Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier #36620 09.04.2024 12:08
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
D
drstraleman Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einer Angabe im Beförderungspapier.

Um diesen Stoff in Tabelle A Spalte 1 richtig ein zuordnen benötigen wir die Information, welchen Dampfdruck die UN1993 VG II hat.
Diese Angabe wird aber im Beförderungspapier nicht gemacht, laut dem Kunden wäre diese auch nicht nötig.

Muss die Angabe im Beförderungspapier angegeben sein?

Zuletzt bearbeitet von drstraleman; 09.04.2024 12:13.
Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier [Re: drstraleman] #36621 09.04.2024 12:15
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,175
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,175
Hallo, falls Sie oder Ihr Kunde sich auf den Eintrag in Spalte Zwei (nicht Eins) beziehen, so dient diese Information der Klassifizierung. Für das Beförderungspapier dagegen ist lediglich der Eintrag gemäß SV 640 D/C notwendig. Die entsprechende Information steht in meinem ADR als Fußnote auf der Seite 718. Schaden kann die Angabe jedoch nicht, weil sie entsprechende Rückfragen vermeiden hilft, siehe auch die dazugehörige Erläuterung in der RSEB.
Die technische Benennung muß gem. 3.1.2.8 dagegen ergänzt werden.
Im SDB dagegen sollte die Info enthalten sein. welchen Dampfdruck der dieser Sammelbezeichnung zugeordnete Stoff (techn. Benennung) tatsächlich hat. Das ADR gibt ja nur den Grenzwert vor.
Gruß
M.A.T.

Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier [Re: M.A.T.] #36622 09.04.2024 12:22
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
D
drstraleman Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
Ja, genau ich meinte Spalte 2. Nun ist in der SV640 aber von ADR- Tanks die Rede. Unser Kunde versendet aber mit 1A1 Fässer aus Stahl.

Muss dann im Beförderungspapier die 640C angegeben werden?

Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier [Re: drstraleman] #36623 09.04.2024 12:24
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,175
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,175
Nein, denn die Aussage der 640er SV lautet wie Sie richtig sagen "... ist nur bei der Beförderung in ADR-Tanks ...".
Gruß
M.A.T.

Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier [Re: drstraleman] #36624 09.04.2024 14:56
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,192
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,192
Hallo drstraleman,
die Sondervorschrift 640 wird eigendlich genutzt, damit man weiß, was für einen Stoff bzw. Gemisch habe ich, denn bei bestimmten UN-Nummern, wie z.b. bei UN 1133, wo es unter der VG II zwei Einträge gibt! Die Angaben erhält man aus dem Sicherheitsdatenblatt unter der Lfd. Nr. 14 zu der entsprechenden UN-Nummer bei Stoffen bzw. Gemischen.

Sieh mal unter dem Kapitel 3.3 Sondervorschrift 640 nach, da steht die Begriffsbestimmung und in der Präambel findest Du neun Möglichkeiten, zu erkennen an den unterschiedlichen Großbuchstaben.

Interesant wird es bei der Beförderung im Tankbereich, den z.b. bei UN 1202 gibt es drei Einträge, welche aber unterschiedliche Stoffe wiedergeben, zu erkennen an der Sondervorschrift 640 K; L oder M, was natürlich im Bezug der Tankcodierung eine Rolle spielt. Deswegen muss im Beförderungspapier der Eintrag "Sondervorschrift 640X" für den jeweiligen Stoff stehen, außer siehe letzter Satz unter SV 640 "Auf diese Angabe kann bei Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den höchsten Anforderungen genügt, verzichtet werden." Übrigens gab es mit dem ADR 2023 eine Änderung, es steht jetzt nicht mehr unter dem Absatz 5.4.1.1.16 sondern im Absatz 5.4.1.1.21 mit dem Hinweis auf die Sondervorschriftim Kapitel 3.3.

Den Rest hat M.A.T. schon geschrieben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier [Re: Gerald] #39865 30.10.2025 12:54
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 11
G
GG1981 Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
G
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 11
Hallo in die Runde,

ich habe folgende Frage:

Es handelt sich hierbei um ein Sammel-MSDS für Farbstofflösungen in MEK und Dowanol. Anhand der Einstufung handelt es sich um eine brennbare Flüssigkeit ohne Nebengefahr.

Da es sich um eine Farblösung geht kämen nach meiner Einschätzung 2 UN-Nummern in Frage:

• UN 1263
• UN 1993

Für die spezifischere Auswahl habe ich noch folgende Daten hinzugezogen:

• Der Flammpunkt liegt < 23°C und der Siedebeginn > 35°C
• Dampfdruck von den beiden eingesetzten Lösungsmitteln liegen bei: > 110hPa bei 50°C

Damit käme ich bei beiden UN-Nummern auf eine Verpackungsgruppe II.

Da es sich bei dem Produkt um eine Farbstofflösung handelt würde ich zu folgender Transportvorschrift tendieren:

UN 1263 VPII mit Dampfdruck > 110hPa bei 50°C

Wäre hier die UN-Nummer 1263 die richtige Wahl?

Mit freundlichen Grüßen

Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier [Re: GG1981] #39867 30.10.2025 13:10
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,175
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,175
Hallo, GG1981,
sieht nachvollziehbar aus, da genauer als 1993.
Gruß
M.A.T.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Freistellung Transport von E-Bikes
von Claudi - 06.11.2025 12:24
Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne
von M.A.T. - 06.11.2025 09:43
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3