können wir nicht wirklich ärztliche Beratung geben. Wie siehst du das ganze?

Ich freue mich auf deine Antwort

VG

Re: Onlinehandel und Einzelhandel [Re: dia] #36305 17.01.2024 11:27
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Peter06 Offline
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Hallo dia,

bei Zündhölzern muss die Beachtung des Gefahrstoffrechts im Vordergrund stehen.
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand sind die inzwischen sogar als CLP-Gefahrstoff zu klassifizieren.

In dem Dokument "Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen" der ECHA sind die nicht explizit benannt, entsprechen meiner Ansicht nach aber eher den dort genannten Beispielen für einen Stoff / Gemisch.
Aktuelle SDB´s im Netz weisen die Zündhölzer als "Gemisch brennbarer Feststoffe" aus.

Folge davon: verpflichtende Bereitstellung eines SDB nach CLP-Norm in Sprache deutsch.

Die Vorgaben dazu findest du in TRGS 220.
Und damit sind zwangsläufig alle Vorschriften des Gefahrstoffrechts einzuhalten.
Mein Rat: Nichts für Neulinge ohne Kenntnis der rechtlichen Situation.

Am besten Kurse belegen oder die IHK konsultieren.
Eine "Selbstschulung" über Anfrage im Forum hier reicht nicht.

Grüße, Peter

Re: Onlinehandel und Einzelhandel [Re: dia] #36306 17.01.2024 11:55
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Ursprünglich geschrieben von: dia
Hallo Claudi,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe noch eine kleine Frage. Mein Hersteller kommt aus China und kann mir kein SDB auf Deutsch zur Verfügung stellen, sondern nur auf Englisch. Nun habe ich bei einigen Firmen angefragt, dass diese mir ein SDB erstellen. Anscheinend brauche ich eine Notrufnummer für das SDB. Reicht unsere normale geschäftliche Telefonnummer? Allerdings ist die nur begrenzt erreichbar. Außerdem können wir nicht wirklich ärztliche Beratung geben. Wie siehst du das ganze?

Ich freue mich auf deine Antwort

VG


Nein, du kannst nicht deine eigene Nummer angeben, wenn du keine 24h-Erreichbarkeit + med. Fachkenntnis liefern kann. Dazu gibt es Giftnotrufnummern von Giftinformationszentren.
https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/verzeichnis-der-giftinformationszentren.pdf
Mit einem von denen musst du eine Vereinbarung treffen (Vertrag nehme ich an) und kannst dann deren Kontaktdaten im SDB angeben.

Siehe dort für weitere Details. https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsdatenblatt_node.html#:~:text=Informationen%20zur%20Giftnotrufnummer,Gemisch%20in%20Verkehr%20gebracht%20wird.

Natürlich kann dein chinesischer Lieferant kein deutsches SDB erstellen, weil der die deutschen Regelungen nicht kennt. Verantwortlich dafür bist du als Importeur in die EU. Deswegen solltest du das dringendst durch ein Fachunternehmen machen lassen.


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