Bleisäurebatterien, Starterbatterien
#37708
06.11.2024 07:39
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drstraleman
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Hallo zusammen, gefüllte Bleisäurebatterien werden als Gefahrstoff eingestuft, sehe ich das richtig? Wie sieht das bei AGM Batterien aus? Danke euch
Zuletzt bearbeitet von drstraleman; 06.11.2024 08:18.
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: drstraleman]
#37710
06.11.2024 09:48
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Claudi
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Hallo zusammen, gefüllte Bleisäurebatterien werden als Gefahrstoff eingestuft, sehe ich das richtig? Wie sieht das bei AGM Batterien aus? Danke euch Hallo, nein, als Gefahrgut. Anderer Rechtsbereich. Batterien sind kein Gefahrstoff nach europäischer Auslegung, da es sich um ein Erzeugnis handelt und nicht um einen Stoff oder ein Gemisch. AGM-Batterien: bitte den Hersteller befragen. Mein educated guess: es könnte sich um UN2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER, 8 handeln.
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: Claudi]
#37711
06.11.2024 09:55
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drstraleman
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Danke dir.
In Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung wird ein Erzeugnis als ein Gegenstand definiert, dessen äußere Form entscheidend für seine Funktion ist. Die chemische Zusammensetzung spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Ist das denn bei der Batterie genauso? Nach meinem Verständnis ist die hauptsächliche Funktion die Energiespeicherung, und dafür ist die chemische Zusammensetzung das Entscheidende. Oder habe ich da einen Denkfehler?
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: drstraleman]
#37713
06.11.2024 10:01
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Claudi
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Das hat nur bedingt was mit Menschenverstand zu tun. Eine Batterie ist mehr als ein "Behältnis" mit Chemikalien drin, sondern die besondere Funktion wird durch den "komplexen" Aufbau erreicht, d.h. Chemikalien und Bauweise. https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Erzeugnisse/Abgrenzung-ErzeugnisEine Batterie ist ein Erzeugnis, ein Kugelschreiber jedoch nicht... Auf Batterien befinden sich durch die Bank keine Gefahrstoff-Etiketten. Also werden diese derzeit von keinem Hersteller als Gefahrstoff betrachtet.
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: Claudi]
#37715
06.11.2024 10:15
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Michael
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Hier meldet sich mein trotziges ich....
In Bezug auf wassergefährdende Stoffe wird genau diese Definition für Lithiumbatterie in der neuesten Anweisung des Bund-Länder-Ausschusses als Begründung für die Zuständigkeit der AwSV bei Lithiumbatterie verwendet.
Es ist eine Hülle mit wassergefährdenden Chemikalien...
Warum soll diese Auslegung dann nicht auch für Blei-Säure-Batterien gelten? Wäre dann nicht über die Begriffsbestimmung der GefStoffV das ganze auch Gefahrstoff?
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: Michael]
#37718
06.11.2024 10:54
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Claudi
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Bzgl. der Wassergefährdung verbiegt man sich da ganz schön, um irgendwie begründen zu können, warum für (Li-)Batterien die AwSV anwendbar sei. Da wird auch argumentiert, dass eine Batterie eigentlich wie ein Transportbehälter für die Chemikalien im Inneren zu sehen wäre. "Nach AwSV können Anlagenteile der primären Sicherheit, die keine Rohrleitungen sind, im weitesten Sinne als Behälter aufgefasst werden. Für LIB (Batteriezellen, -module und –sätze) sind daher die Anforderungen der AwSV an Behälter zugrunde zu legen." (Merkblatt Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB))
Es ist dort immer die Rede davon, dass in den Batterien wgk-Stoffe enthalten sind (ja natürlich). Beim Wasserrecht kann man aber immer mit dem Besorgnisgrundsatz argumentieren und die Batterie als Behälter oder Anlage ansehen. Ein Batteriegehäuse ist aber wirklich nur im ganz weiten Sinn vergleichbar mit einem Fass... aber ich verstehe natürlich, dass man hier, v.a. im Leckage- und Brandfall (Löschwasser), eine Rückhaltung haben will und diese darüber begründet. Schöner wäre natürlich, wenn man endlich mal umfassende Lagervorschriften inkl. Rückhaltung für D oder die EU schaffen würde...
Warum sich der Bund-Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur mit Li-Batterien befasst hat und nicht mit anderen Batterie-Typen, weiß ich nicht. Wahrscheinlich sind Li-Batterien einfach gerade in Masse ein Thema und auch problembehafteter als Blei-Säure-Batterien.
Aber das war ja gar nicht die Frage, sondern ob Batterien Gefahrstoffe sind. Nein, sind sie nicht. Es sind Erzeugnisse - bis die ECHA oder ggf. nur die BAuA etwas anderes äußern. Das kann auch eine Auslegung eines Ausschusses einer nationalen Verordnung nicht aushebeln.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.11.2024 10:56.
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: Michael]
#37719
06.11.2024 11:00
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M.A.T.
