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Sicherungsplan #37560 09.10.2024 15:07
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Marc_P Offline OP
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Liebe Gefahrgut-Kollegen,
vielleicht kann jemand helfen:
Wir bekommen alle paar Wochen 1 Flasche (500g) Gefahrgut klasse 6.1 VG I zur Analyse ins Labor geschickt.
Giftige Stoffe der VG I finden sich in der Tabelle 1.10.3.1.2 (Liste der gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotential).

Frage: Muss ich als Empfänger hier einen vollumfänglichen Sicherungsplan erstellen?
Vielen Dank im Voraus für euren Input.

Re: Sicherungsplan [Re: Marc_P] #37561 09.10.2024 15:21
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RSchmelz Offline
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Sehr interessante Frage.
Das interessiert mich auch brennend.

Re: Sicherungsplan [Re: Marc_P] #37562 09.10.2024 15:37
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Gerald Online
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Hallo Marc,
Antwort auf
Wir bekommen alle paar Wochen 1 Flasche (500g) Gefahrgut klasse 6.1 VG I zur Analyse ins Labor geschickt.


Gemäß Absatz 1.10.3.1.2 wirst Du nicht darum kommen, denn die Menge ist größer "0". Aber so ein Sichungsplan ist ja nun kein Hexenwerk. Weitere Hinweise findest Du in der RSEB in Ziffer 1-34.1; 1-34.2 und 1-34.3.

Es hat also nichts mit der kleinen Menge zu tun, wenn im Absatz 1.10.3.1.2 eine "0" steht, dann ist bei übersteigen der "0" ein Sicherungsplan erforderlich!! Es gibt Gifte, da lang die kleinste Menge, welche bei der Einnahme egal in welcher Form zum Tod führen würde. Das sollte man schon bedenken.

Nachtrag:

Sieh mal unter

Sicherungsplan zum Schutz vor dem Zugriff durch Dritte nach Gefahrgutrecht oder VCI-LEITFADEN, der ist zwar von 2021 kann man aber trotzdem als Muster verwenden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.10.2024 15:54. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sicherungsplan [Re: Marc_P] #37563 09.10.2024 15:39
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Hallo,
kurze Antwort: ja.
Weil: Diese Stoffgruppe (6.1 und VG I) ist komplett in der Tabelle 1.10.3.1.2 mit "0" erfaßt, die Anforderung gilt also generell ab der geringsten Menge. Die Verpflichtung ergibt sich aus der GGVSEB, § 27(4), denn dort ist die Funktion "Empfänger " ausdrücklich genannt. Einzige Ausnahme: Sie wären als Privatperson Empfänger.
Gruß
M.A.T.

Hinweis: von mehreren Verbänden, IHK etc. sind im Netz Muster und Anleitungen für einen Sicherungsplan herunterladbar. Das Standardbußgeld für Nichtumsetzung ist € 500,- nach der RSEB.

Re: Sicherungsplan [Re: Marc_P] #37564 09.10.2024 16:34
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Andreas_K Online
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Und die Sicherheitsüberprüfungen der Personen mit Zugriff auf den Plan nicht vergessen!


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Sicherungsplan [Re: Andreas_K] #37565 09.10.2024 17:01
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Claudi Offline
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Denkt ihr bitte auch an 1.1.3.6 ADR?

@Marc_P welche UN-Nummer hat das Material denn?

Falls es sich um eine Beförderung innerhalb der Freigrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR handeln sollte(1000 Punkte), dann wäre 1.10 ADR nicht anzuwenden bei Klasse 6.1.

siehe 1.1.3.6.2 ADR erster Spiegelstrich

Kein 1.10 bedeutet dann auch: kein Sicherungsplan.

Re: Sicherungsplan [Re: Marc_P] #37566 09.10.2024 17:58
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Gerald Online
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Hallo Marc und die Forummitglieder, welche eine Anfrage stellen,
es wäre besser, wenn die UN-Nummer u.ä. Angaben, welche Ihr habt, bei der Anfrage mit gesendet wird.
Dann wird die Antwort, welche der Ein oder andere schreibt genauer sein und es braucht nicht nachgefragt, wegen der nötigen Angaben werden. Wie in diesem Beispiel von Claudi in Ihrem Beitrag.

Ich möchte nicht, das es als "Schulmeister" ausgelegt wird. Sondern nur als Hinweis verstanden wissen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sicherungsplan [Re: Gerald] #37592 15.10.2024 08:27
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Marc_P Offline OP
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Neuling
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Beiträge: 2
Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich um UN 2630 (Selenate oder Selenite).
Viele Grüße
Marc

Re: Sicherungsplan [Re: Marc_P] #37593 15.10.2024 10:14
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M.A.T. Offline
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Beiträge: 2,851
Hallo,
dann hätten Sie bei dieser UNNR keine Verpflichtung zu Sicherheitsplänen, solange jede Beförderung unter den 20 kg/L bleibt.
Viel Erfolg.
M.A.T.


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