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Interpretationen April 2025 [Re: M.A.T.] #38694 02.04.2025 10:56
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Guten Tag
1. Mit der Auslegung 24-0104 vom 27.03.2025 wird akzeptiert, daß für die Klasse 4.2 die Prüfung nach HBPuK N.4 mit einer leicht modifizierten Form des Prüfmusters durchgeführt werden kann, wenn der Stoff nicht genau in der N.4-Form geprüft werden kann.
2. Eine pragmatische Auslegung der Unterschriftsanforderung "Shipper´s Certification" in der Shippers steht in Auslegung 24-0101. Danach darf das entsprechende Feld auch bei Nicht-GG-Sendungen ausgefüllt werden. Allerdings weist die Behörde auf die mögliche Interpretation (§ 172.204) hin, daß ein ausgefülltes Feld die Vermutung einer GG-Sendung auslösen kann und die Sendung dann nicht angenommen wird.
Gruß
M.A.T.

Interpretationen April 2025 [Re: M.A.T.] #38773 11.04.2025 11:01
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Grüß Gott,
zur eher seltenen Klasse 7 gab es eine Anfrage unter dieser Nummer. Sie betraf die Art und Weise, wie im Beförderungspapier für r/a Stoffe die Vorgabe aus § 172.203(d)(3) zu Versandbezeichnung und max. Aktivität eingehalten werden kann, wenn die Sendung aus einer Mehrzahl (25) von Containern besteht. Anhand eines Beispiels wird dies beschrieben.
Gruß
M.A.T.

Interpretationen April 2025 [Re: M.A.T.] #38828 20.04.2025 14:12
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Grüß Gott zusammen,
In der Auslegung 25-0017 wird zu UN 1396 (Aluminiumpulver, nicht überzogen) ein Punkt besprochen, der generell für alle Eintragungen in der dortigen und den hiesigen GG-Listen zu beachten ist, wie auch bei kürzlichen Diskussionen im Forum analog zu Konzentrationen eines ätzenden Stoffes deutlich wurde.
Solange ein bestimmter UN-numerischer Eintrag keine Angaben zur Partikelgröße enthält ist diese irrelevant für die Einstufung als GG (49 CFR § 172.101). Dies wird durch den Verweis auf 33.5 des HBPuK bekräftigt.
Generell: eine Konzentrations- oder Partikelgrößengrenze gilt für eine Eintragung nur, wenn sie explizit aufgeführt wird.

Schönes Osterfest
M.A.T.

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