Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
#36559
18.03.2024 11:13
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DavidExport
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Guten Tag an die Mitglieder und Spezialisten von diesem Gefahrgut- Forum,
vielen Dank vorab für Ihre Expertise und Zeit! Ich hoffe ich bin in der Kategorie richtig unterwegs.
Ich habe mich jüngst in diesem Forum anmelden dürfen auf der Suche nach Antworten und Einschätzungen für folgende Situation für mich.
Ich bin im Export tätig für Autoteile, bislang kein Gefahrgut bzw. habe ich Anfragen darüber stets abgelehnt. Ein Kunde von mir aus Übersee bittet mich nun aber genau darum, Möglichkeiten zu prüfen und in die Wege zu leiten um in Zukunft für ihn Airbags sowie Sicherheitsgurte für PKWs in den Versand zu bekommen. Ich konnte schon rauslesen, dass diese Produktgruppen unter die Kategorie Klasse 9 fallen.
Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich einige Dokumente benötige von "Experten" erstellt sowie eine "spezielle" feuerfeste- Verpackung, ebenfalls von Spezialisten bearbeitet oder abgenommen.
Die Frage nach der langen Einleitung ist nun für mich, ob hier jemand dabei ist den ich direkt ansprechen könnte für eine zukünftige reibungslose Zusammenarbeit oder jemand eine Firma Berlin / Brandenburg kennt, die mir weiterhelfen kann.
Geplant ist der Versand in Paketen via DHL express und oder einer Luftfracht- Spedition in überschaubaren Mengen, keine Airbags Palettenweise zu 20-40 Stück sondern 1-3 pro Woche im Paket, mal mehr, mal weniger, je nach Bedarf an Sicherheitsgurten und Airbags neben den "normalen" Verschleißteilen für diesen Kunden.
Vielen Dank und einen guten Start in die neue Woche
David H.
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: DavidExport]
#36560
18.03.2024 11:34
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo und Willkommen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen ist es zwingend erforderlich, daß Sie für Luftfracht eine entsprechende Schulung nach ICAO/IATA absolvieren und bestehen. Vorher dürfen Sie kein Gefahrgut mit Luftfracht auf den Weg bringen. In der Schulung werden außerdem die Grundlagen vermittelt, um die speziellen Ausführungen, die hier von Kollegen kommen werden, umsetzen zu können. Ohne haben Sie leider keine Chance. Falls das eine einmalige oder seltene Sache ist wäre es tatsächlich kostengünstiger, sich der Dienste einer Fachspedition zu bedienen. Sie können bei Ihrer IHK anfragen, welche Spezialfirmen in Ihrer Gegend infrage kommen. Neben Dekra und TÜV gibt es eine Vielzahl von kompetenten, spezialisierten Fachfirmen für Gefahrgutversand. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: DavidExport]
#36561
18.03.2024 11:49
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Gerald
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Hallo David, ....Airbags sowie Sicherheitsgurte für PKWs ....unter die Kategorie Klasse 9 fallen.... Ich würde mal sagen das es UN 3268 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, elektrische Auslösung gemäß ADR ist, und da dieser Gegenstand nach dem Sprengstoffrecht als P1 eingestuft ist, ist auch das Sprengstoffrecht einzuhalten. Unter Umständen greift die 1. SprengV §4 Absatz 2! Den Rest hat M.A.T. schon geschrieben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: DavidExport]
#36562
18.03.2024 12:40
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Andreas_K
Methusalem
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Methusalem
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Hallo,
wie sind die Airbags und Gurtstraffer denn vom Hersteller klassifiziert?
Vielleicht als UN 0503?
Schöne Grüße!
Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: Andreas_K]
#36563
18.03.2024 13:22
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Gerald
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Hallo Andreas, wie sind die Airbags und Gurtstraffer denn vom Hersteller klassifiziert? Klar sind die Airbags und Gurtstraffer vom Hersteller klassifiziert, und es sind die UN 0432 PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE für technische Zwecke und UN 0503 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH aber eben auch UN 3268 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, elektrische Auslösung ! Und in der RL 2014/28/EU auf der Seite 29 steht UN 0503 und auf Seite 30 steht UN 0432, und UN 3268 steht da nicht, aber es ist nach SprengG § 3a Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen ... Absatz 1 Ziffer 3 sonstige pyrotechnische Gegenstände Buchstabe a Kategorie P1: pyrotechnische Gegenstände .....
