Hallo M.A.T.,
das Beispiel von Claudi ist ja nicht schlecht, aber ich habe da so meine Bedenken im Bezug des ersten Versuches, wenn ein Böller in der Hand los geht. Gut, man kann nicht erkennen, welche Kategorie der Böller ist, aber von einer Explosion in der Hand würde ich immer abraten.
Denn es kann schon zu schweren Verletzungen führen, ist immer abhängig welche Faktoren mitspielen. Der erste Versuch soll leider zeigen, dass nicht so viel passiert, dass ist für den Ein oder anderem eine Einladung es mal zu probieren.
Der zweite Versucht zeigt das Schlimmste, aber es ist ein Böller ohne CE-Zeichen. Nach §5 SprengG hat der Hersteller Konformitätsnachweis zu erbringen und die Feuerwerkskörper sind mit einem CE-Zeichen zu versehen. Siehe auch
Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU der Kommission vom 16. April 2014 über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gemäß der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese muss durch jeden EU-Staat ins nationale Recht umgesetzt werden, in Deutschland über das
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und Erste/Zweite und Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Natürlich gibt es bei der Umsetzung zwischen den Staaten schon unterschiede.
Viele wollen es mal probieren, weil sie denken, da passiert schon nichts, aber zum Jahreswechsel sehen wir dann die Beispiele, aber auch in der übrigen Zeit.
Ich würde damit immer den Aufdruck auf den Feuerwerkskörpern beachten und natürlich ganz wichtig, dass CE-Kennzeichen. Denn im §5 SprengG Absatz 3 steht:
"Es ist verboten, nicht konforme Explosivstoffe oder nicht konforme pyrotechnische Gegenstände1. mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, ....."Klar für die Ausbildung kann man solche Videos schon verwenden, weil man dann auch dazu Erläuterungen geben kann. Es gab mal vor viele Jahren von der BAM Videos, welche sehr Aufsagungsfähig sind.