Bei internationalem Versand per Paket wird oft geflogen und die Gefahrgut-Vorschriften für den Luftversand sind deutlich strenger als für Straße und See bzw. ist die Versandweise als Begrenzte Menge im Luftverkehr wenig praktikabel, da vergleichsweise aufwendig und viele Airlines nehmen sowas nicht mit.
Mit gesondertem Vertrag nehmen die üblichen Paketdienste auch Gefahrgut international durchaus an (DHL, GLS, UPS, trans-o-flex z. B.), allerdings können darin weitere Anforderungen an den Versender z. B. bzgl. Schulung (IATA Gefahrgutschulung), QM-System, dokumentierte Prozesse gestellt sein.
Ggf. gibt es - mit Vertrag - bei den Paketdiensten die Möglichkeit, innerhalb Europas als ADR/ road only zu versenden, dann wird der Versand länger dauern, aber definitiv nicht geflogen. Das geht als als Begrenzte Menge (Kapitel 3.4 ADR). Muss man aber abstimmen und den entsprechenden Service buchen, damit das Paket nicht aus Versehen im Flieger landet.
Wenn ich auf der Verpackung dokumentiere, dass es sich um UN 2878 Titanschwamm handelt, Klasse 4.1 und Freimenge
Gut gemeint, aber mach das nicht frei Nase - solche Sendungen bleiben zu 99% stehen, weil der Paketdienst dann nicht weiß: ist das Begrenzte Menge? Ist das vollreguliertes Gefahrgut, welches wir nicht befördern dürfen?
Innenverpackung (nach Gefahrstoffrecht kennzeichen, weil Gefahrstoff, Arbeitsschutz) mit deinem Produkt (jeweils max. 5 kg), am besten nix zerbrechliches, Material mit Füllgut verträglich, sicher und dicht verschließen
das in einen schönen stabilen wasserbeständigen Karton
polstern, optional Sicherheitsdatenblatt mit rein (muss aber nicht, kannst du den Kunden auch zumailen)
ordentlich zukleben
Bruttogewicht max. 30 kg
LQ-Raute (10x10 cm, schwarze Spitzen oben und unten) drauf
Paketdienst finden, entsprechenden Vertrag schließen/ sich beraten lassen, welcher Service der richtige ist für deine Zielorte (Hinweis: Gefahrgut in begrenzten Mengen nicht vergessen)
Nach ADR 1.3, wie MAT schon schrieb, müssen Personen im Umfang ihrer Tätigkeiten (bei dir: Versand von Gefahrgut in begrenzten Mengen) unterwiesen sein - sowas gibt es bestimmt als Schulung, ggf. Video- oder e-Learning oder dein Arbeitgeber schaut anderweitig, wie er dich in die Lage versetzt und mit dem nötigen Wissen ausstattet