@Mavo,
sehr gute Frage!!! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
@SF,
Im Umkehrschluß auf die Positiv-Aussage zu kommen, halte ich nicht für zulässig.
Warum nicht? Machen wir in anderen Fällen doch auch. Wenn bspw. Kraftfahrzeuge ab 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bei Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Zulassung benötigen, dann brauche ich keine, wenn es entweder bauartbedingt weniger als 6 km/h fährt, oder wenn ich mit dem Ferrari nur auf meinem großen, abgeschlossenen Hof rumfahre. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf