LQ Kennzeichnung
#38916
13.05.2025 17:01
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Phillip
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Hallo liebe Gefahrgutprofis,
in unserem Unternehmen lagern und versenden wir für Kunden. Für den einen Kunden wird regelmäßig ein Medikament geliefert, welches mit Klasse 3 gekennzeichnet ist. So kommt es also vom Hersteller zu uns. In unserem Warenausgangs-Prozess möchte der Kunde aber, dass wir die Ware als LQ kennzeichnen. Von der Menge der Innenverpackung ist das auch okay, allerdings wird das LQ-Symbol nur neben das Klasse 3 Symbol geklebt. Ich bin der Meinung, wir müssten das Klasse 3 Symbol entfernen, aber sicher bin ich mir nicht.
Habt ihr eine Meinung dazu und könnt diese eventuell begründen?
Danke schonmal für die Antworten
Phillip
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38918
13.05.2025 18:36
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M.A.T.
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Hallo, Phillip nach RSEB 3-16 wäre der sichtbare Zettel kein Beanstandungsgrund, ein Entfernen also nicht notwendig. Evtl. wäre ein entsprechender Hinweis auf die RSEB zum Mitführen durch den Fahrer sinnvoll für Kontrollen. Ob es im Ausland auch so gesehen wird weiß ich nicht. Gruß M.A.T.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: M.A.T.]
#38921
14.05.2025 17:06
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Phillip
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Hallo M.A.T.,
Im ADR hat sich das für mich noch etwas anders gelesen. Aber durch die Stelle im RSEB klärt es sich auf. Lieben Dank!
Grüße
Phillip
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38922
14.05.2025 17:14
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M.A.T.
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Hallo, Phillip, da im ADR andere Kennzeichnung außer der Versandstückorientierung nicht vorgeschrieben, aber eben auch nicht untersagt, ist gab es wohl schon früher Diskussionen. Im Ergebnis hat dann der Gesetzgeber die logische Auslegung des ADR (nicht gefordert aber auch nicht untersagt) durch diesen RSEB-Vermerk klargestellt. Gruß M.A.T.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: M.A.T.]
#38924
15.05.2025 08:11
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Andreas_K
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Spricht etwas dagegen, Klasse 3 mit dem LQ-Label zu überkleben?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Andreas_K]
#38925
15.05.2025 08:50
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Phillip
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Spricht etwas dagegen, Klasse 3 mit dem LQ-Label zu überkleben? Hi Andreas, nein soweit ich weiß spricht nichts dagegen. Aber ich kenne mich mit Gefahrgut echt nicht gut aus. Das Überkleben möchte der Kunde allerdings nicht. Wie verhält es sich eigentlich wenn das ganze per Luftfracht geht? Ich bilde mir ein ich habe mal gelesen, dass LQ da nur bedingt anwendbar ist bzw. unter strengeren Auflagen.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38926
15.05.2025 09:11
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Andreas_K
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Spricht etwas dagegen, Klasse 3 mit dem LQ-Label zu überkleben? Hi Andreas, nein soweit ich weiß spricht nichts dagegen. Aber ich kenne mich mit Gefahrgut echt nicht gut aus. Das Überkleben möchte der Kunde allerdings nicht. Wie verhält es sich eigentlich wenn das ganze per Luftfracht geht? Ich bilde mir ein ich habe mal gelesen, dass LQ da nur bedingt anwendbar ist bzw. unter strengeren Auflagen. LQ per Luftfracht ist grundsätzlich möglich, wird aber von vielen / den meisten Fluggesellschaften nicht akzeptiert. Zu Beginn meiner Ausbildung mussten alle Teilnehmer des Kurses dem Trainer (der hier evtl. mitliest ;-) )versprechen: Wir versenden kein LQ!
