Das Versandstück darf für die Befreiung vom Aufkleber max. zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien enthalten (+sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst). Ob das 1 Gerät mit 2 Akkus oder 2 Geräte mit je 1 Akku sind, dürfte egal sein.
Dein Packstück enthält 20 eingebaute Batterien, keine Befreiung.
Das ist wohl v.a. für den Onlinehandel B2C erfunden worden, damit - ich drücke das jetzt extra flapsig aus - es nicht falsch ist, wenn "Händler Ahnungslos" 1 Smartphone einfach nur in einem hoffentlich stabilen Karton an Endkunden schickt.
Bei Firmen, wo nicht so einfach planbar ist, ob ein Versandstück 1,2, 3 oder X Geräte mit eingebauten Akkus enthält, rate ich immer von der Befreiung ab und die sollen Aufkleber drauf machen. Ist auch software-seitig viel einfacher abzubilden/ zu automatisieren.
Disclaimer: für eingebaute Knopfzellen sieht es anders aus, das ist planbarer, da nutze ich auch gern die Befreiung vom Aufkleber.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 26.07.2024 10:54.