Hallo,
es gibt eine Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung, welche man unter Downloads laden kann.

Es geht dabei um "Nach § 11a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit mit Asbest festzustellen, ob diese unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen dem Bereich des niedrigen, mittleren oder hohen Risikos zuzuordnen sind."


Gruss aus Unterfranken

Gerald