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externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP #37905 16.12.2024 15:32
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MarcelHH Offline OP
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Hallo zusammen,

wie seht ihr folgenden Fall, welcher mir von einem meiner Kunden berichtet wurde mit Bitte um Einschätzung:

- Klasse 3 Gefahrgut etwa 30-40 Tonnen (Warenimport aus nicht EU)
- geplant im Umschlag < 24 Std. bei externer "Spedition A" die KEINE Genehmigung für LGK 3 hat
- BP rät frühzeitig dazu ein Lager samt LGK 3 Genehmigung zu nutzen, da das Risiko (insbesondere bei der Menge) recht hoch ist
- aus kommerziellen Gründen wird weiterhin bei "Spedition A" geplant, BP Weisungsbefugnis wird ignoriert
- die Ware steht unplanmäßig mehrere Wochen

Szenario A):
nichts passiert - Ware wird verladen

Szenario B):
Vorfall während der Lagerung, im schlimmsten Fall sogar Personenschaden.

Lagerung bezieht sich im wesentlichen auf das Gefahrstoffrecht, nicht Gefahrgut.
Nichts desto trotz, wie sieht es mit der Haftung der BP aus? Gibt es hier Lücken um die BP zu belangen?

Meiner Ansicht nach, da keine direkte Verbindung mit bspw. Entladerpflichten nicht direkt belangbar, man könnte auch argumentieren Sorgfaltspflicht nachgekommen (solange alles schriftlich festgehalten).
Aber müsste die BP seiner Stopp Funktion in solchen Szenarien (A oder B) nachkommen?
In Szenario B, was würde der BP blühen?

Vielen Dank im Voraus


Beste Grüße,
Marcel
Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: MarcelHH] #37906 16.12.2024 15:38
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Michael Offline
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Hallo,

ich stehe etwas auf dem Schlauch...

Was ist mit "BP" gemeint?

Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: Michael] #37907 16.12.2024 15:40
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M.A.T. Offline
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Vermutlich bauftragte Person.
M.A.T.

Frage: hat die bP denn Weisungsbefugnis gehabt, durchgreifend auf die externe Lagerung? Falls ja, hat sie versucht das durchzusetzen oder resigniert? Falls ja, von wem wurde eine allfällige Weisung denn ignoriert?
M.A.T.

Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: Michael] #37908 16.12.2024 15:52
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MarcelHH Offline OP
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Genau, Beauftragte Person - pardon.

Weisungsbefugnis liegt lt. BP-Bestellung meines Wissens vor.
Kommerzielle Weisung kam lt. Aussage des Kunden von der Logistikleitung (die keine BP ist).

Zuletzt bearbeitet von MarcelHH; 16.12.2024 15:54.

Beste Grüße,
Marcel
Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: MarcelHH] #37910 16.12.2024 15:55
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Michael Offline
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Für welche Funktion oder welchen Bereich soll diese Beauftragung denn gelten, damit eine Verantwortung/Haftung weiter gegeben werden könnte?

Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: MarcelHH] #37911 16.12.2024 16:00
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M.A.T. Offline
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Und die Weisung ging an den Externen im Rahmen des Beförderungsvertrages? Oder war es mehr eine Abstimmung mit der Entscheidungsbefugnis beim Externen?

Innerbetrieblich wäre dann natürlich ggf. zu klären, ob die Logistikleitung befugt war, gegen die Einschätzung der bP zu handeln. Meist ist die bP deutlich unterhalb einer Leitungsebene angesiedelt und wäre darum m.E. hier nicht haftbar zu machen.

Gruß
M.A.T.

Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: M.A.T.] #37915 17.12.2024 10:16
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Claudi Online
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Im Falle eines Strafverfahrens ist alles möglich - hier wird ermittelt und je nach Ergebnis können sich Anfangsverdachte erhärten und konkrete Personen Beteiligte in einem Strafverfahren werden. der bP würde ich raten: kontinuierlich hinweisen (schriftlich!!), dass hier etwas Illegales vorliegt an die nächst vorgesetzte Person. Was meiner persönlichen Erfahrung nach helfen kann: ein Hinweis, dass bei Kenntnis dieser Tatsache und absichtlichem Ignorieren ggf. möglicherweise eventuell Vorsatz unterstellt werden könnte statt "nur" grobe Fahrlässigkeit. Sowas weckt manchmal Leute auf.
Die bP kann ja nur im Rahmen dessen, was sie gemäß Arbeitsvertrag/ Stellenbeschreibung/ Weisungsbefugnis beeinflussen/ anweisen kann, aktiv handeln. Wichtig ist es eben, sich abzusichern durch mehrfachen schriftlichen Hinweis.
Ein Bußgeld hat die bP hier meiner Ansicht nach nicht zu befürchten, wenn sie mit dem Lagerthema gar nichts zu tun hat/ darauf keinen Einfluss und dazu keine Weisungsbefugnis hat.
Und dann wäre da noch die zivilrechtliche Ebene - auch das wird vor Gericht entschieden.

Vor Gericht und auf hoher See... sagt ein Sprichwort.

Re: externe Gefahrstofflagerung - Haftung BP [Re: Claudi] #37916 17.12.2024 11:21
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Michael Offline
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Da gebe ich Claudi völlig recht.

Erweitern möchte ich dies auch um die 3. juristische Säule, der Haftung/Schadensersatz.

Für mich wird in unserem Umfeld leider viel zu sehr (und eingeschränkt) auf das Ordnungsrecht geschaut.


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