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38927
15.05.2025 09:12
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Claudi
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Spricht etwas dagegen, Klasse 3 mit dem LQ-Label zu überkleben? Wie verhält es sich eigentlich wenn das ganze per Luftfracht geht? Ich bilde mir ein ich habe mal gelesen, dass LQ da nur bedingt anwendbar ist bzw. unter strengeren Auflagen. Nach 7.1.5.6 IATA DGR darf das "Straßen-See-LQ" (also ohne Y) drauf sein, sofern auch alle Anforderungen für den Versand nach IATA DGR eingehalten sind. Würde man per Luft als "normales GG" (also nicht LQ) versenden, kommt alles drauf, was dafür an Markierungen und Kennzeichen erforderlich ist, das LQ-Label ist dann einfach für den Straßen-/ Seetransport zusätzlich drauf. Oder man verschickt etwas auch per Luft als LQ, dann nutzt man das LQ-Y-Kennzeichen, welches auch auf Straße und See verwendet werden darf, sofern das Packstück LQ Luft entspricht. Hier gibt es aber wenig Erleichterung, viele Einschränkungen, d.h. das würde ich eher nicht empfehlen (außer im Fall von ID 8000 Consumer Commodities).
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: M.A.T.]
#38928
15.05.2025 09:24
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Phillip
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Hallo, Phillip, da im ADR andere Kennzeichnung außer der Versandstückorientierung nicht vorgeschrieben, aber eben auch nicht untersagt, ist gab es wohl schon früher Diskussionen. Im Ergebnis hat dann der Gesetzgeber die logische Auslegung des ADR (nicht gefordert aber auch nicht untersagt) durch diesen RSEB-Vermerk klargestellt. Gruß M.A.T. Moin M.A.T., verstehe, dass macht Sinn. Ich finde es gibt für beide Seiten gute Punkte. Auf der einen Seite finde ich es etwas verwirrend wenn ich LQ + einen anderen Gefahrzettel sehe. Aber ich verstehe auch den Ansatz zu sagen, es ist zwar LQ, aber trotzdem gut zu wissen welche Klasse transportiert wird. Gruß Phillip
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Andreas_K]
#38929
15.05.2025 09:31
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Phillip
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LQ per Luftfracht ist grundsätzlich möglich, wird aber von vielen / den meisten Fluggesellschaften nicht akzeptiert. Zu Beginn meiner Ausbildung mussten alle Teilnehmer des Kurses dem Trainer (der hier evtl. mitliest ;-) )versprechen: Wir versenden kein LQ!
Ist ja auch irgendwie verständlich, denke ich zumindest. Ich kann mir gut vorstellen, dass der GG Versand per Luftfracht ziemlich mühselig sein kann (zumindest in meiner Vorstellung). Aber solange es für Sicherheit im Luftverkehr sorgt sind wir glaube ich alle froh darüber.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Claudi]
#38930
15.05.2025 09:37
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Phillip
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Nach 7.1.5.6 IATA DGR darf das "Straßen-See-LQ" (also ohne Y) drauf sein, sofern auch alle Anforderungen für den Versand nach IATA DGR eingehalten sind. Würde man per Luft als "normales GG" (also nicht LQ) versenden, kommt alles drauf, was dafür an Markierungen und Kennzeichen erforderlich ist, das LQ-Label ist dann einfach für den Straßen-/ Seetransport zusätzlich drauf. Oder man verschickt etwas auch per Luft als LQ, dann nutzt man das LQ-Y-Kennzeichen, welches auch auf Straße und See verwendet werden darf, sofern das Packstück LQ Luft entspricht. Hier gibt es aber wenig Erleichterung, viele Einschränkungen, d.h. das würde ich eher nicht empfehlen (außer im Fall von ID 8000 Consumer Commodities). Ich muss gestehen, so ganz verstehe ich den Sinn des LQ in der Luftfracht nicht. Ich weiß im ADR kann es schon einiges vereinfachen. Keine ADR Schulung für den Fahrer, kein Feuerlöscher nötig etc. Aber im Luftverkehr sind die Sicherheitsstandards doch eh so hoch, dass es praktisch keinen Unterschied macht. Oder sehe ich das falsch?
