Hallo zusammen, ...ich habe für mich hier ein neues Thema solch großer Batterien Die Batterien sind ganze 150 cm hoch und mit Säure gefüllt ! Die Menge versuche ich natürlich noch in Erfahrung zu bringen Nun kommt hier ja die VA801 ins Spiel , die besagt das keine geprüfte Außenverpackung vorgeschrieben ist. Lediglich starre Außenverpackung, ..Verschlag aus Holz oder Palette ! Da es sich um eine Batterie von den Maßen ca.30 x 30 x 150 cm handelt und die aufrecht transportiert werden muß...da gefüllt... würde die starre bzw. der Verschlag nur in Frage kommen Laut der Bemerkung in P801 dürfen die Verpackungen die Nettomasse von 400 Kg überschreiten laut 4.1.3.3. Heißt es jetzt das die Batterien auf / in einem Versandstück schwerer als 400 Kg sein dürfen oder ist damit nur die Säure gemeint ? Ich wäre sehr dankbar wenn Ihr mir da evtl. auf die Sprünge helfen könntet Daaa...nke Angelina
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3844103.03.202512:40
Hallo M.A.T. Danke Dir ...oder nur die Literangabe /-Menge der Säure die sich darin befindet ? ...und was bedeutet bei solchen Batterien *aktiviert*...? Sind die aktiviert sobald sie mit Säure gefüllt sind / werden ?
Gruß Angelina
Zuletzt bearbeitet von Angelina; 03.03.202514:02.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3844303.03.202514:31
Hallo nochmal, Angelina formal gilt hier die Definition in 1.2.1.Da ist Netto der Inhalt einer Verpackung. Das wäre für mich hier die Batterie, denn von "des gefährlichen Gutes" (also der Batteriesäure) steht in 1.2.1 eben nicht. Vielleicht haben Kollegen hier noch eine andere Sichtweise. "Aktiviert" würde ich so sehen wie Sie es schreiben, auch analog zu der Erläuterung in Spalte 17 zur UN 3292 Gruß M.A.T.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: M.A.T.]
#3844403.03.202515:47
kurze Bestätigung und Ergänzung : P801 erlaubt als Verpackung: Verschläge, Paletten, geschlossene Kisten und offene Kisten (ohne Abdeckung oder Deckel nur bei Transport in gedecktem/bedeckten Fahrzeug oder Container). Die Nettomasse (=Inhalt der Verpackung oder Summe aller enthaltenen Innenverpackungen im Gefäß, siehe 1.2.1) darf 400 kg überschreiten. Nach 4.1.3.3 haben bauartzugelassene Verpackungen im Kapitel 6.1 spezifische zulässige höchste Nettomassen vorgegeben, z.B. 4H2 konkret 400 kg (6.1.4.13.8). Diese Grenze gilt bei P801 nicht für die dort explizit gelisteten nicht bauartgeprüften Verpackungen (z.B. Palette) als auch für verwendbare, tatsächlich bauartgeprüfte wie z.B. 4H2. Es dürfen folglich auf einer Palette/in einer Kiste mehr als 400 Kg Nettomasse Batterien „verpackt“ werden.
Der „Säureinhalt“ in Liter wäre nur relevant für Entscheidung ob LQ ja/nein (<= 1 Liter liegt hier offensichtlich nicht vor) und für die Bewertung in der Lagerung nach AwSV / Wasserrecht.
Grüße, Peter
Zuletzt bearbeitet von Peter06; 03.03.202516:14. Bearbeitungsgrund: Korrektur / Ergänzung
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3844703.03.202520:11
ich sehe die UN 2794 als Eintragung für einen Gegenstand (vgl. auch Definition 1.2.1 und Erklärung unter der Tabelle 1.1.3.6.3). Somit ist Nettomasse das Gewicht der Batterien. Die Menge der Säure in den Batterien ist, wie schon geschrieben wurde, erst einmal unerheblich.
@ Angelina, wo kommt die Frage nach dem "aktiviert" her?
