externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
#37905
16.12.2024 15:32
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MarcelHH
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Hallo zusammen,
wie seht ihr folgenden Fall, welcher mir von einem meiner Kunden berichtet wurde mit Bitte um Einschätzung:
- Klasse 3 Gefahrgut etwa 30-40 Tonnen (Warenimport aus nicht EU) - geplant im Umschlag < 24 Std. bei externer "Spedition A" die KEINE Genehmigung für LGK 3 hat - BP rät frühzeitig dazu ein Lager samt LGK 3 Genehmigung zu nutzen, da das Risiko (insbesondere bei der Menge) recht hoch ist - aus kommerziellen Gründen wird weiterhin bei "Spedition A" geplant, BP Weisungsbefugnis wird ignoriert - die Ware steht unplanmäßig mehrere Wochen
Szenario A): nichts passiert - Ware wird verladen
Szenario B): Vorfall während der Lagerung, im schlimmsten Fall sogar Personenschaden.
Lagerung bezieht sich im wesentlichen auf das Gefahrstoffrecht, nicht Gefahrgut. Nichts desto trotz, wie sieht es mit der Haftung der BP aus? Gibt es hier Lücken um die BP zu belangen?
Meiner Ansicht nach, da keine direkte Verbindung mit bspw. Entladerpflichten nicht direkt belangbar, man könnte auch argumentieren Sorgfaltspflicht nachgekommen (solange alles schriftlich festgehalten). Aber müsste die BP seiner Stopp Funktion in solchen Szenarien (A oder B) nachkommen? In Szenario B, was würde der BP blühen?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße, Marcel
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: MarcelHH]
#37906
16.12.2024 15:38
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Michael
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Hallo,
ich stehe etwas auf dem Schlauch...
Was ist mit "BP" gemeint?
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: Michael]
#37907
16.12.2024 15:40
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M.A.T.
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Vermutlich bauftragte Person. M.A.T.
Frage: hat die bP denn Weisungsbefugnis gehabt, durchgreifend auf die externe Lagerung? Falls ja, hat sie versucht das durchzusetzen oder resigniert? Falls ja, von wem wurde eine allfällige Weisung denn ignoriert? M.A.T.
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: Michael]
#37908
16.12.2024 15:52
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MarcelHH
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Genau, Beauftragte Person - pardon.
Weisungsbefugnis liegt lt. BP-Bestellung meines Wissens vor. Kommerzielle Weisung kam lt. Aussage des Kunden von der Logistikleitung (die keine BP ist).
Zuletzt bearbeitet von MarcelHH; 16.12.2024 15:54.
Beste Grüße, Marcel
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: MarcelHH]
#37910
16.12.2024 15:55
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Michael
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Für welche Funktion oder welchen Bereich soll diese Beauftragung denn gelten, damit eine Verantwortung/Haftung weiter gegeben werden könnte?
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: MarcelHH]
#37911
16.12.2024 16:00
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M.A.T.
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Und die Weisung ging an den Externen im Rahmen des Beförderungsvertrages? Oder war es mehr eine Abstimmung mit der Entscheidungsbefugnis beim Externen?
Innerbetrieblich wäre dann natürlich ggf. zu klären, ob die Logistikleitung befugt war, gegen die Einschätzung der bP zu handeln. Meist ist die bP deutlich unterhalb einer Leitungsebene angesiedelt und wäre darum m.E. hier nicht haftbar zu machen.
Gruß M.A.T.
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: M.A.T.]
#37915
17.12.2024 10:16
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Claudi
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Im Falle eines Strafverfahrens ist alles möglich - hier wird ermittelt und je nach Ergebnis können sich Anfangsverdachte erhärten und konkrete Personen Beteiligte in einem Strafverfahren werden. der bP würde ich raten: kontinuierlich hinweisen (schriftlich!!), dass hier etwas Illegales vorliegt an die nächst vorgesetzte Person. Was meiner persönlichen Erfahrung nach helfen kann: ein Hinweis, dass bei Kenntnis dieser Tatsache und absichtlichem Ignorieren ggf. möglicherweise eventuell Vorsatz unterstellt werden könnte statt "nur" grobe Fahrlässigkeit. Sowas weckt manchmal Leute auf. Die bP kann ja nur im Rahmen dessen, was sie gemäß Arbeitsvertrag/ Stellenbeschreibung/ Weisungsbefugnis beeinflussen/ anweisen kann, aktiv handeln. Wichtig ist es eben, sich abzusichern durch mehrfachen schriftlichen Hinweis. Ein Bußgeld hat die bP hier meiner Ansicht nach nicht zu befürchten, wenn sie mit dem Lagerthema gar nichts zu tun hat/ darauf keinen Einfluss und dazu keine Weisungsbefugnis hat. Und dann wäre da noch die zivilrechtliche Ebene - auch das wird vor Gericht entschieden.
Vor Gericht und auf hoher See... sagt ein Sprichwort.
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Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP
[Re: Claudi]
#37916
17.12.2024 11:21
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Michael
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Da gebe ich Claudi völlig recht.
Erweitern möchte ich dies auch um die 3. juristische Säule, der Haftung/Schadensersatz.
Für mich wird in unserem Umfeld leider viel zu sehr (und eingeschränkt) auf das Ordnungsrecht geschaut.
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