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Bezeichnung des Gefahrgutes #39022 28.05.2025 14:18
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Andreas_K Offline OP
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Hallo Forum,

ich möchte festlegen, wie in unserem neuen Warenwirtschaftssystem das Feld mit der Bezeichnung des Gefahrgutes heißen soll.

In unserem aktuellen System: „Beschreibung der Stoffbenennung“ (ganz schlimme Kreation).

IATA DGR sagt: „Richtige Versandbezeichnung“
ADR sagt: „Benennung und Beschreibung“
IMDG Code sagt: „Richtiger technischer Name“

Welche Bezeichnung nutzt ihr, respektive eure Warenwirtschaft?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Bezeichnung des Gefahrgutes [Re: Andreas_K] #39023 28.05.2025 14:25
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Michael Offline
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Hallo,

Ich würde es "Benennung" nennen.

Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast.

Gruß
Michael

Re: Bezeichnung des Gefahrgutes [Re: Michael] #39025 28.05.2025 14:48
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Andreas_K Offline OP
Methusalem
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Methusalem
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"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."

Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Bezeichnung des Gefahrgutes [Re: Andreas_K] #39026 28.05.2025 14:53
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."

Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren.


Hallo, da schreit mein Erfahrungsschatz ganz laut "Halt". Erstens sind SDB notorisch unzuverlässig was GG-Angaben angeht, zweitens gibt es für gefährliche Gegenstände kein SDB (da kein Gefahrstoff!) und drittens sind SDB fast immer nicht gefahrgutrechtlich aktuell (da anders als im GG-Recht keine regelmäßige Überarbeitung des Gefahrstoffrechts stattfindet. Ob die Bezeichnung, welche Ihre Leute einem SDB als "technischen Namen" entnehmen, dann auch den GG-Vorgaben für einen solchen entspricht und nicht etwa anderen Vorgaben, das wäre auch vorher zu klären...
"KI": oh mein Gott, meinen die das ernst; sie hätten besser heute den Gefahrguttalk des GGVD mitmachen sollen und die Matrix der Fehlleistungen diverser getesteter KI-Angebot zur Kenntnis genommen.
Ich würde in diesem Fall den IT-Lern mit diesen Argumenten den Zahn ziehen.
Gruß
M.A.T.


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