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: Gerald]
#36564
18.03.2024 13:48
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Claudi
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Hallo David, ....Airbags sowie Sicherheitsgurte für PKWs ....unter die Kategorie Klasse 9 fallen.... Ich würde mal sagen das es UN 3268 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, elektrische Auslösung gemäß ADR ist, und da dieser Gegenstand nach dem Sprengstoffrecht als P1 eingestuft ist, ist auch das Sprengstoffrecht einzuhalten. Unter Umständen greift die 1. SprengV §4 Absatz 2! Den Rest hat M.A.T. schon geschrieben. Genau, das ist die übliche Klassifizierung - die hängt an einer besonderen Verpackung und einem Test der Bauteile in dieser Verpackung (6c-Test). Tatsächlich ist auch das Sprengrecht zu beachten und Leute, die diese Bauteile handhaben (verladen, befördern), brauchen eine eingeschränkte Fachkunde nach SprengV. Das wird gern vergessen, weil UN3268 Bef.kat. 4 ist, also kein ADR-Schein und dann glauben viele, dass man nix weiter machen müsste. Das wäre also beim ggf. relevanten Straßentransport zu bedenken.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.03.2024 14:36.
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: DavidExport]
#36568
18.03.2024 18:25
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DJSMP
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Hallo David,
wie schon geschrieben wurde, ist UN 3268 in Klasse 9 eine von drei möglichen Einstufungen. Um zu dieser Einstufung zu gelangen, muss der Bonfire-Test UN 6c erfolgreich bestanden sein. Hierzu benötigst du einen Nachweis (Prüfbericht, Approval der Behörde) von jemandem vor dir in der Kette. Sonst darf die UN-Nummer nicht genutzt werden.
Damit du einen Überblick über alle Vorschriften bekommst, musst du zunächst die notwendigen Gefahrgutschulungen nach ADR, IMDG-Code und wenn zutreffend ICAO T.I./IATA-DGR durchlaufen. Vorher geht da gar nichts. Und das Thema lässt sich auch nicht einfach mal eben hier im Forum abhandeln.
Schon angesprochen wurde außerdem das Sprengstoffrecht. Theoretisch (wenn auch unwahrscheinlich) kann neben einer Einstufung als P1 auch eine Einstufung als P2 (nicht CE konform) drohen. Da geht es ohne sprengstoffrechtliche Genehmigung und Befähigungsschein nicht weiter. Unabhängig davon wird u.U. eine Schulung der eingeschränkten Fachkunde benötigt, je nachdem was du mit den Airbags machst.
Um welche Verkehrsträger geht es? Was verstehst du unter DHL express? Es gibt eine Spedition DHL Global Forwarding, die (andere) Beförderer/Airlines wie auch andere Luftfrachtspediteure auswählt. Wenn du von der Airline DHL sprichst, so muss ich dir sagen, dass du da kein Gefahrgut im Lufftverkehr verschicken darfst, es sei denn du bestehst das DHL Audit als Gefahrgutversender. Auch bei der DHL (Deutsche Post) im Landverkehr bekommst du dein Gefahrgut im Regelversand als UN 3268 nicht befördert! Die AGB von DHL lassen nur begrenzte Mengen und einige weitere Gefahrgüter unter Erleichterungen zu.
Du siehst: Du stehst am Anfang und schnell wirst du hier gar nichts implementieren. Da braucht es ein paar Überlegungen, für die du unbedingt externe Unterstützung benötigst!
Bitte schildere uns doch mal, wo die Airbags herkommen und an welchem Punkt der Transportkette du beteiligt bist.
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
[Re: DJSMP]
#36574
19.03.2024 16:35
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Floridacargocat
Urgestein
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Urgestein
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Hallo David, damit unnoetige Arbeit und Aufwand vermieden werden soll, schlage ich vor, dass Du mit dem in Betracht genommenen Operator direkt Kontakt aufnimmst und alle notwendigen Fragen abklaeren solltest, inklusive geplante Destination. Dazu gehoert auch die absolvierte Gefahrgutausbildung fuer die ntsprehenden Transportkategoerien bzw. Operator Anforderungen. Viel Glueck.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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