bei uns in der Firma werden auf einem Etikett zwei Kennzeichen(Overpack+ Ausrichtungspfeile) kombiniert aufgedruckt. Ist es überhaupt zulässig, ich konnte leider im ADR/ IMDG-Code keine klare Definition dazu finden? Meiner Meinung nach sollten die Kennzeichen getrennt voneinander sein. Anscheinend ist so eine Kennzeichenkombination nicht unüblich und kommt laut unserer Mitarbeiter in der Praxis vor.
Unter ADR (3.4.11 Verwendung von Umverpackungen) steht, dass die Buchstabenhöhe des Kennzeichens «UMVERPACKUNG» mindestens 12 mm sein muss. Näher wird nicht mehr darauf eingegangen. ADR 5.2.1.10.1 besagt, Ausrichtungspfeile müssen rechtwinklig und so groß sein, dass sie entsprechend der Größe des Versandstücks deutlich sichtbar sind.
Zwei schwarze oder rote Pfeile auf weißem oder ausreichend kontrastierendem Grund. Der rechteckige Rahmen ist optional. Die Proportionen aller charakteristischen Merkmale müssen den abgebildeten(Abbildung 5.2.1.10.1.1 und Abbildung 5.2.1.10.1.2) in etwa entsprechen.
Re: Kombination von Kennzeichen
[Re: Georg_]
#3668222.04.202415:12
Hallo, angesichts der unterschiedlichen Sanktionspraxis halte ich es für unnötig riskant, einzelne Kennzeichnungen miteinander zu verbinden, da in der Vergangenheit schon kleinste Abweichungen (Handschraffur bei Klasse 8-Zettel!) zu Beanstandungen führten. Außerdem könnte das zur Fehlerkennungen beim Scannen führen. Persönlich jedoch hielte ich es sachlich für hinnehmbar. Gruß M.A.T.
Re: Kombination von Kennzeichen
[Re: Georg_]
#3668322.04.202415:16
Ist es überhaupt zulässig, ich konnte leider im ADR/ IMDG-Code keine klare Definition dazu finden?
Warum nicht, im ADR Absatz 5.2.1.10.1 seht nur "Sofern in Absatz 5.2.1.10.2 nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen .....lesbar mit Pfeilen für die Ausrichtung des Versandstücks gekennzeichnet sein, " und das mit der Schriftgröße hast Du vollkommen richtig erkannt.
Mehr steht dazu im ADR nicht, warum sollte man auch mehr im ADR angeben, wie das zu geschehen hat.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Kombination von Kennzeichen
[Re: Georg_]
#3668522.04.202416:24
ich wüsste auch nicht dass etwas dagegen spricht, beides auf ein Etikett zu drucken. Muss natürlich auf zwei gegenüberliegenden Seiten das Packstückes passieren. Damit hast du dann zwar 1x "Overpack" zu viel, aber das ist nicht verboten.
Das einzige wo ich gerade drüber stolpere: Was bitte sind rechtwinklige Pfeile? Schlecht aus dem Englischen übersetzt?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Die Kombination von Pfeilen und "UMVERPACKUNG" ist völlig legal, natürlich darf man das so machen. Ein großer Lebensmitteldiscounter macht das bei seinen Umverpackungen seit Jahren so, da ist sogar noch zusätzl. die LQ-Raute drauf.
Es geht doch um die Kennzeichnungselemente und ihr Vorhandensein - ob die jetzt gedruckt/ einzeln geklebt oder teilweise per Hand gemalt sind, ist egal (witterungsbeständig, deutlich, Größe etc. vorausgesetzt).
Natürlich darf Umverpackung auch nur kleben, wenn es sich dabei um eine Umverpackung handelt. Bei einer Außenverpackung (z. B. Pappkarton um kleine Gebinde bei LQ, Kiste aus Pappe mit Innenverpackungen) kommen nur Pfeile drauf (aufgedruckt, geklebt, zur Not handgemalt), ohne "Umverpackung".
Re: Kombination von Kennzeichen
[Re: Gerald]
#3669022.04.202417:30
Im ADR Absatz 5.2.1.10.1 steht: "...Sie müssen rechtwinklig und so groß...". Ich lese das so, das die Pfeile im rechten Winkel sein müssen.
Spannend!
Im französischen ADR steht "Elles doivent s’inscrire dans un cadre rectangulaire et être de dimensions les rendant clairement visibles en fonction de la taille ducolis. Les représenter dans un tracé rectangulaire est facultatif." - Deepl sagt in der wörtlichen Übersetung: "Sie müssen in einem rechteckigen Rahmen angebracht und so groß sein, dass sie je nach Größe des Pakets deutlich sichtbar sind. Die Darstellung in einem rechteckigen Muster ist optional."
Im englischen ADR heißt es "They shall be rectangular and of a size that is clearly visible commensurate with the size of the package. Depicting a rectangular border around the arrows is optional."
In der englischen und deutschen Version fehlt also der "Rahmen" (cadre). Der ist mit "rechteckig" gemeint. Die Formulierung im englischen und deutschen ADR weicht hier schon ziemlich vom französischen ab. Also eher schlecht aus dem Französischen übersetzt - dieser Unterschied besteht schon in den UN Recommendations (Orange Book).
Der Rahmen ist aber immer optional, was ja auch in allen Sprachvarianten direkt als Hinweis folgt.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 22.04.202417:37.
Re: Kombination von Kennzeichen
[Re: Claudi]
#3669323.04.202409:11
Vielen Dank an alle für die rasche Beantwortung der Fragen. Ich persönlich finde es noch etwas schwierig, solche Fälle selbst zu beurteilen, da der Gesetzgeber manchmal etwas streng reglementiert und an anderer Stelle Interpretationsspielraum lässt.
Re: Kombination von Kennzeichen
[Re: Georg_]
#3669523.04.202409:51
Vielen Dank an alle für die rasche Beantwortung der Fragen. Ich persönlich finde es noch etwas schwierig, solche Fälle selbst zu beurteilen, da der Gesetzgeber manchmal etwas streng reglementiert und an anderer Stelle Interpretationsspielraum lässt.
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