Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
#36503
06.03.2024 16:11
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
auf einem Big Bag ist die Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe (Toter Fisch/Baum) mit roten Rändern versehen. Toter Fisch/Baum sind schwarz. Ist das ein Grund zur Beanstandung? Ich meine nicht, dass ein stattfindender Transport gleich untersagt werden sollte. Aber wenn es möglich ist, dass vor dem Transport korrekte Kennzeichnungen anzubringen wären. Wenn die roten Ränder grundsätzlich nicht erlaubt (keine erleichternde Auslegung etc.) sind.
Gruß Wolfgang
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Wolfgang]
#36504
06.03.2024 16:17
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M.A.T.
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Hallo, Wolfgang, aus der 5.2.1.8.3 ADR kann ich nicht ablesen, daß die Umrandungsfarbe ausdrücklich vorgeschrieben ist, anders als die für das Symbol. Zudem sind die RSEB-Erläuterungen auch relativ konziliant, so daß hier kaum auf eine 1:1-Entsprechung mit der Markierung laut BGBl. II abgestellt werden kann, denke ich. Zumal der Warneffekt ja unzweifelhaft besteht und mit der GHS-Vorgabe insoweit sogar konform geht. M.E. wäre sogar eine Markierung ohne Randlinie akzeptabel. solange der Untergrund kontrastierend ist. Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: M.A.T.]
#36505
06.03.2024 16:21
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Wolfgang
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Hallo M.A.T.,
vielen Dank für die schnelle Info.
Gruß Wolfgang
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Wolfgang]
#36506
06.03.2024 17:15
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Gerald
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Hallo Wolfgang, auf einem Big Bag ist die Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe (Toter Fisch/Baum) mit roten Rändern versehen. Nun ja, es wäre die Kennzeichnung nach GHS, obwohl die Kennzeichnung nach ADR in Absatz 5.2.1.8.3 genau beschrieben ist, des wegen gibt es auch keine Ergänzug in der RSEB. Bei einer Kontrolle kommt es dann, drauf an, wie es der Kontrolierende sieht. Ich kenne einen Fall, da hat der Fisch bei der Kennzeichnung nach links gesehen, dass Tankfahrzeug wurde dann genauer untersucht, und die Weiterfahrt untersagt. Aber wenn Du einfach bei der Weiterbeförderung die richtige Kennzeichnung anbringst, dann dürfte es keine Probleme geben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Gerald]
#36508
06.03.2024 17:49
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Claudi
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Das ist wirklich spannend.
Anforderung des ADR ist "Das Symbol (Fisch und Baum) muss schwarz sein und auf einem weißen oder ausreichend kontrastierenden Grund erscheinen.". Das Symbol, aber über einen Rand, ohne Rand, roter Rand, schwarzer Rand steht da nix.
Mein erster Impuls war: schwarzer Rand muss, aber davon steht nix im ADR... zumindest nicht konkret.
edit: Begrenzungslinie aka Rand ist bechrieben.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.03.2024 13:01.
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Claudi]
#36509
06.03.2024 18:20
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Gerald
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Hallo Claudi, aber über einen Rand, ohne Rand, roter Rand, schwarzer Rand steht da nix. Da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber über dem Bild von Fisch und Baum steht: Das Kennzeichen für umweltgefährdenden Stoff muss der Abbildung 5.2.1.8.3 entsprechen.Damit ist die Farbe des Randes festgelegt und das ein Rand (@M.A.T.) vorhanden sein muss!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Gerald]
#36510
06.03.2024 19:07
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Claudi
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@Gerald: sehe ich auch so - wäre aber doch wünschenswert, wenn das ausdrücklich so beschrieben wäre. Bei den Gefahrzetteln ist man ja auch s ehr konkret mit der Beschreibung des Aussehens.
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Claudi]
#36512
07.03.2024 08:13
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Wolfgang
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Guten Morgen Gefahrgutgemeinde,
vielen Dank auch an Claudi und Gerald für die Meldungen. Der Beitrag von Gerald überzeugt mich. Formal muss ein schwarzer Rand sein. Natürlich wäre es nicht sicherheitsrelevant, aber ein Verstoß gegen Vorschriften. Zumindest ist dafür zu sorgen, dass das Anbringen der korrekten Kennzeichnung (schwarzer Rand) für zukünftige Transporte gewährleistet ist.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
[Re: Wolfgang]
#36513
07.03.2024 08:36
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ATHI
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Moin, das hätte ich jetzt anders interpretiert. Da in der Beschreibung steht " Das Symbol (Fisch und Baum) muss schwarz sein..." und im gleichen Absatz auf die Begrenzungslinienbreite hingewiesen wird, ohne weiteren Hinweis auf eine Farbe... Aber lieber auf Nummer Sicher gehen.
_________ Gruß André
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