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UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN? #38942 16.05.2025 12:45
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11010100112 Offline OP
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Hallo!

Folgende Frage ist bei uns aufgetaucht:

Wir haben hier Chemieabfälle aus einer Synthese und wollen die nun entsorgen. Das machen wir zwar permanent, aber in diesem Fall gibt es auch eine spezifische UN-Nummer und das hat bei uns die Frage aufgeworfen, ab welcher Konzentration ein Gemisch noch seine spezifische UN-Nummer erhalten darf und ab wann es eine Sammel-UN für ein Gemisch benötigt.

Wir haben ~ 5 L Pyridin in ~ 60 L einer Mischung aus Methanol/Aceton. Pyridin besitzt eine eigene UN-Nummer, aber bei mehr als 90 % "Fremdstoffe" können wir die natürlich nicht verwenden. Deshalb wählen wir:

UN 2926 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (Pyridin, Aceton, Methanol)

Nun kommt aber die Frage auf, ab welcher Grenze man denn nicht stattdessen das Lösemittel als spezifische UN-Nummer angeben könnte, falls wir nur ENTWEDER Aceton oder Methanol mit Spuren von Pyridin vorliegen hätten:

UN 1090 Aceton
oder
UN 1230 Methanol

Wir haben eine Mischung, daher geht das nicht, aber wir stellen es uns nun mal vor es wäre nur 1 der beiden. In Kapitel 2 steht hier, wenn eine spezifische UN Nummer vergeben werden kann, dann ist diese zu bevorzugen. Diese ist aber nur verwendbar, wenn andere Substanzen lediglich als Spuren darin befinden.

Ab wann wären "Spuren von Pyridin" nur noch Spuren?

Wir haben 10 %, das sind sicher keine Spuren. Aber sind 5 % nur noch Spuren? Oder 1 %? Oder 0,1 %?

Hier ist es dann vermutlich freies Ermessen, aber ein paar Erfahrungen von anderne wären sicher nicht schlecht, ob es bei 1 % nicht noch kritisch wäre, die reine UN-Nummer für z.B. Aceton oder Methanol zu vergeben.

VG

Re: UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN? [Re: 11010100112] #38943 16.05.2025 15:24
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Hallo, eine numerische Konzentrationsgrenze greift nur, wenn ausdrücklich in der Stoffbenennung oder in einer SV für den Stoff erwähnt. In allen anderen Fällen muß die Klassifizierung inkl. evtl. Zuordnung zu der reinen Stoffnummer (3.1.3.2) oder einer Sammelbezeichnung (3.1.3.3) nach den Eigenschaften der Mischung/Lösung - errechnet oder getestet - erfolgen. Einen Anhaltspunkt kann für ein Gemisch möglicherweise die ECHA-Cheminfo geben, falls dort zweifelsfrei zuordbar. Wieso ergibt sich aus Ihrer Mischung dreier Flüssigkeiten ein Feststoff? Ist das eine chemische Reaktion?
Unter Spuren würde ich als Nichtchemiker nur Anteile verstehen, die produktionsbedingt unvermeidbar und nicht gefahrrelevant sind, nicht aber Bestandteile die einen Einfluß auf die Gefahreigenschaften der Mischung / Lösung haben können.
Vielleicht stehen in diesem kürzlichen Faden noch Anregungen?
Gruß
M.A.T.


Re: UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN? [Re: M.A.T.] #38945 16.05.2025 17:18
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Hallo,

ups natürlich sollte es eine FLÜSSIGKEIT sein. Ich habe kurz gegoogelt und wollte nicht im ADR nach der UN Nummer für giftiger, entzündlicher organischer Stoff, flüssig suchen. Hätte ich das mal besser gemacht.

Antwort auf
Hallo, eine numerische Konzentrationsgrenze greift nur, wenn ausdrücklich in der Stoffbenennung oder in einer SV für den Stoff erwähnt.


Ja so etwas wie "Schwefelsäure, höchstens 49 %" kenne ich ja, das nutzen wir auch immer wieder. Und das gibt es ja ohnehin nur bei den gängigsten Chemikalien, die auch dann noch oft mit Wasser vermischt werden (Isopropanol z.B.). Für Spezialfälle gibt es dann nur die Wahl zwischen Reinstoff UN-Nummer (falls überhaupt vorhanden) und Sammel-UN.

Ich würde die Frage mal anders formulieren:

UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (Pyridin, Methanol)
UN 1230 Methanol

Welche der folgenden Gemische werden was zugeordnet?

Mischung 90 % Methanol + 10 % Pyridin
Mischung 95 % Methanol + 5 % Pyridin
Mischung 99 % Methanol + 1 % Pyridin
Mischung 99,9 % Methanol + 0,1 % Pyridin

Gemäß ADR heißt es lediglich, wenn andere Stoffe (Pyridin) nur in Spuren vorhanden sind, ist die Reinstoff-UN-Nummer zulässig. Nun was sind jetzt "Spuren"?

Ich hätte einfach mal gesagt, nach Gutdünken 1 + 2 sind UN 1992, 3 + 4 sind UN 1230. Aber das ist jetzt halt mein Bauchgefühl, daher eben die Frage hier. Daher wäre es nun interessant, was das Bauchgefühl anderer Leute sagt oder aber ob ich eine ganz konkrete Vorschrift überlesen habe.

Wie anfangs erwähnt, wir müssen uns gerade garnicht entscheiden, wir sind sowieso bei UN 1992. Aber ich frage hier einfach mal hypothetisch für die Zukunft.

VG


Edit: Danke noch für den Link. Ich hatte hierzu bei GeSi mal ein Webinar besucht, in dem Berechnung zu Grenzwerten vorgestellt wurden, ab wann z.B. eine Umweltgefährdung / Giftiger Stoff ausreichend "verdünnt" vorliegen, sodass sie diese Einstufung verlieren. Hier wäre die Frage aber dann wirklich lediglich bezüglich der Benennung und nicht der Gefahrenklassen, das könnte also nur eine Entscheidung innerhalb des ADR sein ("ab wann sind es nach ADR nur Spuren").

Zuletzt bearbeitet von 11010100112; 16.05.2025 17:22.
Re: UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN? [Re: 11010100112] #38949 16.05.2025 20:41
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Hallo,
wenn ohnehin keine Entscheidung ansteht verstehe ich die Notwendigkeit der Frage nicht so ganz. Ansonsten siehe den 2. Satz meiner vorigen Antwort. Die entsprechenden Fundstellen im ADR stehen dort ebenfalls und außerdem in 2.1.3; ein "Bauchgefühl" wäre für mich keine Entscheidungsgrundlage. "Fragen Sie Dr. G" halte ich nicht für einen ausreichenden Ersatz für die Anwendung des ADR. Bei einem kürzlichen Test einer hochgelobten KI ergab die Antwort auf die Frage nach den Sammelbezeichnungen in Klasse 1 sechs UNNR, die allesamt mit frei erfundenen Stoffbezeichnungen verknüpft waren. Keine davon entsprach 2.2.1.3!
Gruß
M.A.T.


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