Bezeichnung des Gefahrgutes
#39022
28.05.2025 14:18
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Andreas_K
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Methusalem
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Methusalem
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Hallo Forum,
ich möchte festlegen, wie in unserem neuen Warenwirtschaftssystem das Feld mit der Bezeichnung des Gefahrgutes heißen soll.
In unserem aktuellen System: „Beschreibung der Stoffbenennung“ (ganz schlimme Kreation).
IATA DGR sagt: „Richtige Versandbezeichnung“ ADR sagt: „Benennung und Beschreibung“ IMDG Code sagt: „Richtiger technischer Name“
Welche Bezeichnung nutzt ihr, respektive eure Warenwirtschaft?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Andreas_K]
#39023
28.05.2025 14:25
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Michael
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Großmeister
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Hallo,
Ich würde es "Benennung" nennen.
Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast.
Gruß Michael
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Michael]
#39025
28.05.2025 14:48
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Andreas_K
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Methusalem
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Methusalem
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"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."
Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Andreas_K]
#39026
28.05.2025 14:53
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M.A.T.
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"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."
Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren.
Hallo, da schreit mein Erfahrungsschatz ganz laut "Halt". Erstens sind SDB notorisch unzuverlässig was GG-Angaben angeht, zweitens gibt es für gefährliche Gegenstände kein SDB (da kein Gefahrstoff!) und drittens sind SDB fast immer nicht gefahrgutrechtlich aktuell (da anders als im GG-Recht keine regelmäßige Überarbeitung des Gefahrstoffrechts stattfindet. Ob die Bezeichnung, welche Ihre Leute einem SDB als "technischen Namen" entnehmen, dann auch den GG-Vorgaben für einen solchen entspricht und nicht etwa anderen Vorgaben, das wäre auch vorher zu klären... "KI": oh mein Gott, meinen die das ernst; sie hätten besser heute den Gefahrguttalk des GGVD mitmachen sollen und die Matrix der Fehlleistungen diverser getesteter KI-Angebot zur Kenntnis genommen. Ich würde in diesem Fall den IT-Lern mit diesen Argumenten den Zahn ziehen. Gruß M.A.T.
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Andreas_K]
#39030
30.05.2025 10:23
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Peter06
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"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."
Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren. Hallo Andreas, die Konzeption des Warenwirtschaftssystems sollte sich an der Komplexität und angestrebter Compliance der geplanten Anwendungen orientieren. Die von Ihnen angedachte Lösung ist pragmatisch einfach aber etwas fehlergefährdet. Mit zugegeben größerem Aufwand ist es bei uns so gestaltet: Die technische Benennung wird dynamisch aus 3 Feldern für maximal 3 Gefahrenauslöser zusammengeführt (3.1.2.8.1.2). Für das Gefahrstoffmanagement sind die benötigten CAS- und die kompletten EINECS-Daten mit englischer Stoffbezeichnung sowieso in unserem IT-System angelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen in weiteren Sprachen gepflegt. Der Gefahrenauslöser nach ADR wird auf die CAS bzw. EINECS-Nummer verknüpft und somit muss niemand die komplexen Texte aus dem SDB abschreiben, sondern nur die Bezeichnung aus Abschnitt 14 in die passende Nummer aus Abschnitt 3 umsetzen und eingeben. Je nach Bedarf wird dann in englisch (Grundstellung) oder soweit vorhanden in deutsch, französisch oder einer EU-Landessprache die nötige technische Benennung gedruckt oder angezeigt. Dieses Prinzip funktioniert auch bei Gegenständen, denn letztendlich muss immer irgendwo eine CAS- oder EINECS-Nummer beteiligt sein, die man durch Kontakt zum Lieferanten erhält, auch wenn es kein SDB im Sinne der Gefahrstoffrechts gibt. Für die Fälle aus meiner Praxis hat das bisher funktioniert, ob das grundsätzlich allgemeingültig ist, kann ich leider nicht belegen. Grüße, Peter
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Peter06]
#39031
30.05.2025 10:49
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M.A.T.
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Dieses Prinzip funktioniert auch bei Gegenständen, denn letztendlich muss immer irgendwo eine CAS- oder EINECS-Nummer beteiligt sein, die man durch Kontakt zum Lieferanten erhält, auch wenn es kein SDB im Sinne der Gefahrstoffrechts gibt. Für die Fälle aus meiner Praxis hat das bisher funktioniert, ob das grundsätzlich allgemeingültig ist, kann ich leider nicht belegen.
Grüße, Peter
Hallo Peter06 Wie wird dabei sichergestellt, daß ein eventuell einhaltener Gefahrstoff in einem Gegenstand nicht zur Klassifizierung als Stoff führt, wenn ADR etc. hier den Gegenstand vorgeben? Einen Automatismus (und das ist, so verstehe ich Andreas_K, gewollt), unabhängig von der notwendigen Lieferantenabfrage, kann ich mir hier erst einmal nicht ableiten. Gruß M.A.T.
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: M.A.T.]
#39032
30.05.2025 11:36
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Peter06
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Hallo Peter06 Wie wird dabei sichergestellt, daß ein eventuell einhaltener Gefahrstoff in einem Gegenstand nicht zur Klassifizierung als Stoff führt, wenn ADR etc. hier den Gegenstand vorgeben? Einen Automatismus (und das ist, so verstehe ich Andreas_K, gewollt), unabhängig von der notwendigen Lieferantenabfrage, kann ich mir hier erst einmal nicht ableiten. Gruß M.A.T.
Hallo, die Stammdaten sind grundsätzlich kombiniert für Gefahrstoff- und Gefahrgutanwendungen ausgelegt. Auf Ebene des Artikels gibt es die Klassifikation als (Rein-)Stoff oder Gemisch oder Produkt/Gegenstand. Zusätzlich separate Zuordnungen zum Gefahrstoffrecht (gefahrstoffrelevant ja/nein) und Gefahrgutrecht (UN-Nummer). Damit kann ein Gegenstand ausschließlich für Gefahrgut markiert werden oder auch für beides. Es gibt auch Produkte, die nach CLP kein Gefahrstoff sind, jedoch nach Wasserrecht zu berücksichtigende Flüssigkeiten in der Lagerung beinhalten, z:B. Säurebatterien. Und dann gibt es noch gefühlt 50 weitere Merkmalsfelder die für alles Mögliche in diesem Umfeld benötigt werden und bei Bedarf die fallspezifischen Unterscheidungen zulassen. Alle Daten sind unter regelmäßiger Prüfung, entweder durch Kontrollen im operativen Prozess (WE/WA/Umlagerungen) und durch Lieferantenkontakt/Datenaustausch. Grüße, Peter
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Peter06]
#39033
30.05.2025 14:22
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M.A.T.
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Hallo, Peter06 vielen Dank für diese nachvollziehbare Darlegung. Das ist natürlich im Vorfeld ein ganz erheblicher Aufwand, der weit über dem liegt, was die IT-Abteilung des Kollegen weiter oben vorgeschlagen hatte. So jedenfalls ist die Abfrage automatisiert machbar. Da haben Sie oder andere viel vorher nachgedacht. Viel Erfolg und nochmals Danke M.A.T.
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