Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kennzeichnung eines Seecontainers mit Placards #37730 06.11.2024 15:48
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
D
DuncanMacLeod77 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
Hallo miteiander,

erstmalig kommen wir nun mit dem Beladen bzw. der Gefahrgutkennzeichnung eines Seecontainers gemäß IMDG-Code in Berührung. Der Container soll dabei mit Gefahrgütern der folgenden Klassen und Mengen beladen werden:

UN 1903, Klasse 8, II, MARINE POLLUTANT / 2250 Liter (2500 Kg) verteilt auf 5 Liter Kanister (keine begrenzte Menge)
UN 1987, Klasse 3, III / 1000 Liter (1000 Kg) verteilt auf 5 Liter Kanister (begrenzte Menge)
UN 3175, Klasse 4.1, II / 648 Kg (begrenzte Menge)

Nach meinem Verständnis des IMDG-Codes, müßte der Container von außen mit dem Placard der Klasse Nr. 8 auf vier Seiten versehen werden. Eine Kennzeichnung des Containers für Meeresschadstoffe ist nicht erforderlich, da die Kanister mit UN 1903, Klasse 8, VPG II; max. 5 Liter Füllmenge besitzen (vgl. IMDG-Code 2.10.2.7).

Die UN-Nr. 1903 muß am Container nicht angebracht werden, da weniger als 4000 Kg dieses Gefahrguts (UN 1903) verladen wurden.

Die Kennzeichnung schwarz-weiße Raute für begrenzte Mengen (hier repräsentativ für UN 1987 und UN 3175) darf am Container nicht angebracht werden.

Zusammengefaßt wäre der Container auf vier Seiten lediglich mit dem Placard Nr. 8 versehen.

Seht Ihr das genauso?


Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Duncan


Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 06.11.2024 15:57.
Re: Kennzeichnung eines Seecontainers mit Placards [Re: DuncanMacLeod77] #37731 06.11.2024 16:41
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,809
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,809
Hallo Duncan,

korrekt, es kommt nur Klasse 8 drauf. *Daumen-hoch-Emoji*

Begründung: genau das, was du schreibst.
Keine LQ-Placards aufgrund 3.4.5.5.1 IMDG-Code.
Übrigens: selbst wenn du mehr als 4 t brutto von UN1903 hättest, käme die UN-Nummer nicht dran, da es nicht das einzige GG im der CTU ist.

Nur so: Trennvorschriften sind kein Thema, 3.4.4.2 IMDG-Code.

VG
Claudi

Re: Kennzeichnung eines Seecontainers mit Placards [Re: Claudi] #37733 06.11.2024 17:32
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
D
DuncanMacLeod77 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
Hallo Claudi,

vielen Dank für Deinen Kommentar und die Beurteilung!

Es freut mich, daß ich den mittlerweile sehr großen IMDG-Code an dieser Stelle richtig verstanden habe. Nochmals, ganz lieben Dank auch für die Hinweise zu den Trennvorschriften!

Wünsche einen schönen Abend!

Beste Grüße

Duncan

Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 06.11.2024 17:34.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
GbV - Bestellpflicht Entlader > 50 t/a
von Phi_l - 05.12.2024 10:35
H372
von Peter06 - 04.12.2024 15:55
Innerbetrieblicher Transport
von UweGroll - 04.12.2024 14:46
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3