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: DJSMP]
#3844804.03.202507:37
Guten Morgen zusammen lieben Dank für Eure sehr hilfreichen Antworten DJSMP: ....mir wurde gesagt das die Batterien *aktiviert* sind !? ...leider hatte ich so einen Fall noch nicht daher steh ich da bissel aufn Schlauch Muss ich dann in der IMO als Netto Menge auch das Gewicht der Batterie angeben ? Da würde ich jetzt fast sagen ...die Literangabe der Batteriesäure , da es in der Liste 3.2 ja auch als Liter steht !?
Gruß Angelina
Zuletzt bearbeitet von Angelina; 04.03.202508:31.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3844904.03.202509:02
Die Liter bei Nassbatterien (LQ-Eintragung) habe ich nie verstanden. Wie hier schon hergeleitet wurde: Batterien, Klass-Code C11 = Gegenstände. Für die Punkteberechnung Straße wäre die Nettomasse des Gegenstandes relevant.
Für die IMO-Erklärung würde ich das Nettogewicht (also was wiegt die Batterie in kg) angeben und das Bruttogewicht (was wiegt die Batterie mit Verpackung in kg).
Die Menge Säure wird keiner wissen wollen - wenn die Reederei was anderes will, wird sie sich melden und fragen.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Claudi]
#3845004.03.202509:45
Hallo Claudi, Danke Dir Das Wort *aktiviert* hat mich auch ein wenig irritiert , aber nun weiß ich , sobald die Batterien mit Säure gefüllt sind ....! Dann wäre es OK wenn diese Batterien natürlich gegen Kurzschluss gesichert, Pole abgedeckt, Batterien mit Gefahrenkennzeichen markiert, in einer Kiste festgesetzt werden. Kiste auf jeden fall mit Folie untenherum....über den Polen verschließen wäre denke ich nicht so gut, oder ? Sollte man auch besser Vermiculite unten mit einfüllen , bin mir da nicht so sicher
Gruß Angelina
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3845104.03.202509:56
Vieles kann, was Pflicht ist, steht ja in der P801.
Mach die UN-Nummer, Gefahrzettel und Proper Shipping Name besser auf die Kiste, nicht auf die Batterie, denn die Kiste etc. ist die Außenverpackung nach P801.
Wieso nicht über den Polen verschließen? Die Polabdeckung muss nicht sichtbar sein. Du kannst da ne komplette Holzkiste (nicht bauartgeprüft) drum herum zimmern (Holz ggf. behandelt mit Zertifikat wegen Schädlingen/ Pilzen).
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3845204.03.202510:14
zu aktiviert: Eine aktivierte Batterie ist eine Batterie, die bereits mit Elektrolyt befüllt und betriebsbereit ist. Das bedeutet, sie ist vollständig geladen und kann sofort verwendet werden, ohne dass zusätzliche Schritte wie das Hinzufügen von Elektrolyt oder das Laden erforderlich sind.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Claudi]
#3845304.03.202511:02
beigefügt ein paar Bilder als Beispiel für Batterien UN 2800 die bei uns als LQ versendet werden weil <=1 Liter Säureinhalt. SV 598 ist nicht erfüllt weil die Trageeinrichtung fehlt.
Außerdem wird SV 598 von manchen Paketdiensten, z.B. DPD nicht akzeptiert. LQ geht.
LQ mit UN 2794 ist mir auch nicht bekannt.
Grüße, Peter
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#3845604.03.202512:23
SV 238 ist bei DPD möglich. Wir sparen uns die Mühe der Nachweisbeschaffung weil LQ oder freigestellt sowohl prozesstechnisch als auch monetär bei den meisten von uns eingesetzten Logistikern keinen Unterschied ausmacht. Der LQ-Kleber ist der einzige Zusatz, der Rest läuft automatisiert im Hintergrund.
