Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
#3754
06.03.2006 16:35
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Ognar
OP
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Problematik: Wir haben einen Kunden in Afrika, der öfters Ware von uns als Luftfracht(Gefahrgut)erhält, abgewickelt über eine lokale Spedition, zu der wir nach EU-Verordnung 2320/2002 ein Verhältnis reglementierter Beauftragter / bekannter Versender unterhalten. Nun ist dem Kunden dieser Transport (ab Werk) zu teuer und verlangt von uns, die Ware luftfrachtgerecht zu verpacken, ein Shippers zu erstellen und die Ware an eine Spedition in Frankreich zu senden, die sie dann per Luft weiter nach Afrika verschickt. Unser Verkauf drängt, dem Kundenwunsch zu entsprechen.
Mir widerstrebt es, ein solches Shippers Deklaration zu unterschreiben:
Diese Spedition kann uns nicht bestätigen, IATA-DGR geschultes Personal zu haben oder berechtigt zu sein, ein Shippers Deklaration zu erstellen oder zu vervollständigen (z.B Nachtrag von Flugdaten, Abflughafen etc.). Uns ist die Flugroute, Abflughafen nicht bekannt. Auch über Zwischenlagerung, Weitertransport etc. haben wir keine Informationen, auch bezweifle ich, dass die Spedition in Frankreich den Status eines reglementierten Beauftragten hat. Weiß jemand, ob die EU-VO 2320/2002 in Frankreich schon in nationales Recht umgesetzt wurde? Unabhängig von der Sicherheitsfrage nach EU-Recht: Wie sind die Fakten nach IATA/DGR zu bewerten ?
Ich bin der Ansicht, dass wir nur als Versender nach ADR bis zu dieser Spedition tätig sein sollten, dann die Spedition im Auftrag des Kunden für den Weitertransport auf dem Luftweg.
Für(Argumentations-)Hilfe wäre ich dankbar !!
Zuletzt bearbeitet von Ognar; 07.03.2006 05:45.
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Ognar]
#3755
09.03.2006 15:41
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Anonym
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Anonym
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Hallo,
hier ein paar Hilfen.
1. Auch Speditionen in Frankreich müssen geschultes Personal haben (PK 3, 4 und 5). Damit sind diese Speditionen aber nicht berechtigt, Shipper´s zu unterschreiben. Hierfür wird ein PK 1 oder PK 6 Lehrgang benötigt.
2. Sie können als Absender auftreten und eine Versanderklärung (DGD) erstellen, wenn Sie alles andere auch machen (verpacken, kennzeichnen, usw.)
3. Die Felder: Absendeort, Empfangsort und AWB Nummer dürfen durch das Speditionspersonal nachgesetzt werden, bzw. durch die Luftverkehrsgesellschaft.
4. Gilt Ihr Kunde als der eigentliche Absender, dann müssen Sie im Absenderfeld "on behalf of" eintragen, was wiederum von einigen Fluggesellschaften nicht angenommen wird.
Bis bald
Martin
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Ognar]
#3756
13.03.2006 15:27
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Erwin Sigrist
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Ich habe grosses Verständnis für Ihre Befürchtungen. Als Argumentationshilfe mag Ihnen der Hinweis auf die Incoterms dienen. Davon ausgehend dass diese dem Geschäft als Basis dienen, sollten Sie prüfen, welcher Term vereinbart wurde. Wenn Sie CPT/CIP liefern liegt die Verantwortung für den Transport einzig und allein bei Ihnen. Und zwar mit dem Spediteur IHRER Wahl bist zum Bestimmungsflughafen.Wenn der Kunde diesen Umweg über Frankreich will, sollten Sie verlangen, auf Basis "Ex Works" zu liefern. Dann liegt auch der Risikoübergang vor Ihrer Haustüre bzw auf Ihrer Verladerampe. Dies entbindet Sie natürlich nicht von der Pflicht der Erstellung der benötigten Gefahrgutdokumente.
Leider verstehend Verkäufer zu oft wenig von Logistik, von Gefahrgutvorschriften ganz zu schweigen! Good Luck!
