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Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut #37621 17.10.2024 10:05
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Limited Quantities (LQ) wenn diese mit "regulärem" Gefahrgut zusammengeladen werden.

Wie verhält es sich da mit der Kennzeichnung der Fahrzeuge wenn es z.B. 2 Tonnen an LQ geladen hat und dann noch 10 Tonnen eines Gefahrguts dazulädt das nicht als LQ gefahren werden kann bzw. darf.
Normalerweise müsste man ja ab 8 Tonnen Bruttomasse den Großzettel für LQ am Fahrzeug anbringen, in dem Fall hätte ich ja aber nur 2 Tonnen LQ. Genügt da die orange Tafel?

Wie verhält es sich mit der Dokumentation? Bei LQ brauche ich ja kein Beförderungspapier sondern nur ein Schriftstück mit Angabe der Bruttomasse an LQ. Wie ist es aber wenn Gefahrgut dazugeladen wird und der Transport kennzeichnungspflichtig wird? Benötige ich für die LQ weiterhin nur die Angabe der Bruttomasse?

Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut [Re: Logi2000] #37622 17.10.2024 10:12
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M.A.T. Offline
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Wenn das reguläre Gefahrgut keine 1000-Punkte-erleichterung erlaubt, gilt das volle Programm, also ADR-Schein, Kennzeichnung, BP und so weiter. Die LQ-Angaben sind aus meiner Sicht nur relevant, wenn die Beförderung als LQ läuft. Falls nicht, wäre sie zusätzlich zu Warntafeln irreführend. Siehe dazu 3.4.13 a) Satz 1. Die Möglichkeit der Parallelkennzeichnung, die das ADR erwähnt, halte ich für nicht sinnvoll, weil sie a) zu Verwirrung bei Kontrollen führen kann und b) Einsatzkräfte zu unzutreffenden Maßnahmen verleiten.
Daß im BP auf die Menge an LQ, die zusätzlich zum normalen GG befördert wird, hingewiesen wird halte ich für sinnvoll, weil es gegen solche Mißverständnisse wirkt.
Gruß
M.A.T.

Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut [Re: M.A.T.] #37623 17.10.2024 10:57
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Claudi Offline
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Genau so ist es.

Ergänzend sogar: 3.4.15 LQ-Kennzeichnung am Fahrzeug sowieso hinfällt (es darf verzichtet werden, freiwillig darf man auch kennzeichnen), da LQ <8t

3.4.13 a) LQ-Kennzeichnung am Fahrzeug darf entfallen, wenn sie nötig wäre oder man freiwillig kennzeichnen wollte, da LQ + "normales" Gefahrgut mit Warntafel. Dann reicht die Warntafel. Man darf auch freiwillig zusätzlich LQ kennzeichnen, aber hat man überhaupt die Schilder/ Aufkleber (die zu entfernen ist unschön), hab ich in freier Wildbahn auch noch nicht gesehen.
Also orangefarbene Warntafeln auf, gut is.

Papiere: LQ erwähnen, ja. Es wird aber plötzlich nicht der komplette Gefahrgutdatensatz für LQ notwendig, sondern der muss nur für das "normale" Gefahrgut angegeben sein.

Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut [Re: Claudi] #37624 17.10.2024 11:09
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Hallo Claudi,

also bräuchte ich für das reguläre Gefahrgut ein Beförderungspapier und für die LQ weiterhin nur ein Schriftstück auf dem die Bruttomasse an LQ angegeben ist, oder?
Sonst hätte der Fahrer ja ein Problem wenn er unterwegs zulädt. Wo sollte er das Beförderungspapier für LQ herbekommen.

Oder sehe ich das falsch?

LG, Serif

Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut [Re: Logi2000] #37625 17.10.2024 12:06
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Claudi Offline
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Für LQ ist nie ein Beförderungspapier nötig (Straßentransport!), egal was sonst noch auf dem Fahrzeug geladen ist.

Auftraggeber muss Absender auf LQ + Bruttomasse hinweisen (GGVSEB).
Absender muss Beförderer nachweisbar auf LQ + Bruttomasse hinweisen (GGVSEB) und "Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beför­derer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu ver­sendenden Güter informieren." (ADR)

Weiter geht die Info-Pflicht nicht mehr.
Die Info-Pflicht des Verladers an den Fahrer ist durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen in 06/2023 gestrichen worden.

https://www.buzer.de/gesetz/8811/al177956-0.htm

Begründung im Referentenentwurf:
Die in der Regelung bisher vorgesehene Hinweispflicht auf Güter in begrenzten und freigestellten Mengen ist im internationalen Recht nicht vorgesehen. Aufgrund der allgemein gehaltenen Formulierung der Pflicht, ist auch ein rechtssicherer Vollzug der Vorschrift in der Praxis nicht möglich, die Anforderung wird daher gestrichen.

D.h. der Fahrer braucht nicht mal einen Zettel, auf dem was von LQ steht. Freiwillig kann man immer mehr machen.

Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut [Re: Logi2000] #37655 24.10.2024 12:19
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Logi2000
Hallo Claudi,

also bräuchte ich für das reguläre Gefahrgut ein Beförderungspapier und für die LQ weiterhin nur ein Schriftstück auf dem die Bruttomasse an LQ angegeben ist, oder?
Sonst hätte der Fahrer ja ein Problem wenn er unterwegs zulädt. Wo sollte er das Beförderungspapier für LQ herbekommen.

Oder sehe ich das falsch?

LG, Serif


Ja, gib zum Beförderungspapier für das Gefahrgut im Regelversand zusätzlich ein Schriftstück mit der LQ Bruttomasse mit und alles ist prima. Claudi hat die "nachweisbare Info" zitiert. Das kann für mich nur ein Dokument sein. Die Praxis gibt dir Recht! :-)


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