Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Lenk- und Ruhezeiten #3878 13.04.2006 09:49
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 2
lackkutscher13 Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 2
Wir haben seit neuestem einen neuen Disponenten.
Dieser ist der Meinung, dass nur die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonalgesetzes Anwendung finden. Jetzt plant er unsere Tagestouren (Stückguttransporte mit bis zu 20 Kunden) im Bereich der möglichen Lenkzeit (2 x 10 St. und 3 x 9 St.die Woche), berüchsichtigt dabei aber nicht unsere Abladezeiten bei unsern Kunden.
Dardurch kommen wir auf Arbeitszeiten von über 14 Stunden am Tag.

Greift da nicht das Arbeitszeitgesetz § 7 Abs. 9?
Muss dann eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden?

Re: Lenk- und Ruhezeiten [Re: lackkutscher13] #3879 13.04.2006 20:23
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 20
V
VKS Offline
Spezi
Offline
Spezi
V
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 20
Hallo...

wenn wir davon ausgehen, dass Sie im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, gilt für Sie in der Tat das Fahrpersonalgesetz resp. die VO EWG Nr. 3820/85, EWG 3821/81 sowie ggf. die FahrpersonalVO.

Im FPersG ist insoweit keine Arbeitszeit geregelt, jedoch in den dort zitierten Verordnungen.

Je nach Fahrzeuggröße
- > 2,8t bis 3,5 t zGG gilt die FPersVO
- > 3,5t zGG gilt die VOen 3820/85 (Arbeitszeiten) und 3821/85 (Kontrollmittelausstattung)
Hierin sind auch div. Ausnahmen bzgl der Verkehrsart resp. der Fahrzeugarten zu beachten, die aber im gewerbl. Güterverkehr Ihres Falles, wie Sie es schildern, nicht relevant sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten mit den Besonderheiten für das Fahrpersonal sind in der VO 3820/85 ab dem Art. 6 ff aufgeführt.

Für den Unternehmer gilt hier auch speziell der Art. 15 VO-EWG 3820/85

Das ArbeitszeitG gilt subsidiär nur im Verkehr mit Fahrzeugen unter 2,8 t.

Eine sehr hilfreiche und informative Adresse:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17735


Re: Lenk- und Ruhezeiten [Re: VKS] #3880 14.04.2006 21:02
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 2
lackkutscher13 Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 2
Danke für ihre Antwort.
Meine frage geht dahin das mein Arbeitgeber alle unsere touren ( wir fahren nur Gefahrgut)bis aufs letzte ausreitzt.
Nach den mir bekanten und in den von Ihnen genanten angaben kann mein
arbeitgeber mich teoretisch 10 Stunden fahren und 10 stunden andere Tätigkeiten(z.b. Entladen und Beladen) durchführen lassen .
Das kann doch nicht möglich sein.
Dar muss es doch ein Gesetz oder Verordnung geben die das verhindert.

Re: Lenk- und Ruhezeiten [Re: lackkutscher13] #3881 20.04.2006 01:21
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 71
Markus Ungethüm Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 71
Antwort auf
...Jetzt plant er unsere Tagestouren (Stückguttransporte mit bis zu 20 Kunden) im Bereich der möglichen Lenkzeit (2 x 10 St. und 3 x 9 St.die Woche), berüchsichtigt dabei aber nicht unsere Abladezeiten bei unsern Kunden...


Diese Planung ergäbe schon grundsätzlich einen Gesetzesverstoß! Zwar darf die Tageslenkzeit zwei mal pro Woche auf 10 Stunden erweitert werden, jedoch darf die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten! Werden also die 2 x 10 Stunden in einer Woche ausgereizt, muß in der darauffolgenden Woche ein entsprechender Ausgleich erfolgen, da sich ja sonst 94 Stunden ergeben würden!

Zweitens: Während einer Lenkzeitunterbrechung (also während der 45-minütigen Pause nach einer Lenkzeit von max. 4,5 Std.) dürfen keine anderen Arbeiten ausgeführt werden (z.B. Be- und Entladen).

Drittens: ... tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, etc., das würde jetzt zu viel Text geben.

Es gibt zu dem Thema eine sehr gute Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz mit dem Titel "Sozialvorschriften im Straßenverkehr". Diese ist auch online (als PDF) abrufbar unter

http://www.lfas.bayern.de

dort dann unter dem Menüpunkt "Publikationen"

Ich würde Ihrem Disponenten dringend empfehlen, sich entweder mal fortzubilden, oder sich auf gewaltigen Ärger von Seiten der Gewerbeaufsicht einzustellen!

Gruß,

Markus Ungethüm

Re: Lenk- und Ruhezeiten [Re: Markus Ungethüm] #3882 26.04.2006 10:17
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 30
THW Ingo Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 30
Hallo,

ich habe hier neue Informationen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten.
http://www.bag.bund.de/cln_001/nn_46210/SharedDocs/News/2006/2006-11-04.html

Gruß
Ingo


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3