Hallo Christin,
5.2.1.8.1 ADR gilt für alle Gefahrgüter.
Bis 5 Liter/5 kg je Innen- oder Einzelverpackung darf auf das Fisch&Baum-Zusatzkennzeichen verzichtet werden. Wenn das für eure UN1263 eingehalten ist, muss kein Fisch&Baum auf das Versandstück.
Wenn kein Kennzeichen auf das Versandstück kommt, dann kommt aufgrund 5.4.1.1.18 ADR auch kein Ausdruck "umweltgefährdend" in das Beförderungspapier.
5.4.1.1.18 ADR erwähnt UN3082 + UN3077 deswegen, weil dort generell kein Ausdruck "umweltgefährdend" nötig ist, auch nicht bei einem IBC oder Tankcontainer, da die richtige Versandbezeichnung das "umweltgefährdend" schon beinhaltet.