...Jetzt plant er unsere Tagestouren (Stückguttransporte mit bis zu 20 Kunden) im Bereich der möglichen Lenkzeit (2 x 10 St. und 3 x 9 St.die Woche), berüchsichtigt dabei aber nicht unsere Abladezeiten bei unsern Kunden...
Diese Planung ergäbe schon grundsätzlich einen Gesetzesverstoß! Zwar darf die Tageslenkzeit zwei mal pro Woche auf 10 Stunden erweitert werden,
jedoch darf die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten! Werden also die 2 x 10 Stunden in einer Woche ausgereizt, muß in der darauffolgenden Woche ein entsprechender Ausgleich erfolgen, da sich ja sonst 94 Stunden ergeben würden!
Zweitens: Während einer Lenkzeitunterbrechung (also während der 45-minütigen Pause nach einer Lenkzeit von max. 4,5 Std.)
dürfen keine anderen Arbeiten ausgeführt werden (z.B. Be- und Entladen).
Drittens: ... tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, etc., das würde jetzt zu viel Text geben.
Es gibt zu dem Thema eine sehr gute Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz mit dem Titel "Sozialvorschriften im Straßenverkehr". Diese ist auch online (als PDF) abrufbar unter
http://www.lfas.bayern.dedort dann unter dem Menüpunkt "Publikationen"
Ich würde Ihrem Disponenten dringend empfehlen, sich entweder mal fortzubilden, oder sich auf
gewaltigen Ärger von Seiten der Gewerbeaufsicht einzustellen!
Gruß,
Markus Ungethüm