Beförderungspapier und Mengenangabe
#37588
14.10.2024 15:33
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Georg_
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Spezi
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Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Expertenmeinung zu diesem Thema hören.
In unserer Firma wurde in der Vergangenheit das abgefüllte Nettovolumen eines flüssigen Gefahrstoffes wie z.B. UN 1293 (im 200L Fass) über die Dichteformel in Kilogramm umgerechnet und dementsprechend bei der Punkteberechnung (1.1.3.6 Freistellung) verwendet. Ist das normal oder völliger Unsinn? Wie ist es bei euch in der Praxis?
Im ADR steht unter 1.1.3.6.3 ja folgendes:, - dass für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in kg; - für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Litern;
P.S.
Kennt ihr vielleicht ein gutes Software Tool oder eine Web-basierte Anwendung mit dem man ein Beförderungspapier sich erstellen lassen kann?
Danke im Voraus.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Georg_]
#37589
14.10.2024 17:01
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Claudi
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Für die Angabe im Beförderungspapier/ Punkteberechnung sind die Liter relevant, eine Umrechnung in kg ist nicht nötig und kann einen abweichenden Punktewert liefern, der bei Dichten <1 ggf. zu einer unzulässigen Überschreitung der zulässigen Menge führt.
Ein Beförderungspapier wird idealerweise aus einem System erstellt, aus dem auch Lieferscheine, Frachtbriefe, Rechnungen etc. kommen, damit das (idealerweise) 1x Infos sind, die in X Dokumente münden können. Ich benutze word oder excel und schreibe, wenn das mal "spontan" vorkommt, was per Hand bzw. habe für Kunden für solche sporadischen Zwecke was in excel mit hinterlegten Daten gebastelt. Software gibt es bestimmt, da kann ich aber keine empfehlen oder von keiner abraten.
Nett ist immer, wenn es eine Testversion/ einen Testzeitraum gibt, damit man schauen kann, ob den Anwendern alles gefällt und zu den Abläufen passt.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Georg_]
#37590
14.10.2024 17:35
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M.A.T.
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Hallo, zum BP-Erstellen kann man sagen, daß es eine ganze Menge gibt. Vor einigen Wochen hab ich eine Zusammenstellung hier gemacht von Programmen, die teilweise auch das können. Rein zum BP kenne ich persönlich nur drei: https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...-See-und-Luft-online-Online-Produkt.htmlhttps://www.dgassistant.com/de/funktionen/adr-beforderungspapier.aspxhttps://www.hildach.com/wie gehabt ohne Wertung. Meine Empfehlung wäre darauf zu achten, ob "nur" die Tab. A des ADR etc. abgebildet wird, oder ob die zugeordneten SV der Tabelle und die diversen Sonderbestimmungen im Teil 5 ebenso abgefragt werden. Ich wüßte nicht, warum die von Ihnen beschriebene Umrechnung notwendig sein sollte; eher dürfte es zu Verwirrungen und Rückfragen vei Kontrollen kommen. Außerdem unbedingt daran denken, daß bei allen n.a.g.-Positionen eine Standard-Software nicht die geforderten techn. Bezeichnungen, Gefahrenauslöser etc. automatisch liefert - die müssen immer selbständig eingegeben werden, weil sie eben nicht in Tab. A stehen. Das gilt es auch für allfällige Baumfisch-Eigenschaften zu beachten. Viel Erfolg M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 14.10.2024 17:39. Bearbeitungsgrund: Link eingefügt
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Georg_]
#37599
15.10.2024 15:08
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Gerald
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Hallo Georg, es gibt zwei Rechtsgebiete, welche hier u.a zu beachten sind. Und zwar einmal zulässige Gesamtgewicht gemäß StVZO hier spielt das Gewicht eine Rolle, und wenn es sich um Gefahrguthandelt natürlich das ADR bzw. GGVSEB.
