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Zusammenpacken, Klasse 5.1 #3749 06.03.2006 16:27
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Entsorgerlein Offline OP
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Liebes Forum,

ich stehe mal wieder vor einem Problem.

Ich habe folgende Stoffe der Klasse 5.1 die ich entsorgen soll.

10g Mangan(IV)-oxid UN 1479, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FESTER STOFF, N.A.G.,(Mangan(IV)-oxid), 5.1, II

100 g Kaliumiodat UN 1479, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FESTER STOFF, N.A.G.,(Kaliumiodat), 5.1, II

1000g Kaliumpermanganat UN 1490 KALIUMPERMANGANAT, 5.1, II

25g + 10g Silbernitrat UN 1493 SILBERNITRAT, 5.1, II

800g Natriumbromat UN 1494 NATRIUMBROMAT, 5.1, II

Ich wollte, um nicht für 10g ein 30 Liter Entsorgungsfaß nutzen zu müssen, mehrere Stoffe zusammenpacken.

Mein Problem ist, daß nach 4.1.10.4 das Zusammenpacken mit anderen Gütern für die UN 1479, 1490, 1494 verboten ist (MP2).

Muß ich jetzt wirklich jedes einzelne Gut in einem Extra Faß verpacken oder hat jemand einen Lösungsvorschlag für mich ?

Mit freundlichen Grüßen

Entsorgerlein

Re: Zusammenpacken, Klasse 5.1 [Re: Entsorgerlein] #3750 14.03.2006 15:31
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Liebes Entsorgerlein
ich hätte Ihnen für Ihr Problem eine Lösung:
Wenden Sie Kapitel 3.4 an mit den Freistellungen im Zusammenhang mit der begrenzten Menge. Es sollte Ihnen doch möglich sein, die geringen Mengen in geeignete Verpackungen abzupacken, dann können Sie alles zusammen in einer zusammengepackten Menge transportieren, sofern sie die einzelnen Mengen der LQ-Regelung, in Ihrem Fall LQ 11, nicht überschreiten. Sie geben alle Verpackungsgruppen mit II an, somit gilt immer die LQ 11 Regelung (500 g pro Innenverpackung und 30 kg je Versandstück). Die Regelung 4.1.10.4 gilt in diesen Fällen nicht. Siehe Kapitel 3.4.1.3 und 3.4.5. Somit brauchen sie z. B. nur ein Fass als Aussenverpackung für alles zusammen.
Freundlicher Gruss
albert geier

Re: Zusammenpacken, Klasse 5.1 #3751 20.03.2006 17:42
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Geier,
zu Ihrem Vorschlag der Nutzung des Kapitels 3.4 ADR in diesem Fall hätte ich einen weiteren Vorschlag, um vor allem die Prüfung nach 3.4.1.3 (auch i. V. m. 3.4.1.1 und 4.1.1.6) umgehen zu können.
Verpackung jedes einzelnen Stoffes als "Limited Quantity" und Verwendung des genannten Fasses als Umverpackung.

Re: Zusammenpacken, Klasse 5.1 [Re: Winklhofer] #3752 04.04.2006 10:14
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Entsorgerlein Offline OP
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Hallo Herr Winklhofer,

ich habe da noch eine Frage zu Ihrem Vorschlag mit der Umverpackung.
Muß ich das Faß denn auch mit der Aufschrift UMVERPACKUNG und den Buchstaben LQ bzw. den UN-Nummern kennzeichnen (5.1.2.1)?

Mit freundlichen Grüßen

Entsorgerlein

Re: Zusammenpacken, Klasse 5.1 [Re: Entsorgerlein] #3753 06.04.2006 14:48
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Winklhofer Offline
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Hallo Entsorgerlein,
die Aufschrift "Umverpackung" ist nicht erforderlich, da nur die in Kapitel 3.4 ADR genannten Vorschriften zu beachten sind. Somit müssen Sie lediglich die in Abschnitt 3.4.7 ADR genannten Regelungen beachten.

Grüße aus Ulm


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