Guten Tag
1. Mit der Auslegung
24-0104 vom 27.03.2025 wird akzeptiert, daß für die Klasse 4.2 die Prüfung nach HBPuK N.4 mit einer leicht modifizierten Form des Prüfmusters durchgeführt werden kann, wenn der Stoff nicht genau in der N.4-Form geprüft werden kann.
2. Eine pragmatische Auslegung der Unterschriftsanforderung "Shipper´s Certification" in der Shippers steht in Auslegung
24-0101. Danach darf das entsprechende Feld auch bei Nicht-GG-Sendungen ausgefüllt werden. Allerdings weist die Behörde auf die mögliche Interpretation (§ 172.204) hin, daß ein ausgefülltes Feld die Vermutung einer GG-Sendung auslösen kann und die Sendung dann nicht angenommen wird.
Gruß
M.A.T.