Werte Kollegen,
der Entwurf zur Änderung des SprengG (und anderer Vorschriften) ist angehängt. Er enthält auch die Begründung. Es ist eine Reaktion auf die Automatensprenger und auf Anschläge; es ist keine große Revision zur Vereinheitlichung mit Gefahrgut- oder EU-Recht.
Gruß
M.A.T.

Anhänge
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