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Mögliche Freistellungen? #38712 03.04.2025 08:07
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Dom Offline OP
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Hallo zusammen,

wie fahren von unserer betriebseigenen Tankstelle mit einem Tankfahrzeug zu unseren Landwirtschaftsfahrzeugen auf das Feld um diese zu betanken. Größe des Tanks ca. 3000l. Kennt ihr noch eine mögliche Freistellung? Nach 1.1.3.1 c) geht es nicht da >450l.

VG

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Re: Mögliche Freistellungen? [Re: Dom] #38713 03.04.2025 08:19
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DJSMP Offline
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Hallo Dom,

ich sehe hier keine Möglichkeit der Freistellung. Warum möchtest du eine solche suchen?

Das Tankfahrzeug ist ja komplett gekennzecihnet unterwegs. Wie ploppte das Thema jetzt auf? Besitzen eure Fahrer eine ADR-Bescheinigung und habt ihr einen Gefahrgutbeauftragten bestellt?

Re: Mögliche Freistellungen? [Re: Dom] #38714 03.04.2025 08:27
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Phi_l Offline
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Hallo Dom,

vorausgesetzt der Weg von der betriebseigenen Tankstelle zum Feld führt durch öffentlichen Verkehrsraum, sehe ich hier keine (sinnvollen) Möglichkeiten für eine Freistellung.

1.1.3.1 c) geht in meinen Augen schon deswegen nicht, da es eine Versorgungsfahrt ist.

1.1.3.6 scheidet aus weil es im Tank ist.

1.1.3.3 passt ebenfalls aus mehreren Gründen nicht (zu goßer Tank und ziemlich offensichtlich nicht als Treibstoff für das Fahrzeug gedacht).

Und das Tankfahrzeug wird ja wohl eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer 25 km/h haben, damit wäre auch das Schlupfloch zu.

Bleibt also nur die Möglichkeit eine Einzelausnahme mit ungewisser Aussicht auf "Erfolg" zu beantragen, wenn man sich den Aufwand wirklich antun möchte. Ich glaube aber, die Behörde würde sich doch sehr wundern.

VG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 03.04.2025 08:28.
Re: Mögliche Freistellungen? [Re: DJSMP] #38715 03.04.2025 08:28
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Dom Offline OP
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Das weiß ich leider noch nicht, die Anfrage kam über einen Kollegen. Das muss ich erstmal in Erfahrung bringen. Danke für deine Rückmeldung.

Re: Mögliche Freistellungen? [Re: Dom] #38721 03.04.2025 11:36
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M.A.T. Online
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Hallo, da interne Versorgung und TK sehe ich keine Möglichkeit. Eine Ausnahmezulassung, die keine anderen schwerwiegenden Gründe außer wirtschaftlichn hätte, ist sehr unwahrscheinlich, und wäre ziemlich sicher nicht billig.
Gruß
M.A.T.

Re: Mögliche Freistellungen? [Re: M.A.T.] #38735 04.04.2025 11:14
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Claudi Offline
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Sehe ich auch so - keine Ausnahme. Da braucht man auch nix zu beantragen - es fährt Gefahrgut auf die öffentliche Straße im Tankwagen. Da gilt das Gefahrgutrecht.
Wenn einem das zu umständlich/ zu teuer ist: Option, den TKW zu verkaufen und Kraftstoff durch externe Firma anliefern zu lassen - entweder Betankung der Maschinen oder in einen "Lagertank" auf dem Feld. Das könnte eine mobile Tankstelle oder ein reinger Lagertank sein. Dann kommt man aber wieder in Lager- und Wasserschutzthemen (AwSV).

Bzgl. des Beförderungspapieres für den leeren ungereinigten Tankwagen kann man die Ausnahme 18 GGAV 2.2 ziehen (Bef.papier für voll wird auch als leer genutzt). Ebenfalls: Ausnahme 18 Nr. 3 für den Verzicht gewisser Angaben im Beförderungspapier - hier mit dem Zusatz "Ausnahme 18", der im Beförderungspapier vermerkt sein muss.

https://www.gesetze-im-internet.de/ggav_2002/BJNR435000002.html

Wenn es bzgl. der Menge hinkommt, könnte man auch statt TKW einen IBC aka mobile Tankstelle mit Diesel bis 1000 L nutzen (der als Ladung auf einem geeigneten Fahrzeug gesichert wird, nicht fest verbauen!), dann ist das "nur" ein Gefahrguttransport bis 1000 Punkte.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.04.2025 11:18.

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