Die Bilder sind übrigens nicht das fertige Versandstück. Ich wollte einfach mal das Produkt zeigen. Grüße, Peter
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#3846604.03.202516:41
DPD ist ein KEP Dienstleister für Pakete. Da ist es doch vollkommen logisch, dass die keine einzelnen Batterien, Batterien mit Trageeinrichtung und Batterien, die irgenwie auf Paletten geworfen, äh ich meine natürlich sauber gestapelt sind, wollen.
Die Frage ist für mich eher, warum es die SV 598 überhaupt gibt, zumal man ja in der Vergangenheit mehrere schwere Unfälle (Berlin, Rheinland-Pfalz) hatte. Aber das Thema Lobby hatten wir ja schon...
Und ja, ich habe auch Kunden, die die SV 598 nutzen und ich leider zähneknirschend meine eigene Meinung zurückhalten muss.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: DJSMP]
#3846805.03.202512:07
Die Frage ist für mich eher, warum es die SV 598 überhaupt gibt, zumal man ja in der Vergangenheit mehrere schwere Unfälle (Berlin, Rheinland-Pfalz) hatte. Aber das Thema Lobby hatten wir ja schon...
Und ja, ich habe auch Kunden, die die SV 598 nutzen und ich leider zähneknirschend meine eigene Meinung zurückhalten muss.
Hallo DJSMP,
deine pauschale Kritik an der Existenz von SV 598 und an "Lobbyarbeit" kann ich nicht nachvollziehen. Die Regelwerke für SV 598 sind klar und bei deren Einhaltung kann ich gegenüber dem bezettelten, regulären Gefahrgut keine reduzierte Sicherheitsstufe erkennen. Bei uns gehen wöchentlich > 1000 einzelne Batterien der UN 2794 und UN 2800 europaweit raus. Von Unfällen ist mir nichts bekannt. Die Kontrollen der Überwachungsbehörden in dieser Hinsicht sind ebenfalls da, die Ladungssicherung ist dabei der Hauptaspekt.
Es geht bei deinen Kunden wohl eher um das Thema "wenn freigestellt, dann ist es kein Gefahrgut". Eventuell sollte die Grundhaltung der dort Beteiligten durch stete Benennung des Problems geändert werden. Und eventuell motiviert auch jeder Bußgeldbescheid zu Maßnahmen, was ich wiederum als die zweitbeste Lösung empfinde.
Ein Thema wäre eventuell auch, dass die IT-Systeme so eingestellt werden, dass die Dokumente auch "freigestelltes Gefahrgut" ausweisen und so das Problembewusstsein geschärft wird.
Grüße, Peter
Zuletzt bearbeitet von Peter06; 05.03.202512:07. Bearbeitungsgrund: Korrektur
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#3846905.03.202513:14
Ein Thema wäre eventuell auch, dass die IT-Systeme so eingestellt werden, dass die Dokumente auch "freigestelltes Gefahrgut" ausweisen und so das Problembewusstsein geschärft wird.
Grüße, Peter
Hallo, Peter06 Vermutlich meinen Sie mit "einstellen" daß die Programme entsprechend konzipiert und programmiert werden? Bei der Konzeption von Software kann das natürlich berücksichtigt werden, aber nur indirekt. Abgesehen von den wenigen namentlich genannten Gütern ist eine Freistellung nur fallweise entscheidbar. Dies hängt von den Umständen (Beförderungsmittel, Zulassung, Umschließung, Konzentration etc) ab und kann nicht von der Software, sondern nur von dem Bediener entschieden werden. Nur der kennt die notwendigen Rahmendaten. Was die Software kann ist, über die Auswertung von speziell SV oder beispielsweise 2.2.3.1.5.1 ADR auf die Möglichkeit einer Freistellung hinweisen. Dies muß dann aber so geschehen, daß es als Ergebnis der Eingaben der Rahmendaten erscheint und nicht - eingangs - als mögliche Stoffeinstufung - der Grund dürfte klar sein. Andererseits gibt es mittlerweile mindestens ein öffentlich zugängliches KI-Angebot, das eine stoffspezifische Auswertung von ADR dergestalt liefert, daß die Vorgaben aus 3.2 mit