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Bezeichnung des Gefahrgutes
#39022
28.05.2025 14:18
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Registriert: Mar 2022
Beiträge: 224
Andreas_K
OP
Methusalem
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OP
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 224 |
Hallo Forum,
ich möchte festlegen, wie in unserem neuen Warenwirtschaftssystem das Feld mit der Bezeichnung des Gefahrgutes heißen soll.
In unserem aktuellen System: „Beschreibung der Stoffbenennung“ (ganz schlimme Kreation).
IATA DGR sagt: „Richtige Versandbezeichnung“ ADR sagt: „Benennung und Beschreibung“ IMDG Code sagt: „Richtiger technischer Name“
Welche Bezeichnung nutzt ihr, respektive eure Warenwirtschaft?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Andreas_K]
#39023
28.05.2025 14:25
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Registriert: Jun 2009
Beiträge: 330
Michael
Großmeister
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Großmeister
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Beiträge: 330 |
Hallo,
Ich würde es "Benennung" nennen.
Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast.
Gruß Michael
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Michael]
#39025
28.05.2025 14:48
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Registriert: Mar 2022
Beiträge: 224
Andreas_K
OP
Methusalem
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OP
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 224 |
"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."
Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Bezeichnung des Gefahrgutes
[Re: Andreas_K]
#39026
28.05.2025 14:53
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Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,912
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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"Wichtig, dass du noch ein 2. sehr langes Feld für die "technische Benennung" zur Verfügung hast."
Das ist bereits berücksichtigt. Unsere IT plant hier was Wildes: Technischen Namen per KI aus den Sicherheitsdatenblättern extrahieren.
Hallo, da schreit mein Erfahrungsschatz ganz laut "Halt". Erstens sind SDB notorisch unzuverlässig was GG-Angaben angeht, zweitens gibt es für gefährliche Gegenstände kein SDB (da kein Gefahrstoff!) und drittens sind SDB fast immer nicht gefahrgutrechtlich aktuell (da anders als im GG-Recht keine regelmäßige Überarbeitung des Gefahrstoffrechts stattfindet. Ob die Bezeichnung, welche Ihre Leute einem SDB als "technischen Namen" entnehmen, dann auch den GG-Vorgaben für einen solchen entspricht und nicht etwa anderen Vorgaben, das wäre auch vorher zu klären... "KI": oh mein Gott, meinen die das ernst; sie hätten besser heute den Gefahrguttalk des GGVD mitmachen sollen und die Matrix der Fehlleistungen diverser getesteter KI-Angebot zur Kenntnis genommen. Ich würde in diesem Fall den IT-Lern mit diesen Argumenten den Zahn ziehen. Gruß M.A.T.
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