Und wenn Du jetzt den Unterabsatz 1.1.3.6 (1000 Punkte) nutzen möchtest, da ist im Bezug der Menge die Ergänzung am Ende des Absatz 1.1.3.6.3 z.b. "für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Liter"
Hierfür mal ein Beispiel, UN 1170 Ethanol VG II hat eine Dichte von 0,79 kg/l.
Wir haben 320 Kg x 3 (da Bef. Kat. 2) = 960 Punkte und damit könnte man den Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, geht aber nicht, da es eine Flüssigkeit ist.
Also 320 kg ÷ 0,79 = 405 Liter und jetzt x 3 = 1215 Punkte, und damit kann der Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht genutzt werden.
Interessant wird es im Tankbereich, weil z.b. bei LPG Tankfahrzeugen auf dem Tankschild die Angaben in Kg stehen, z.b. UN 1978 Propan 21504 kg, jetzt muss der Fahrzeugführer das in Liter umrechnen, also 21504 ÷ 0,51 = 20.690 l. Im Allgemeinen haben die Fahrer eine Übersicht dabei, wo die der Wert für die verschiedensten Mengen in Kg aber auch in Liter steht.
Zum Thema Software haben Claudi bzw. M.A.T. schon was geschrieben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Gerald]
#37634
18.10.2024 10:20
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Georg_
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Spezi
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OP
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Danke an alle für die schnelle Antwort.
@Gerald: Die Rechnung und die Erklärung dazu sind top und für mich plausibel. Aber eine Sache bleibt trotzdem unklar. Wie machen das die großen Firmen wie BASF, wenn sie z.B. Ethanol in 200l Fässer umfüllen? Die benutzen doch sicher Waagen (kg) und keine Durchflussmesser (Volumen), wenn das Fass befüllt wird.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Georg_]
#37635
18.10.2024 10:34
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Claudi
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Na ich denke da wird vorgegeben sein, wieviel in ein Fass rein muss, wahrscheinlich ursprünglich in Litern (Kunden kaufen Flüssigkeiten vermutlich nach Litern). Für die Befüllung wird dann über die Dichte in kg umgerechnet, um zu wissen, wann die vorgegebene Liter-Menge erreicht ist. Systemseitig sind da sicher beide Angaben vorhanden. Auf dem Gebinde selbst (Gefahrstoffetikett) muss ja auch die Füllmenge angegeben sein und das sind bei Flüssigkeiten auch wieder Liter.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Georg_]
#37636
18.10.2024 10:35
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Phi_l
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Die BASF entziehen sich dem Problem, indem sie meines Wissens gar nicht nach 1.1.3.6 versenden lassen Denn für "normale" Transporte gibt es (meines Wissens) keine Vorgabe, in welcher Einheit die Menge im Beförderungspapier anzugeben ist. LG Phil
Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 18.10.2024 10:35.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: Phi_l]
#37637
18.10.2024 10:51
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M.A.T.
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Denn für "normale" Transporte gibt es (meines Wissens) keine Vorgabe, in welcher Einheit die Menge im Beförderungspapier anzugeben ist. LG Phil
Hallo, Phi_l, so lese ich die 5.4.1.1.1 f) ebenfalls. Nur bei Abfällen wird generell von Volumen, nicht Masse, gesprochen, soweit ich das sehe. Abgesehen von der Containerverwiegung hält es der IMDG-Code ebenso. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
[Re: M.A.T.]
#37638
18.10.2024 10:57
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Georg_
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Ich habe gerade mit den Logistikern gesprochen, und sie haben mir versichert, dass bei der Punkteberechnung sowohl die kg- als auch die Liter-Angaben berücksichtigt werden. Die Masse einer Flüssigkeit wird vor der Punkteberechnung mittels der Dichteformel in Volumen umgewandelt. Wir sind also konform. Eine Falschaussage eines Mitarbeiters hat zur Verwirrung geführt – das ist jetzt geklärt.
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