teilweiser Dekodierung als Liste ausgegeben wird, die wenigstens zur Hälfte korrekt ist. Etwas, das seit ca. 20 Jahren in einigen gängigen kommerziellen Gefahrgutprogrammen über sehr viel Arbeitsaufwand der Anbieter in praxistauglicher Zuverlässigkeit implementiert ist. Unabhängig davon allerdings sollte, das ist meine Überzeugung, sehr viel mehr Wert auf die Schulung der Bediener gelegt werden, und die Wirksamkeit der Schulung auch unregelmäßig von kompetenten Überwachungsbehörden kontrolliert werden. Insofern finde ich den Ansatz von CBTA im Luftverkehr sinnvoll. Nur so kann verhindert werden, daß Bediener mit unzureichender Kenntnis der Zusammenhänge elektronische "Checklisten" abfragen und damit strikt nach Schema arbeiten. Bestes Beispiel sind Fragen nach Verpackungscodierung wenn die Vorschrift keine verlangt oder kennt. Auch die Anbieter von Software - KI-unterstützt oder nicht - sollten einer Kontrolle unterliegen, so wie es das EU-Recht mittlerweile für bestimmte riskante Systeme vorsieht. Besonders für KI-gestützte Angebote ist meine Testerfahrung, daß plausibel klingende komplexe Ausgaben nicht ohne Sachkorrektur umsetzbar sind.
Würde es begrüßen, wenn von Kollegen zu diesem Thema Anregungen und Kritik kämen.
Gruß M.A.T.
Nachtrag: das Thema "Software" führe ich ab 6.3.25 hier weiter, da dort schon früher angesprochen.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 06.03.202511:03. Bearbeitungsgrund: Themenverschiebung
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: M.A.T.]
#3847005.03.202513:52
Ein Thema wäre eventuell auch, dass die IT-Systeme so eingestellt werden, dass die Dokumente auch "freigestelltes Gefahrgut" ausweisen und so das Problembewusstsein geschärft wird.
Ich bin immer ein Fan davon, in Stammdaten auch Freistellungen zu hinterlegen und solche Artikel nicht als "harmlos" zu erfassen, auch wenn aktuell keine Maßnahmen notwendig sind. Bei Wechsel des Verkehrsträgers oder Änderungen in den Vorschriften fallen solche Artikel sonst unter den Tisch bzw. müssen wieder mühsam rausgesucht werden (z. B. Wechsel von SV653 auf SV406 bei kleinen Gasflaschen für bestimmte Gase oder UN3480 <20/100 Wh wenn plötzlich Luftversand dazu käme).
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Claudi]
#3847206.03.202509:24
Hallo Claudi, nein, das wollte ich auch auf die Kiste machen Sorry, hab mich nicht richtig ausgedrückt Ich meinte eher so Warnsymbole etc. weil die ja aktiviert sind ! Unsere Kisten die wir bestellen ,sind eigentlich immer behandelt ,weil es bei den meißten Ländern zur Pflicht geworden ist. Die Kiste am besten natürlich noch mit Folie ausschlagen und die kann denn oben an den Polen auch verschließen. Vermiculite unten in die Kiste mit rein , wäre evtl. von Vorteil, oder was meint Ihr ?
Gruß ...und eine guten Morgen
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#3847506.03.202509:50
Hallo, Angelina, Aufsaugmaterial hielte ich für überflüssig wenn die Batterie auslaufsicher ist. Würde nur darauf achten, daß sie in der Kiste nicht verrutschen kann. "Hier Oben" oder so schadet nichts, nutzt aber nach meiner Erfahrung kaum was. Gruß M.A.T.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: M.A.T.]
#3847706.03.202510:32
Vermutlich meinen Sie mit "einstellen" daß die Programme entsprechend konzipiert und programmiert werden? Bei der Konzeption von Software kann das natürlich berücksichtigt werden, aber nur indirekt. Abgesehen von den wenigen namentlich genannten Gütern ist eine Freistellung nur fallweise entscheidbar. Würde es begrüßen, wenn von Kollegen zu diesem Thema Anregungen und Kritik kämen.
