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Filtervlies mit ätzenden Stoffen #37332 20.08.2024 09:15
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Kiwi Offline OP
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Hallo zusammen,
wir haben ein Filtervlies aus einer Beizanlage, die mit 10 % Schwefelsäure betrieben wird, zu entsorgen. Es entsteht in einer Reinigungsstufe, bei der Staub und Unreinheiten über ein Filter aus der Flüssigkeit geholt werden. Dieses Filtervlies enthält die Schmutzpartikel und einen unbestimmten Anteil der 10 %-igen Schwefelsäure. Ist das Filtervlies als Gefahrgut einzustufen, wenn ich z.B. davon ausgehe, dass 30 % des Vlieses aus Schwefelsäure besteht? Gem. 2.2.8.1.6.3 müssen Gemische, die in Summe mehr als 5 % ätzende Stoffe (Klasse 8) der VG II enthalten, als Klasse 8, VG II eingestuft werden. Bei 30 % im Filtervlies der 10%igen Schwefelsäure würde ich dann ja drunter liegen (3 %)?
Kann oder muss man so eine Fragestellung an ein Labor geben? Oder kann man das abschätzen? So oder so wäre es m.E. ungünstig, die Oberfläche des Vlieses anzufassen, da sie sicherlich ätzende Wirkung hat, auch wenn rechnerisch der Gesamtabfall vielleicht nicht einzustufen ist. Dazu ein weiterer Gedanke: darf man in diesem Fall eine "Worst-Case Klassifizierung" vornehmen? Also ohne weitere Analysen festlegen, dass man es als Gefahrgut einstuft?
Vielen Dank schon jetzt für eure Ideen hierzu.
Gruß
Kiwi

Re: Filtervlies mit ätzenden Stoffen [Re: Kiwi] #37333 20.08.2024 09:39
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Claudi Offline
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Ich würde im Zweifel als GG einstufen, zumal die Schwefelsäure nicht gleichmäßig verteilt in einem homogenen Gemisch vorliegt, sondern punktuell vorliegt.

Zumal: das wäre wahrscheinlich UN3244 und dort gibt es eine schöne SV - SV218:

"Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit ätzen­den flüssigen Stoffen dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 8 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeit­punkt des Verladens des Stoffes oder des Verschließens der Verpackung oder der Güterbeförderungseinheit ist keine freie Flüssigkeit sichtbar."

Das trifft hier wohl zu: Feste Stoffe, die kein GG sind (Vlies) mit ätzenden flüssigen Stoffen (Schwefelsäure).

Re: Filtervlies mit ätzenden Stoffen [Re: Kiwi] #37335 20.08.2024 09:53
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Kiwi
.....Dazu ein weiterer Gedanke: darf man in diesem Fall eine "Worst-Case Klassifizierung" vornehmen? Also ohne weitere Analysen festlegen, dass man es als Gefahrgut einstuft?
Vielen Dank schon jetzt für eure Ideen hierzu.
Gruß
Kiwi


Hallo, Kiwi,
zu dieser Frage denke ich Ja, denn wenn das ganze als Abfall laufen soll greift die 2.1.3.5.5 2. Absatz.
Gruß
M.A.T.

Re: Filtervlies mit ätzenden Stoffen [Re: Claudi] #37336 20.08.2024 09:57
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Kiwi Offline OP
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Vielen Dank Claudi und M.A.T. für diese Tipps - das passt perfekt!

Zuletzt bearbeitet von Kiwi; 20.08.2024 10:03.

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