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Änderung 1. SprengV [Re: DJSMP] #31957 31.12.2021 19:24
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Hallo,
im BGBl. Teil I vom 23.12.21 gab es eine kleine Änderung in § 22.
Gruß und frohes, gesundes Neujahr.
M.A.T.

Feuerwerk - große Beschlagnahmung [Re: DJSMP] #34152 21.12.2022 14:54
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Hallo (vor allem Gerald):
hier hat der Betrug mal nicht funktioniert:
https://www.ad-hoc-news.de/unterhal...derlaendischen-grenze-entdecken/63291641
Wäre interessant, ob der Sattelschlepper vorschriftsmäßig war.
Gruß
M.A.T.

Re: Feuerwerk - große Beschlagnahmung [Re: M.A.T.] #34156 22.12.2022 13:39
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Claudi Online
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Falls noch nicht bekannt:

Auswirkungen von legalen und illegalen Böllern auf eine Hand:

https://www.youtube.com/watch?v=9Z8DFh9Jp-0&t=85s

Re: Feuerwerk - große Beschlagnahmung [Re: M.A.T.] #34160 22.12.2022 16:32
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Gerald Offline OP
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Hallo M.A.T.
Danke das Sie an mich gedacht haben.

Die deutsche und niederländische Polizei führt solche Razzien immer wieder durch. Gerade dieser Region scheint wohl ein Tummelplatz im Bezug der illegalen Lagerung von Feuerwerkskörpern zu sein. Und wenn ich mir die Bilder von dem Bunkerkomplex ansehe, kann ich Bezüge zu anderen Razzien feststellen, dass Problem ist natürlich, dass es solche Bunkerkomplex mehrere gibt, und sie bei den Bildern, welche meistens veröffentlicht werden, nicht so einfach zu unterscheiden sind. Aber ich denke mal, das ist nicht unbedingt das Problem.

Leider ist die Schmerzgrenze im Bezug illegale Böller bei so machen sehr gering, dass zeigen die Unfälle im Bezug von solchen Böllern, welche nicht selten mit dem Tod eines oder mehrerer Beteiligter enden.
Ich dachte eigentlich die Explosion der Feuerwerksfabrik von Enschede am 13. Mai 2000 gerade für niederländische Bürger gezeigt hat, welche Folgen so was haben kann!

Leider muss ich bei meiner Ausbildung nach Gefahrgutrecht immer mal wieder feststellen, dass auch hier der Ein oder andere Teilnehmer, die Gefahrenquellen von illegalen Böllern unterschätzt, bei den Lehrgängen nach Sprengstoffrecht sieht das schon ein wenig anders aus.

Nachtrag:

Heute stand im Netz ein Beitrag, welcher zeigt, zu was so mancher Bürger fähig ist, es ist aber schon kurios. Man könnte vieleicht ein Schmunzeln im Gesicht bekommen, trotzdem ist doch eigentlich sehr traurig.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.12.2022 14:29. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Feuerwerk - kleine Beschlagnahmung [Re: Gerald] #34167 26.12.2022 13:52
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Grüß Gott,
manchmal scheitern auch einzelne Betrüger an der Bundespolizei.
M.A.T.

Feuerwerk - US-Vandalismus [Re: M.A.T.] #41047 08.07.2026 14:32
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Grüß Gott,
auf welche absurden - um nicht zu sagen idiotischen - Ideen manche Leute zum US-Unabhängigkeitstag kommen kann man hier sehen und womöglich auch riechen.
Interessant dabei fand ich (1. Absatz), daß angeblich in den Gliedstaaten unterschiedliche Feuerwerksgrößen legal sind. Hätte ich für den US-Gesamtmarkt nicht erwartet.
Gruß
M.A.T.


Re: Feuerwerk - große Beschlagnahmung [Re: Claudi] #41048 08.07.2026 14:34
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Falls noch nicht bekannt:

Auswirkungen von legalen und illegalen Böllern auf eine Hand:

https://www.youtube.com/watch?v=9Z8DFh9Jp-0&t=85s


Zu Claudis Post von 2022 hier ein weiterer Fall von (typischer) Fehleinschätzung "alter" Zündschnüre.
M.A.T.

Re: Feuerwerk - große Beschlagnahmung [Re: M.A.T.] #41062 09.07.2026 19:59
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Gerald Offline OP
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Hallo M.A.T.,
das Beispiel von Claudi ist ja nicht schlecht, aber ich habe da so meine Bedenken im Bezug des ersten Versuches, wenn ein Böller in der Hand los geht. Gut, man kann nicht erkennen, welche Kategorie der Böller ist, aber von einer Explosion in der Hand würde ich immer abraten.

Denn es kann schon zu schweren Verletzungen führen, ist immer abhängig welche Faktoren mitspielen. Der erste Versuch soll leider zeigen, dass nicht so viel passiert, dass ist für den Ein oder anderem eine Einladung es mal zu probieren.

Der zweite Versucht zeigt das Schlimmste, aber es ist ein Böller ohne CE-Zeichen. Nach §5 SprengG hat der Hersteller Konformitätsnachweis zu erbringen und die Feuerwerkskörper sind mit einem CE-Zeichen zu versehen. Siehe auch Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU der Kommission vom 16. April 2014 über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gemäß der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Diese muss durch jeden EU-Staat ins nationale Recht umgesetzt werden, in Deutschland über das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und Erste/Zweite und Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Natürlich gibt es bei der Umsetzung zwischen den Staaten schon unterschiede.

Viele wollen es mal probieren, weil sie denken, da passiert schon nichts, aber zum Jahreswechsel sehen wir dann die Beispiele, aber auch in der übrigen Zeit.

Ich würde damit immer den Aufdruck auf den Feuerwerkskörpern beachten und natürlich ganz wichtig, dass CE-Kennzeichen. Denn im §5 SprengG Absatz 3 steht: "Es ist verboten, nicht konforme Explosivstoffe oder nicht konforme pyrotechnische Gegenstände 1. mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, ....."

Klar für die Ausbildung kann man solche Videos schon verwenden, weil man dann auch dazu Erläuterungen geben kann. Es gab mal vor viele Jahren von der BAM Videos, welche sehr Aufsagungsfähig sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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