Hallo M.A.T.
ich fände es sinnvoller das Thema Softwarearchitektur, Datenmodell und Prozessteuerung als separate Diskussion zu eröffnen als hier weiter zu vertiefen.
Die tatsächliche Anwendung einer Freistellung kann in der Regel nicht eindeutig aus den Stammdaten bestimmter Produkte ermittelt werden (auch nicht mit KI), sondern basiert auf Informationen die ein IT-System zusätzlich aus Prozessdaten bekommen kann oder ein geschulter Anwender erfasst es explizit zu einem Datenobjekt, z.B. dem Versandstück und am besten noch kombiniert mit einer Plausibilitätsprüfung des IT-Systems. Auf die im Transport angewandte Sondervorschrift muss nach ADR meiner Kenntnis nach nur dann im Beförderungspapier hingewiesen werden, wenn es in der Sondervorschrift selbst ausdrücklich verlangt ist. Das sind sehr wenige, mir bekannt ist SV 310, SV 363 (nur kombiniert mit umfangreichem Brennstoffinhalt), SV 373, SV 376, SV 378, SV 662.
Es spricht doch nichts dagegen, darüber hinaus angewandte SV auch aufzuführen, insbesondere wenn sich daraus Pflichten für weitere Prozessbeteiligte ergeben, wie z.B. spezifische Ladungssicherung bei SV 598 oder fahrzeugbezogene Grenzwerte wie bei SV 658. Deren konkrete Benennung, z.B. SV 598 ist doch für alle Beteiligten griffiger als die nach 5.4.1.5 beschriebene Möglichkeit "keine Güter der Klasse 8".
Grüße, Peter
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#3847806.03.202510:57
Hallo, Peter06 Ich habe jetzt meinen Post an diesen Faden angehängt und nun können Sie Ihren ja dorthin hängen. Werde auch mit Zitat dort auf Ihren antworten. Danke für die Anregung Gruß M.A.T.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#3848607.03.202507:48
Die Frage ist für mich eher, warum es die SV 598 überhaupt gibt, zumal man ja in der Vergangenheit mehrere schwere Unfälle (Berlin, Rheinland-Pfalz) hatte. Aber das Thema Lobby hatten wir ja schon...
Und ja, ich habe auch Kunden, die die SV 598 nutzen und ich leider zähneknirschend meine eigene Meinung zurückhalten muss.
Hallo DJSMP,
deine pauschale Kritik an der Existenz von SV 598 und an "Lobbyarbeit" kann ich nicht nachvollziehen. Die Regelwerke für SV 598 sind klar und bei deren Einhaltung kann ich gegenüber dem bezettelten, regulären Gefahrgut keine reduzierte Sicherheitsstufe erkennen. Bei uns gehen wöchentlich > 1000 einzelne Batterien der UN 2794 und UN 2800 europaweit raus. Von Unfällen ist mir nichts bekannt. Die Kontrollen der Überwachungsbehörden in dieser Hinsicht sind ebenfalls da, die Ladungssicherung ist dabei der Hauptaspekt.
Es geht bei deinen Kunden wohl eher um das Thema "wenn freigestellt, dann ist es kein Gefahrgut". Eventuell sollte die Grundhaltung der dort Beteiligten durch stete Benennung des Problems geändert werden. Und eventuell motiviert auch jeder Bußgeldbescheid zu Maßnahmen, was ich wiederum als die zweitbeste Lösung empfinde.
Ein Thema wäre eventuell auch, dass die IT-Systeme so eingestellt werden, dass die Dokumente auch "freigestelltes Gefahrgut" ausweisen und so das Problembewusstsein geschärft wird.