Beste Grüsse aus der Schweiz
Erwin Sigrist <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Erwin Sigrist]
#3757
17.03.2006 13:31
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Heinz1
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Hallo zusammen, hier haben wir es mit einer interessanten Problemstellung zu tun. Der Tipp, auf "ex works" umzustellen, eine Declaration auszustellen und zu unterzeichnen, entbehrt nicht des Risikos und dazu besteht auch keine Verpflichtung seitens des Verkäufers! Wenn dieser eine derartige Nebenabsprache eingeht, sollte m.E. ein klare vertragliche Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Es wäre in diesem Falle z.B. auch die verbindliche Festlegung des Transportweges erforderlich, da evtl. Abweichungen bestimmter Airlines ansonsten nicht berücksichtigt werden könnten. Nächstes Problem: wer deckt ggf. die 24h Tel ab; wer fungiert als Shipper? Wer schützt mich vor dem Risiko, dass die Verpackung nach ex works Risikoübergang geöffnet wird, um noch ein paar "Kleinigkeiten" zuzuladen? Soweit meine Erfahrungen aus früherer Praxis.
Beste Grüße aus HH Heinz Balecke
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Heinz1]
#3758
20.03.2006 10:38
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ChMaier
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Hallo aus der Schweiz
es gibt Firmen, die die Komplettlösung anbieten. Vom verpacken, Papiere erstellen, Etikettieren bis hin zum versenden. In diesem Fall wäre sowas vielleicht angebracht, da es sind Profis am Werk!!
Freundliche Grüsse
Christian Maier <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: ChMaier]
#3759
14.07.2006 14:39
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Lars Paterok
Spezi
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Dieses Problem kenne ich aus eigener Erfahrung.
Wir haben auch einen Kunden in Korea, der aber nicht direkt von uns beliefert wird. Auf Wunsch des Kunden liefern wir die Sendungen zuerst an eine Spedition in Berlin. Diese organisiert dann die Weiterverladung nach Korea. Bisher habe ich jedesmal die Shippers Declaration erstellt und mich vergewissert, daß die Packstücke den Vorgaben entsprechen. Mittlerweile habe ich aber auch ein mulmiges Gefühl wenn ich bedenke, daß bei der Spedition die Kartons unwissentlich geöffnet werden können oder die Shippers Declaration geändert werden kann.
Was würde denn im Schadensfall passieren wenn bei der Spedition Änderungen vorgenommen wurden (was sich aber wohl nicht mehr nachweisen ließ)? Im Prinzip bin ich doch in jedem Fall der "übeltäter", oder etwa nicht?
Viele Grüße Lars Paterok
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Lars Paterok]
#3760
27.07.2006 19:11
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Heinz1
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Hallo Lars Paterok, wenn Sie die Declaration nicht nur austellen (als Unterstützung für den tatsächlichen und für den Luftfrachtversand verantwortlichen, neuen "Shipper") sondern auch unterzeichnen, wäre das in der Tat nicht sehr empfehlenswert. Sie übernehmen damit die gesamte Verantwortung, siehe Klausel links unten in der Declaration, die hat's in sich! Gruß aus HH Heinz Balecke
PS zu prüfen wäre hier Lieferbedingung (Incoterms) und Übergabeprocedure von "bekanntem Versender" an "regl. Beauftr." bzw. Sub-Unternehmer!
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Lars Paterok]
#3761
09.08.2006 15:20
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Anonym
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Anonym
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Hallo zusammen,
uns ist diesen Problem bekannt. Die Flughafen Dortmund GmbH hat aber die Möglichkeit für Dritte die Shippers zu erstellen.
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Re: Shippers Deklaration für Dritte erstellen ?
[Re: Heinz1]
#3762
09.08.2006 15:58
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Lars Paterok
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Spezi
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Sorry wegen der späten Antwort, aber der Urlaub ging vor! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
... ich werde das ganze jetzt mal vor Ort prüfen lassen. Vielleicht hat die Spedition auch eine Möglichkeit, die Shippers zu erstellen oder sie zumindest zu unterzeichnen.
Vielen Dank an alle!
Gruß Lars Paterok
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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