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38932
15.05.2025 11:57
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Claudi
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Nee, das siehst du ganz richtig. Hat die IATA (kA was in den ICAO TI dazu steht) so entschieden, aufgrund des höheren Sicherheitsbedürfnisses beim Lufttransport.
Für ID8000 hab ich LQ aber schon genutzt, das klappt gut. Aber für alles andere: nee, würde ich nicht machen (musste das auch "schwören" ;-) ), zu viele Beschwerlichkeiten.
Aufpassen bei der Fahrerschulung im ADR: ADR-Schein brauchen sie freilich nicht, müssen aber nach 1.3 ADR unterwiesen werden, Kapitel 3.4 ADR hat seit 2025 einen Verweis auf 8.2.3 drin, der wiederum zu 1.3 führt und die Schulung/ Unterweisung fordert.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Claudi]
#38933
15.05.2025 13:00
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brauni1964
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Begrenzte Mengen im Luftverkehr sind wie Claudi schon schreibt sinnbefreit. Ich brauche zwar keine typgeprüfte Verpackung, muss aber dann selber Packstückprüfungen durchführen. Die Versendererklärung muss geschrieben werden und das Y-Bildchen muss zusätzlich zu den sonst geforderten Markierungen/Kennzeichnungen angebracht werden. Und auf Grund der im Luftverkehr sehr viel stärkeren Mengenbeschränkungen je Versandstück kann man je nach Gesamtmenge auch schnell zu mehr Versandstücken gezwungen sein, als wenn mal den "normalen Transport" nimmt. Übrigens: Schön das ihr euch an den Schwur in meinem Lehrgang erinnern könnt :-)
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Claudi]
#38934
15.05.2025 15:24
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Phillip
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Irgendwo versteh ich das schon. GG-Unfälle im Luftverkehr können bestimmt richtig schlimm ausgehen. Verstehe nur nicht warum man so "unnötige" Regelungen nicht rausnimmt, wenn eh jeder schwören muss diese nicht zu nutzen. Bei der Fahrerschulung mache ich mir ehrlich gesagt keine Sorgen. Soweit ich weiß haben alle Fahrer bei uns einen ADR-Schein.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: brauni1964]
#38935
15.05.2025 15:30
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Phillip
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Das klingt aber eher so, als würde LQ in dem Fall mehr Aufwand machen als der normale Weg. Oder ändert es etwas am Preis wenn man als LQ versendet?
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38936
15.05.2025 15:56
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M.A.T.
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Hallo bei der harmonisierten Einführung von LQ bzw EQ spielten m.W. sowohl Spezialinteressen von Versendern als auch ablauforientierte Bedenken der Operators als auch die Sicherheitsanforderungen und das Bestreben nach Einheitlichkeit ihre Rollen. Im Straßenverkehr beispielsweise sind EQ praktisch sinnlos und werden meines Wissen so gut wie nie benutzt (eventuell für Kosmetika o.Ä. so nicht freigestellt). Im Seeverkehr gibt es EQ-Bestimmungen, von einer Nutzung habe ich noch nie gehört. Gruß M.A.T.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Andreas_K]
#38937
15.05.2025 16:04
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Hallo, Andreas_K formal m.E. nicht, aber ich habe als Zaungast bei Kontrollen mitbekommen, daß überklebte Kennzeichnungen/Markierungen, wenn sie auffielen, zu längeren Diskussionen oder Nachfragen führten weil der Verdacht aufkam, es könne sich um eine un- oder fehldeklarierte / -kommissionierte Sendung handeln. Gruß M.A.T.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: brauni1964]
#38990
22.05.2025 11:26
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Andreas_K
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Übrigens: Schön das ihr euch an den Schwur in meinem Lehrgang erinnern könnt :-)
Als ob ich DAS jemals vergessen werde ... ;-)
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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