Hallo zusammen!
Ich habe da noch zwei Probleme mit den bisherigen Posts:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann handelt es sich um Druckgaspackungen mit Gefahrzettelmuster 2.2 - richtig?
In diesem Fall müßte das Berechnungsprogramm dann aber 28 Punkte ausgeben, und nicht 1400 !
Im übrigen wäre die Ladung (ein Karton, oder?) mit Inanspruchnahme der LQ-Freistellung nicht mehr dem ADR oder der GGVSE unterworfen, insofern macht der Einsatz eines ADR-Berechniungsprogramms eigentlich gar keinen Sinn, weil es sich hier dann eben NICHT um einen Gefahrguttransport handelt!
@Daffi:
Ich kann Deinen Ausführungen hier auch nicht ganz folgen:
Wenn Du ausschließlich LQ-Mengen geladen hast, also kein Gefahrgut im Sinne des ADR, dann DARFST Du Deine Warntafeln gar nicht öffnen - das kostet sonst "teuer Geld" !!!
Außer, Du bestehst darauf, die Freistellungen nicht anzuwenden, aber dann mußt Du auch z.B. die Kennzeichnungsvorschriften einhalten (z.B. Bezettelung) und genau das schließt eine LQ-Kennzeichnung eigentlich aus - und jetzt wird´s ggf. richtig teuer !!!
...im nachhinein konnte man sehen das der Transport nicht ganz stimmig war. Wenn alles klar ist und ich nicht kennzeichnen muß, würde ich es auch nicht tun. Aber wenn ich darüber nicht klar werde, dann mach ich lieber die Schilder auf...
Wenn Du als Fahrzeugführer dankenswerter Weise mitgedacht und dabei beobachtet hast, daß z.B. die Papiere und die Ladung nicht übereinstimmen, dann darfst Du den ganzen Transport überhaupt nicht mehr durchführen, bis diese Unstimmigkeiten geklärt sind, und zwar durch den Absender, Verlader oder Beförderer - Deine Verantwortung ist es definitiv nicht!
Aber einfach mal "auf Verdacht" die Warntafeln aufklappen - ?!?!?!?
Grüßle,
Markus