Versand des Heliumkompressors
#39161
24.06.2025 11:41
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Krishanth
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Hallo,
Wir benötigen die UN-Nummer eines Heliumkompressors mit 7,5 Litern Helium.
Wir möchten klären, ob das Produkt als UN 1046 oder UN 3363 eingestuft werden soll.
Im ADR – gemäß Sondervorschrift 301 für UN 3363 – darf die Menge gefährlicher Güter in Gegenständen die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) für jedes enthaltene Gefahrgut angegebene Menge nicht überschreiten. Die LQ für Heliumgas beträgt 120 ml.
Bitte klären Sie dies.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Krishanth]
#39163
24.06.2025 12:33
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M.A.T.
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Hallo, eigentlich geben Sie sich die Antwort doch schon mit der Angabe der Menge von 7,5 Litern. Gruß M.A.T.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: M.A.T.]
#39171
25.06.2025 05:31
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Krishanth
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Hallo MAT,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte wissen, ob das Produkt unter UN 3538 (GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS, N.A.G. ENTHALTEN) eingestuft werden kann.
Meine Analyse: Da Helium jedoch bereits mit der UN-Nummer und der korrekten Versandbezeichnung – UN 1046 Helium – gelistet ist, kann es nicht unter UN 3358 eingestuft werden und fällt nicht unter die N.A.G.-Kriterien.
Wäre es also korrekt, für den Heliumkompressor weiterhin die UN-Nummer 1046 zu verwenden?
Vielen Dank im Voraus.
Zuletzt bearbeitet von Krishanth; 25.06.2025 05:58.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Krishanth]
#39172
25.06.2025 10:06
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M.A.T.
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Hallo, Krishanth genauso sehe ich das auch. Die Geräte-UNNR ist nur möglich, wenn die LQ-Grenze nicht überschritten wird. Hier würde sie überschritten und darum muß die Gas-UNNR genutzt werden. Gruß M.A.T.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: M.A.T.]
#39173
25.06.2025 10:18
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Krishanth
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Danke, M.AT.
Was halten Sie von der Verwendung von Gegenständen der UN-Nummer 3538, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, nicht näher bezeichnet, enthalten?
Zuletzt bearbeitet von Krishanth; 25.06.2025 10:21.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Krishanth]
#39174
25.06.2025 11:24
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M.A.T.
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Hallo Hielte ich für zulässig wegen 2.1.5.1, wo die Einstufung als Gerät und die Einstufung als Stoff gleichberechtigt aufgeführt sind. Meine persönliche "Vorliebe" wäre allerdings die Zuordnung als Stoff wenn möglich, weil das Gerät aus meiner Sicht als weniger gefährlich wahrgenommen wird und darum während der Beförderung vielleicht weniger sorgsam behandelt wird. Eine Frage: wie groß oder schwer ist das Gerät? Gruß M.A.T.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: M.A.T.]
#39177
25.06.2025 12:32
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Claudi
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Entweder UN1046 oder UN3538. Rechtlich beides zulässig. Man darf die UN-Nummer des im Gerät enthaltenen Gefahrgutes nutzen, aber mit allen Anforderungen an diese UN-Nummer. Aber: Bei UN1046 wird man aber bei der Verpackungsanweisung an die Grenze kommen und abbrechen, denn den Kompressor kriege ich nicht in eine Gasflasche... mit dem Kompressor als Ganzes kann ich die P200 nicht umsetzen. Also bleibt, aufgrund der Menge, UN3538. UN3363 ginge nur bis zur LQ-Menge, 120 ml. Der Kompressor ist nicht namentlich genannt. Helium als Gas ist namentlich genannt, aber der Kompressor ist ja mehr als nur das Gas Helium - eben ein Gerät mit Helium drin. Als weniger gefährlich wahrgenommen? Kennzeichnung muss dran, grüne Raute, UN3538, in den Papieren wird Helium als Gefahrenauslöser erwähnt. Ich möchte noch auf die M361 https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements hinweisen: Unter Umständen könnte der Kompressor sogar in Deutschland nach M361 freigestellt werden (u.a. Transportzweck Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung).
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: M.A.T.]
#39178
25.06.2025 12:39
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Krishanth
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Produktdetails
Maße L/B/H: 491 mm / 446 mm / 530 mm
Gewicht ca.: 80 kg bis 120 kg
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Claudi]
#39179
25.06.2025 12:41
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M.A.T.
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Hallo, was ist denn mit 4.1.3.8? Das ist der Hintergrund für meine Frage nach Größe / Gewicht; falls natürlich nicht leer fällt das raus und die Maschine bleibt übrig. Die Wahrnehmung basiert nicht nur auf Symbolen, sondern auch auf dem gesamten Erscheinungsbild. Gruß M.A.T.
Mit den Angaben denke ich, daß die Geräte-UNNR besser wäre.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 25.06.2025 12:48. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: M.A.T.]
#39180
25.06.2025 13:11
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Claudi
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4.1.3.8 ADR setzt "leer" voraus (also nur Anhaftungen) und, da es zu Heliumkompressoren oder ähnl. keine BAM-Allgemeinverfügung gibt, müsste man das separat bei der BAM beantragen. Kosten Geld, Zeit und eigentlich müsste die BAM sagen: dafür gibt es im ADR Regelungen, wir brauchen da keine separate Zulassun zu erteilen.
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