Leere Fässer
#37320
19.08.2024 13:05
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Fuxsism
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Hallo Zusammen,
ein Kunde von mir möchte leere Whiskeyfässer durch die Luft befördern. Die Fässer sind alle leer... allerdings nicht gereinigt oder gespült worden. In vollem Zustand müssten die Fässer wohl als UN 3065 in Klasse 3 deklariert werden, da sie größer als 5 L sind.
Nun sagt ja aber die 5.0.2.13.5.1 aus, dass auch leere Verpackungen die mal mit Gefahrgut gefüllt gewesen sind, dementsprechend gekennzeichnet werden müssten. Ist das wirklich der Fall? Also müsste das leere Fass, das komplett trocken ist allerdings noch nach Whiskey riecht wirklich weiterhin als UN3065 in der Klasse 3 befördert werden? Und dann mit einer auf der Shoppers deklarierten Menge von 0 Litern?? Zusätzlich hat ja das Fass auch keine UN-Zulassung und dürfte dann eigentlich eh als Einzelverpackung so nicht geflogen werden...
Habt ihr vielleicht eine gute Idee? LG und vielen Dank
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Re: Leere Fässer
[Re: Fuxsism]
#37321
19.08.2024 13:37
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M.A.T.
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Hallo, leer oder teilweise oder ganz gefüllt macht keinen Unterschied in der Einstufung. Bei Kohlenwasserstoffen ist sogar die Gefahr eventuell höher, falls im ungereinigten Gefäß Luft/Stoff-Mischungen herrschen, die zwischen den Ex-Grenzen liegen können. Bei 100%-Konzentrationen wie in einem vollen Gefäß ist das eher unwahrscheinlich. Die 24%-Grenze für Alkohol gilt m.W. auch bei Luft. Wegen der Faßzulassungen siehe die je nach VG anwendbaren SV; eine Faßbeförderung in Containern ist zumindest nach ADR durchaus zulässig; aktuelle Luft-Vorschriften habe ich nicht zur Hand; allerdings ist da die Seebeförderung ohnehin kostengünstiger. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Leere Fässer
[Re: M.A.T.]
#37324
19.08.2024 15:23
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Hey,
danke dir für eine erste Einschätzung. Die Beförderung auf dem Seeweg kommt allerdings für den Kunden nicht in Frage...
LG
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Re: Leere Fässer
[Re: Fuxsism]
#37325
19.08.2024 15:34
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Nitro
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Guten Tag Zusammen
Zumindest in ADR 4.1.1.11 ist beschrieben, dass man leere Verpackungen nicht wie volle handhaben muss, wenn Massnahmen getroffen sind um jede Gefahr auszuschliessen. Sinngemäss steht das auch im IATA 5.0.2.13.5.1. Da steht in der Notitz sogar namentlich beschrieben, dass "purging and flushing" eine "accepatable method" ist. Das heisst m.E. nicht, dass dies mit einer Waschflüssigkeit geschehen muss. In der chemischen Industrie wird gerne auch mal mit Dampf, Stickstoff oder Pressluft gespült und getrocknet.
Es wird beschrieben, dass die Fässer gar schon trocken sind. Dann könnte eine Massnahme sein, die Abwesenheit von entzündbaren Dämpfen (also die vorliegende Gefahr) mit einem Gasmessgerät/Explosimeter messtechnisch zu bestätigen? Wenn es dann eine UEG anzeigen sollte, wird nochmals mit Dampf, Stickstoff oder Pressluft gespült bis aller Rest-Alkohol aus dem Fass weg ist.
Wenn man will, kann man das noch protokollieren.
Gruss Nitro
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Re: Leere Fässer
[Re: Nitro]
#37331
19.08.2024 17:52
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M.A.T.
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Hallo, für die möglichen Holzfässer ist nach meiner Einschätzung eine Spülung etc. weder möglich noch sinnvoll. Mit Druckluft (nicht Preßluft) nicht möglich, weil das Holz sehr wohl den Inhalt teilweise aufsaugt und über die Zeit als Dämpfe wieder abgibt, so daß eine neue Luftatmosphäre wieder KWS enthält. Nicht sinnvoll, weil Holzfässer eben wegen dieses Atmens für hochwertige Alkoholika genutzt werden, da es den Charakter des Getränks über die Füllzyklen hinweg beeinflußt. Eine Tiefenreinigung des Holzes mit Chemikalien würde das Holz für die spätere Nutzung unbrauchbar machen. Dasselbe gilt übrigens für Weinfässer. Für metallische oder Kunststofffässer hingegen kann Spülen etc. natürlich eine wirksame Methode zur Erreichung der Gefahrlosigkeit sein; ich kann mir aber nicht vorstellen, daß vor allem hochwertiger Whiskey in solche Gefäße gefüllt wird. Gruß M.A.T.
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Re: Leere Fässer
[Re: M.A.T.]
#37337
20.08.2024 13:06
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Hallo M.A.T.
da hast du vollkommen recht. Das "Aroma" der Fässer soll durch eine Spülung oder Reinigung auf keinen Fall zerstört werden, da sie nach dem Transport wohl auch weiterhin zur Lagerung benutzt werden sollen.
Es bleibt also einfach dabei, dass die Fässer obwohl sie komplett leer sind als vollwertiges Gefahrgut verflogen werden müssen richtig?
LG
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Re: Leere Fässer
[Re: Fuxsism]
#37338
20.08.2024 13:18
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M.A.T.
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Hallo, Fuxsism "Es bleibt also einfach dabei, dass die Fässer obwohl sie komplett leer sind als vollwertiges Gefahrgut verflogen werden müssen richtig?" Ja, so sehe ich das. Gruß M.A.T.
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Re: Leere Fässer
[Re: Fuxsism]
#37339
20.08.2024 15:22
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DJSMP
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Die Fässer sollen ja die "Verunreinigungen" behalten und damit dem neuen Lagergut (z.B. Whiskey) eine besondere Note geben. Keiner käme auf die Idee, diese zu spülen oder zu neutralisieren. Das wäre ein ganz böses Foul!
Ich finde das ein spannendes Thema. Beim ersten Überfliegen der UN 3065 bin ich auch nur über die A9 mit der Freistellung bis 5 L und der A58 mit der Freistellung bis höchstens 24 Vol.-% Alkohol gestoßen.
Ich sehe das auch bei Regelversand Gefahrgut, wenn nicht noch irgendwo ne Freistellung herkommt. Aber im Luftverkehr wird das so nach den normalen Vorschriften nicht funktionieren, weil die Fässer nicht bauartgeprüft und zugelassen sind. Die A48 gilt für UN 3065 nicht. Und Naturholzfässer gibts in der IATA-DGR in Tabelle 5.0C sowieso nicht und schon gar nicht in den VA 355 und 366. Eventuell könnte man nochmal beim LBA vorstellig werden und mit einer Ausnahmegenehmigung hantieren.
So ein paar ausgasende Alkoholfässer stelle ich mir im Frachtraum auch nicht gerade ungefährlich vor...
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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