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Hallo, drei natürlich ganz subjektive Punkte dazu. 1. Diese Auslegung ist mit dem Wortlaut der Verordnung und deren Begriffsbestimmungen ohne große Verrenkungen nicht zu vereinbaren. Siehe § 2 AwSV. Wenn man deren Argumente weiterspinnt würde jede Art von Gegenstand, die wassergefährdenden Stoffe enthält, selbst zum wassergefährdenden Stoff. Auch ein Panzer mit Schmieröl. 2, ChemG und WHG sind zwei verschiedene Rechtsbereiche - das Übertragen einer Aussage von dem einen zum anderen ist juristisch sehr angreifbar. Maßgeblich ist hier das nationale und das EU-Chemikalienrecht, nicht ein deutscher Ausschuß eines anderen Rechtsgebiets. 3. Daß diese Auslegung höchstrichterlich letztlich Bestand hat bezweifle ich stark.
Persönlich würde ich solche Batterien nicht als WHG-"Stoffe" einstufen, und das UBA tut es m.W. auch nicht (obwohl es eher keine "Gemische" sind). Gruß M.A.T.
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: M.A.T.]
#37720
06.11.2024 11:16
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Claudi
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Absolut. Es kommt in der Praxis vor, dass Behörden für Li-Batt-Lager ein irgendwie (ja, wie eigentlich?) dimensioniertes Rückhaltevolumen fordern (nach Menge Chemie in den Batterien, welche WGK, welche Gefährdungsstufe? oder nach LöRüRL, die aufgehoben ist?). Gegen diese Forderung müsste erst jemand mit Rechtsmitteln vorgehen...
Ich bin, wie gesagt, dafür, da auch für Wasser/ Boden Sicherheit zu haben, aber ich mag auch Klarheit: klare Regeln, an die sich alle deutschlandweit (oder besser EU-weit) halten müssen (theoretisch) zur Lagerung inkl. wasserschutzrechtl. Aspekte. Dann wäre so eine Flickschusterei gar nicht nötig. Demnächst kommt dann jemand aus dem Immissionsschutz und interpretiert die Batterien ins BImschG rein?
Um bei der Ausgangsfrage zu bleiben: Batterien sind weiterhin keine Gefahrstoffe im Sinne von REACH/ CLP. Aber sie sind (meistens) Gefahrgut, bei den AGM-Batterien: UN2800 erscheint mir möglich.
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: M.A.T.]
#37721
06.11.2024 11:19
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Michael
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M.A.T.,
ich bin da ganz bei Dir. Nur liegt den Gesetzen/Verordnungen nun eine rechtliche Interpretation der Behörden vor. Es wäre sicher interessant zu sehen, wie das vor Gericht Bestand hat, aber wie soll es dazu kommen?
Wer ist bereit, nach Ablehnung einer Genehmigung (mit Begründung bezogen auf dieses Merkblatt) dagegen zu Klagen und den entsprechend Zeitverlust durch die Instanzen zu riskieren? Da wird es günstiger die Anlage entsprechend auszulegen um mit dem Geschäft zu starten. Im Falle einer tatsächlichen Wasserverschmutzung aufgrund nicht in dem Merkblatt begründeter Rückhaltung wird die Argumentation dann sicher schwierig, da ja ein Umweltschaden da ist und die Maßnahme sich damit ja begründet hätte.
Hier ist eine dringende Lobbyarbeit gefragt.
War es im übrigen nicht auf der Seite des UBA, wo die Frage nach der Wassergefährdung von LiBats nicht sogar nach dem Ansatz des Merkblattes beantwortet wurde (sich aber niemand fand, der diese Antwort geschrieben haben oder begründen wollte)?
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Re: Bleisäurebatterien, Starterbatterien
[Re: Michael]
#37722
06.11.2024 11:30
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M.A.T.
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Hallo, Michael, ...Nur liegt den Gesetzen/Verordnungen nun eine rechtliche Interpretation der Behörden vor. Es wäre sicher interessant zu sehen, wie das vor Gericht Bestand hat, aber wie soll es dazu kommen? ... die Wertigkeit dieses Beschlusses liegt m.E. maximal auf der Ebene der RSEB - d.h. kein Gericht ist daran gebunden aber könnte es heranziehen. Nur steht in der RSEB nichts, das direkt im Widerspruch zum Gesetz oder der Verordnung steht - in diesem Beschluß aber schon. Und ich denke, wenn es um Anlagen geht die nur wg. LiBa (bei den anderen Batterien habe ich zumindest noch nie von entsprechenden Diskussionen gehört) auf einmal unters WHG fielen, dann dürfte ein Rechtsstreit gar nicht unbedingt teurer als die Aufrüstung einer Liegenschaft kommen. Mir scheint manchmal, daß die Gefahrstoff- und Anlagenwelt (teilweise auch GG-Welt, wo die Liba m.E. in der falschen Klasse sind) auch nach anderthalb Jahrzehnten noch nicht wirklich mitbekommen hat, daß Liba ganz spezifische Eigenschaften haben, die nicht ohne weiteres in herkömmliche Raster gepreßt werden können. Gruß M.A.T.
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H372
von Peter06 - 04.12.2024 15:55
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