Grüße, Peter
Hallo Peter,
SV 598 erlaubt eine komplette Freistellung neuer (und auch gebrauchter) Batterien vom ADR und nennt dort nur die Bedingung "gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert", "Trageeinrichtung, außer..", "außen keine gefährlichen Spuren", "Sicherung gegen Kurzschluss". Ich kommuniziere eine Erfüllung aller Bedingungen aber ich kann in der Aufzählung nicht mal erkennen, dass alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Die Ladungssicherung ist die eine Seite und absolute Grundvoraussetzung. Aber mindestens genauso wichtig ist für mich der Schutz gegen Kurzschluss. In beiden Aufzählungen der SV 598 fehlt das "und" vor der Sicherung gegen Kurzschluss. Und wenn du mich direkt fragst: Das ist für mich nicht sicher! Das ist eine bewusste Inkaufnahme eines "gewissen Risikos um die Batterielogistik zu vereinfachen". Und was das mit der Grundhaltung meiner Kunden zu tun haben soll, weiß ich auch nicht.
Die P801a wurde in der Folge u.a. auf Grund des fehlenden Schutzes gegen Kurzschluss gestrichen und die P801 angepasst. In dieser Verpackungsanweisung ist jetzt sowohl für neue Batterin in (1) e. als auch für gebrauchte Batterien in (2) f. ein Schutz gegen Kurzschluss gefordert. Und in beiden Fällen steht sauber ein "und". Die Verpackungsanweisung gilt allerdings nur bei "Beförderung als Gefahrgut nach ADR". Von daher ist die Verpackungsanweisung vollkommen wirkungslos, wenn alle die SV 598 anwenden und dort kein diesbezüglicher Bezug hergestellt wird.
In der SV 598 fehlt das "und" vor dem Kurzschluss. So kann man die SV unterschiedlich interpretieren.
Antwort auf
bei deren Einhaltung kann ich gegenüber dem bezettelten, regulären Gefahrgut keine reduzierte Sicherheitsstufe erkennen
Die Argumentation ist ja auch in Ordnung. Aber ist ist eben eine Lobbyregel. Es finden sich bestimmt ganz viele andere gegenständliche Gefahrgüter mit ähnlichem Gefahrenumfang, die aber diese Erleichterungen nicht genießen und statt dessen brav ein eine zumindest starke Außenverpackung gepackt werden und die Versandstücke auch gekennzeichnet werden müssen.
Die SV 598 ist und bleibt eine Lobbyregel, die man selbstverständlich auch anwenden darf, wenn sie da ist. Nur muss sie mir ja nicht gefallen.
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#3848707.03.202509:14
ich fände es sinnvoller das Thema Softwarearchitektur, Datenmodell und Prozessteuerung als separate Diskussion zu eröffnen als hier weiter zu vertiefen.
Da bin ich insgesamt der gleichen Meinung. Die Threaderstellerin hatte ja ein Thema angefragt. Und da sollten wir (auch im Hinblick auf eine Diskussion zur Sondervorschrift) jetzt auch dabei bleiben. :-)
Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: DJSMP]
#3848807.03.202510:59
Ich kommuniziere eine Erfüllung aller Bedingungen aber ich kann in der Aufzählung nicht mal erkennen, dass alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Die Ladungssicherung ist die eine Seite und absolute Grundvoraussetzung. Aber mindestens genauso wichtig ist für mich der Schutz gegen Kurzschluss. In beiden Aufzählungen der SV 598 fehlt das "und" vor der Sicherung gegen Kurzschluss. Und wenn du mich direkt fragst: Das ist für mich nicht sicher! Das ist eine bewusste Inkaufnahme eines "gewissen Risikos um die Batterielogistik zu vereinfachen". Und was das mit der Grundhaltung meiner Kunden zu tun haben soll, weiß ich auch nicht.
Hallo, DJSMP, diese Aufzählung ist aber doch grammatikalisch ein ganzer Satz und wird durch einen Punkt abgeschlossen. Ich sehe da keine Argumentation, nach der man nicht alle Satzbestandteile anwenden muß, ohne den Satz auseinanderzureißen. Für mich sind daher alle genannten Punkte gleichzeitig einzuhalten.
- Software-Thema: hab meinen Text schon verschoben, siehe oben. Gruß M.A.T.